Statue der Justitia hält eine Waage in der Hand
Das Gericht verurteilte den angeklagten Afghanen zu lebenslangem Freiheitsentzug mit anschließender Sicherheitsverwahrung. (Symbolbild) Bildrechte: picture alliance/dpa | David-Wolfgang Ebener

Femizid Prozess in Zwickau: Höchststrafe für Mord an fünffacher Mutter

19. Oktober 2023, 15:51 Uhr

Am 11. Februar hat ein Mann in Crimmitschau die von ihm getrennt lebende Frau vor den Augen ihrer fünf Kinder erstochen. Täter und Opfer sind afghanischer Herkunft und lebten schon einige Jahre in Deutschland. Nun ist der Mann vom Landgericht Zwickau zur Höchsststrafe verurteilt worden. Zum Prozessende fanden Stsatsanwältin und Richter deutliche Worte für das Gebahren des Verurteilten.

Acht Monate nach dem gewaltsamen Tod einer 33-jährigen Frau vor den Augen ihrer fünf Kinder hat das Landgericht Zwickau ihren 36 Jahre alten Ex-Mann zu lebenslanger Haft verurteilt. Opfer und Täter stammen aus Afghanistan.

Er habe seine Frau nicht nur getötet, sondern vor den Augen der fünf Kinder "massakriert und abgeschlachtet", sagte Richter Torsten Sommer in der Urteilsbegründung. Daher stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Entlassung nahezu ausschließt.

Landgericht und Amtsgericht Zwickau
Das Urteil des Landgerichts Zwickau ist noch nicht rechtskräftig. Bildrechte: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Jan Woitas

Staatsanwältin: Angeklagter betrachtete Frau als Besitz

Das Gericht folgte mit dem Urteil den Anträgen der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage. Der Angeklagte habe seine Frau als Besitz betrachtet und ihr kein eigenes Leben zugebilligt, sagte Staatsanwältin Barbara Gremm in ihrem Plädoyer.

Die Frau hatte sich nach wiederholten Drohungen und Gewalt mehrere Monate vor der Bluttat von ihrem Mann getrennt. Beide waren den Angaben zufolge nach islamischem Recht verheiratet. Bei einem sogenannten Umgangstermin mit seinen Kindern im Februar in einem Wohnheim in Crimmitschau hatte der Mann die Frau mit elf Stichen niedergestochen. Laut Rechtsmedizin war bereits der erste tödlich.

Besonders verwerflich sei, dass er die Tat bewusst vor den Kindern begangen und sie damit schwer traumatisiert habe, sagte Staatsanwältin Gremm. Dabei habe er heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen gehandelt.

"Unwürdiges Possenspiel" des Angeklagten

Das Verhalten des Angeklagten im Prozess nannte die Staatsanwältin ein "unwürdiges Possenspiel". So habe er einen epileptischen Anfall vorgetäuscht und damit einen Notarzteinsatz provoziert. Außerdem habe er mit einem Hungerstreik das Verfahren verhindern wollen. "Der Angeklagte kennt nur ein Wort und das ist 'ich'", sagte Gremm.

Dagegen hätten Zeugen die getötete Mutter als freundlich, offen und fröhlich geschildert, die sich liebevoll um die Kinder gekümmert habe.

Verteidigung: Tat sei ein emotionaler Ausbruch gewesen

Der Verteidiger des Angeklagten, Björn Scheibe, plädierte ebenfalls auf Mord. Anders als die Anklage sah er jedoch keine besondere Schwere der Schuld. Es gebe keinen Zweifel, dass der Angeklagte die Tat geplant und seine Ehefrau getötet habe, sagte Verteidiger Björn Scheibe. Er sprach von einem "emotionalen Ausbruch". Die Familie sei für seinen Mandanten wichtiger Halt im Leben gewesen. Dieser sei mit dem Auszug seiner Frau und der Kinder weggebrochen. Diesen inneren Konflikt habe er auf radikale Weise gelöst.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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MDR (tfr)/dpa

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Regionalnachrichten aus dem Studio Chemnitz | 19. Oktober 2023 | 17:30 Uhr

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