Rolf Weigand (AfD), Kandidat für das Amt des Bürgermeisters in Großschirma.
Der AfD-Landtagsabgeordnete Rolf Weigand hatte bei der Bürgermeisterwahl in Großschirma die meisten Stimmen erhalten. (Archivbild) Bildrechte: Rolf Weigand

Landkreis Mittelsachsen AfD-Bürgermeister: Wahl in Großschirma für ungültig erklärt

12. April 2024, 12:01 Uhr

Der Landkreis Mittelsachsen hat die Bürgermeisterwahl in Großschirma für ungültig erklärt. Bei der Wahl hatte der AfD-Landtagsabgeordnete Rolf Weigand die meisten Stimmen erhalten. Nun ist eine Neuwahl erforderlich. Der Kandidat will nun rechtliche Schritte prüfen.

Der Landkreis Mittelsachsen hat die Bürgermeisterwahl Anfang März in Großschirma für ungültig erklärt. Das teilte der Landkreis am Freitag nach Ende der Wahlprüfung mit. Dabei hatte der AfD-Landtagsabgeordnete Rolf Weigand die Wahl klar gewonnen. Wie der Landkreis mitteilte, wurden drei Verstöße festgestellt. Zwei davon wurden als "ergebnisunerheblich" eingestuft.

Weigand unterschreibt eigenen Wahlvorschlag nicht

Gravierend sei vor allem, dass auf dem Wahlvorschlag des Bewerbers Rolf Weigand die vom Gesetz ausdrücklich vorgeschriebene "eigenhändige Unterschrift" fehlte. Damit hätte der Gemeindewahlausschuss den Wahlvorschlag nicht zur Wahl zulassen dürfen. "Das ist ein vermeidbarer, rein formaler Fehler gewesen", so der Landkreis.

Neuwahl muss unverzüglich stattfinden

Den Angaben zufolge ist der Wahlprüfungsbescheid der Stadt Großschirma am Freitag zugestellt worden. In diesem werde die Stadt dazu aufgefordert, unverzüglich eine Neuwahl abzuhalten. Die vom Wahlprüfungsbescheid Betroffenen hätten die Möglichkeit, gegen die Entscheidung beim Verwaltungsgericht Chemnitz zu klagen.

Bürgermeisterkandidat will rechtliche Schritte prüfen

In einer Videobotschaft hat Rolf Weigand am Freitagnachmittag mitgeteilt, rechtliche Schritte gegen die Wahlaberkennung prüfen zu wollen. Seine Unterlagen als Bürgermeisterkandidat seien von der Gemeindewahlleiterin in Großschirma geprüft und für vollständig und richtig erklärt worden. "Es wäre eine Kleinigkeit gewesen, diesen Formfehler direkt vor Ort zu beheben", sagte Weigand in dem Video. Zudem verweist er darauf, den Unterlagen eine unterschriebene Zustimmungserklärung beigefügt zu haben, mit der er unwiderruflich zugestimmt habe, als Bewerber am 3. März 2024 anzutreten.

Im Video vergleicht er seine Situation mit der des Dresdner Oberbürgermeisters Dirk Hilbert, dessen Wahl trotz Formfehler anerkannt wurde. In seinem Statement fragt er nach dem Ermessensspielraum des Landratsamts und zeigt sich entschlossen, das Amt des Bürgermeisters übernehmen zu wollen.

Ersten Wahlgang mit 59,4 Prozent gewonnen

Weigand war zu dieser Wahl als Einzelkandidat gegen zwei weitere Kandidaten angetreten. Mit 59,4 Prozent konnte er sich im ersten Wahlgang gegen den Kandidaten der Unabhängigen Bürgervereinigung (UBV), André Erler (22,3 Prozent), und den CDU-Kandidaten Gunther Zschommler (18,2 Prozent) durchsetzen.

MDR (ali/kav)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Regionalnachrichten aus dem Studio Chemnitz | 12. April 2024 | 11:30 Uhr

190 Kommentare

Mediator vor 33 Wochen

Ist doch egal ob der Mann mehr oder weniger Stimmen bekommen wird.
Es geht in erster Linie darum einen Bürgermeister zu haben der rechtssicher Entscheidungen treffen kann.

Stellen sie sich mal einen Betriebsrat vor dessen Wahl nicht ordnungsgemäß zustande gekommen ist. Irgendwann wird es ernst zwischen BEtriebsrat und Unternehmer und der lacht sich ins Fäustchen weil er vor Gericht bestätigt bekommt, dass es bei ihm im Betrieb gar keinen Betriebsrat wegen der fehlerhaften Wahl gibt.

Mediator vor 33 Wochen

Es ist doch im Grunde völlig egal wer da den ersten Fehler gemacht hat und wer diesen später dann nicht bemerkt hat.

Ist der Wahlvorschlag nicht unterschrieben, dann ist man eben kein Kandidat für die Wahl und kann folglich auch nicht gewählt werden. Das kann man nicht einfach unter den Tisch kehren, denn eine gültige Wahl ist ja die Rechtsgrundlage für die Amtsgeschäfte des Bürgermeisters.

Fehler geschehen und wenn man sie bemerkt, dann müssen werden diese in einem Rechtsstaat korrigiert. Natürlich ist es einfacher eine Ernennungsurkunde in der jemand in Berlin die kreisfreie Stadt mit dem Landkreis verwechselt hat neu ausfertigen zu lassen als eine Wahl zu wiederholen, aber im Kern ist es das gleiche.

Mediator vor 33 Wochen

Sicher wäre es besser gewesen, wenn das vorher bekanntgeworden wäre, aber auch das gehört zur Politik.

Jemandem dem man bei einem Formular ein X mit Textmarker markieren muss, damit er erkennt, dass seine Willenserklärung auch einer Unterschrift bedarf, muss sich nicht wundern, wenn man ihn nicht ernst nimmt.

Hat der Mann noch nie einen Kaufvertrag unterschrieben?

Mehr aus Freiberg

Mehr aus Sachsen