Zwickau Zwei Männer wegen Grünen-feindlicher Wahlplakate verurteilt

26. Oktober 2022, 17:17 Uhr

Die Wahlplakate "Hängt die Grünen" sorgten vor der Bundestagswahl im September 2021 in Sachsen und Bayern für Wirbel. Viele sahen darin einen Aufruf zur Exekution. Während die Staatsanwaltschaft in Zwickau meinte, die Plakate dürften hängen bleiben, mussten sie in Bayern entfernt werden und die Verantwortlichen wurden verurteilt. Aber auch in Zwickau ist inzwischen Anklage erhoben worden.

Das Amtsgericht München hat im Prozess um Plakate mit dem Slogan "Hängt die Grünen" einen 42-Jährigen zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt. Gegen einen 65-Jährigen erging eine Geldstrafe. Der Richter sprach die beiden der Volksverhetzung und des Aufrufs zum Totschlag schuldig. Das Verhängen einer Freiheitsstrafe begründete der Richter unter anderem mit einschlägigen Vorstrafen des szenebekannten Neonazis. Sein Anwalt kündigte nach dem Urteil an, in Berufung zu gehen.

Gericht: Parteivorsitzender verantwortlich für Plakate

Als Adressat dieses Spruches könne man niemand anders sehen als die Partei Bündnis 90/Die Grünen, sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung. Er begründete die Entscheidung auch mit den Funktionen der beiden in der Splitterpartei Der III. Weg. So sei der 65-Jährige Vorsitzender gewesen. Es sei schlechterdings undenkbar, dass eine so kleine Partei mit einem überschaubaren Kreis an Mitgliedern und Aktivisten eine Wahlkampagne ohne Wissen und Billigung ihres Vorsitzenden führe. Er sei auch verantwortlich im Sinne des Presserechts gewesen. Die Angeklagten schwiegen zu den Vorwürfen.

Juristische Hängepartie um Plakate in Sachsen

Die Plakate der rechtsextremen Splittergruppe Der III. Weg waren im September 2021 während des Bundestagswahlkampfes in Bayern und Sachsen aufgetaucht. Doch während die Polizei in Bayern die Plakate umgehend abhängte, durften sie nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Chemnitz in Zwickau zunächst hängen bleiben.

Nach einer Beschwerde der Stadt mussten sie dann aber doch entfernt werden. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht entschied damals, dass die Plakate eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellten und den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllen würden.

Anklage auch in Zwickau gegen zwei Männer erhoben

Auch die Staatsanwaltschaft Zwickau hat Ende März Anklage gegen zwei Tatverdächtige wegen Volksverhetzung erhoben. Wie Oberstaatsanwältin Ines Leonhardt MDR SACHSEN sagte, sollen der damals 36-jährige sächsische Landesvorsitzende der rechtsextremen Splitterpartei Der III. Weg und ein 45-Jähriger gemeinsam das Aufhängen der Plakate veranlasst haben. Gegen vier weitere Tatverdächtige seien die Verfahren eingestellt worden. Ein Termin für eine Hauptverhandlung am Amtsgericht stehe noch nicht fest.

Die Staatsanwaltschaft in Zwickau hatte zunächst keine Anhaltspunkte für eine Straftat bei den Wahlplakaten gesehen. Auf Weisung der Generalstaatsanwaltschaft in Dresden musste die Zwickauer Anklagebehörde doch Ermittlungen aufnehmen.

MDR (kbe)/dpa

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Nachrichten | 25. Oktober 2022 | 20:00 Uhr

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