Urteil 17-Jähriger kommt nach geplantem Amoklauf in Bischofswerda in Psychiatrie
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01. Oktober 2024, 15:18 Uhr
Das Landgericht Bautzen hat am Dienstag einen 17-Jährigen zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren verurteilt worden. Untergebracht werden soll er in einem psychiatrischen Krankenhaus, wie der zuständige Präsident des Landgerichts Görlitz Friedrich-Leopold zu Stolberg mitteilte. Der Jugendliche hatte im August vorigen Jahres einen Amoklauf an seiner ehemaligen Schule in Bischofswerda geplant. Außerdem hat er einen Grundschüler mit einem Messer schwer verletzt.
Der Jugendliche musste sich wegen versuchter Tötung und gefährlichen Körperverletzung sowie Brandstiftung verantworten. Das Gericht ging von einer verminderten Schuldfähigkeit wegen einer psychischen Erkrankung aus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Achtjähriger überrascht Angreifer auf der Schultoilette
Für die geplante Tat hatte der damals 16 Jahre alte Jugendliche Molotowcocktails und eine mit Spiritus gefüllte Spritzpistole sowie ein Feuerzeug mit sich geführt. Er war damit im August 2023 in die Schule eingedrungen, um sie anzuzünden. Bei den Vorbereitungen auf der Schultoilette wurde er von einem achtjährigen Drittklässler zufällig bei den Vorbereitungen überrascht. In der Folge verletzte der Angeklagte den Jungen mit einem Messer schwer. Danach hatte sich der 17-Jährige selbst in Brand gesetzt und war brennend die Treppe hinuntergelaufen.
Die Flammen wurden gelöscht, der Beschuldigte verletzte sich selbst schwer und lag anfangs im Koma. Den Entschluss für die Tat fasste der Angeklagte nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft schon im Mai 2023, nachdem er in einer Kleingartenanlage eine Laube in Brand gesteckt hatte.
Angeklagter schwieg zu den Vorwürfen
Im Prozess schwieg der seit der Tat in einer psychiatrischen Klinik untergebrachte Jugendliche. Weil der Beschuldigte zur Tatzeit minderjährig war, fand der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Unter gewissen Umständen könne es laut Landgericht sein, dass der Verurteilte auch nach Ende der Jugendstrafe weiter in einer psychatrischen Klinik untergebracht werden müsse, wie eine Sprecherin auf Nachfrage von MDR SACHSEN mitteilte. Wie lange der Verurteilte in der Psychiatrie bleibt, hängt vom Therapieerfolg ab. Er soll so lange im sogenannten Maßregelvollzug bleiben, bis von ihm keine Gefahr mehr ausgeht, sagte der Verteidiger des Angeklagten.
MDR (vis/kav)/dpa
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Regionalnachrichten aus dem Studio Bautzen | 01. Oktober 2024 | 11:30 Uhr