Vogelgrippe Nach Ausbruch von Geflügelpest: Sperrzone im Kreis Bautzen eingerichtet
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06. Dezember 2022, 13:46 Uhr
Im Landkreis Bautzen ist bei zwei Geflügelhaltungsbetrieben die Geflügelpest ausgebrochen: In Schmölln-Putzkau und in Lomske bei Radibor stellten die Amtstierärzte die Vogelgrippe fest. Eine Überwachungszone wurde erlassen. Und auch Geflügelausstellungen sind aktuell im gesamten Kreis verboten.
- Im Landkreis Bautzen wurden Schutz- und Überwachungszonen eingerichtet.
- Für Geflügelbetriebe in der Umgebung gelten jetzt strenge Regeln.
- Die derzeitige Witterung begünstigt die Geflügelpest-Viren.
Im Landkreis Bautzen ist bei zwei Geflügelhaltungsbetrieben die Geflügelpest ausgebrochen. Betroffen sind Firmen in Putzkau-Schmölln und in Lomske bei Radibor. Während des mutmaßlichen Ansteckungszeitraumes in Putzkau fand die 64. Ausstellung des örtlichen Rassegeflügelzüchtervereins statt. Daher wurden um Umfeld der Ausstellerinnen und Aussteller weitere Untersuchungen eingeleitet, teilte das Landratsamt mit. Zurzeit sind Geflügelausstellungen im gesamten Landkreis Bautzen verboten.
Schutzzone für Geflügelbetriebe eingerichtet
Um den Bestand zu schützen, hat das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Bautzen in Schmölln-Putzkau per Allgemeinverfügung eine Schutzzone im Umkreis von drei Kilometern eingerichtet sowie eine Überwachungszone im Umkreis von zehn Kilometern. Davon betroffen sind auch diese Gemeinden:
- Burkau, Bischofswerda
- Großhartau, Großröhrsdorf
- Demitz-Thumitz, Doberschau-Gaußig, Elstra
- Neukirch, Rammenau
- Schmölln-Putzkau, Steinigtwolmsdorf, Wilthen.
In Radibor keine Sperrzone
Im Gegensatz zum Geflügelpest-Ausbruch in Putzkau wurde das Risiko der Verbreitung für den Ausbruch in der Nähe von Radibor von den zuständigen Behörden als gering eingeschätzt. Daher sei hier auf eine Sperrzone verzichtet worden, hieß es am Montag vom Landratsamt.
Was Geflügelbetriebe jetzt tun können
- die Haltung von Geflügel beim Veterinäramt anmelden, sofern noch nicht geschehen
- auftretende Krankheitsanzeichen und/oder Tierverluste sofort ans Veterinäramt melden
- vorsorgliche Hygienemaßnahmen ergreifen, z. B. Desinfektionsmatten an den Ein- und Ausgängen von Ställen auslegen
- Futter, Streu, Wasser und Geräte so aufbewahren, dass Wildvögel nicht mit ihnen in Kontakt kommen können
- Zugang für fremde Personen beschränken und bei Betreten der Ställe Schutzkleidung tragen
- Geflügel in geschlossenen Ställen halten.
Witterung begünstigt Viren
Das Landratsamt Pirna warnte für den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge vor einer weiteren Verbreitung der Tierseuche. Das Risiko der Einschleppung in Hausgeflügelbestände sei so hoch wie noch nie. Als Grund nannte die Kreisverwaltung, dass die Viren aufgrund kühlerer Temperaturen und schwächerer Lichteinstrahlung besser überdauern könnten. Halterinnen und Halter sollten ihre Bestände deshalb schützen.
Die Viren werden unter anderem von Zugvögeln verbreitet und können bei einer hohen Infektionsdosis auch auf den Menschen übertragen werden. Um die Viruserkrankung zu bekämpfen, werden in Verdachtsbetrieben Tiere getötet. Ein Ausbruch der Vogelpest ist anzeigepflichtig.
Ausbrüche auch in Mecklenburg-Vorpommern
Auch in Demmin (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) hat es nach einer Rassegeflügelausstellung mehrere Ausbrüche gegeben. Die Gemeinde Uckerland in Brandenburg meldete am Montag ebenfalls einen Geflügelpestausbruch und stellte einen Zusammenhang mit der Ausstellung in Demmin her, wonach die Erreger von da eingeschleppt worden sein sollen.
Geflügelpest oder Vogelgrippe?
- Die klassische Geflügelpest ist eine besonders schwer verlaufende Form der Aviären Influenza (den Vogel betreffende Grippe) bei Geflügel und anderen Vögeln. Sie wird durch bestimmte Viren verursacht - anders als es die Bezeichnung "Geflügelpest" (Pest wird durch Bakterien ausgelöst) vermuten lässt.
- Diese "Vogelgrippe", wie sie in der Öffentlichkeit bezeichnet wird, ist eine Tierseuche, die bei Einschleppung in Nutzgeflügelbestände hohe Verluste verursachen kann und deshalb frühzeitig Maßnahmen erfordert.
- In Einzelfällen kann die Viruserkrankung auf andere Tiere übergehen. Hochpathogene Aviäre Influenzaviren können in einer hohen Infektionsdosis auch auf den Menschen übertragen werden und tödlich verlaufende Erkrankungen auslösen. Beim aktuellen H5N1-Seuchenzug liegen allerdings keine Informationen über Erkrankungen bei Menschen vor.
MDR (kav)/dpa
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Regionalnachrichten aus dem Studio Bautzen | 05. Dezember 2022 | 18:30 Uhr