Mitarbeiter der Stadtverwaltung und der Wohnungsbaugesellschaft begutachten die für Flüchtlinge aus der Ukraine vorgesehenen Wohnungen.
In Dresden werden derzeit 21 Wohnungen für Geflüchtete am Wettiner Platz vorbereitet. (Symbolbild) Bildrechte: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Matthias Bein

Dezentrale Unterbringung Private Vermieter unterstützen Dresden bei Suche nach Asylunterkünften

07. Oktober 2023, 12:01 Uhr

Dresden sucht derzeit aktiv nach Wohnungen für die dezentrale Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern. Zuletzt hatten private Vermieter mehrere Wohnungen am Wettiner Platz angeboten. In den nächsten Wochen sollen die Geflüchteten die Räume beziehen. Dieses Jahr rechnet Dresden damit, dass der Stadt mehr als 2.000 Asylsuchende zugewiesen werden.

Die Suche nach Unterkünften für Geflüchtete in Dresden dauert an. Wie die Stadtverwaltung bekannt gegeben hat, haben private Vermieter 21 Dreiraum-Wohnungen am Wettiner Platz in der Wilsdruffer Vorstadt angeboten. Die Stadt hat die Wohnungen, die etwa 70 Menschen Platz bieten, angemietet.

Aktuell werden die Räume entsprechend der Vorschriften ausgestattet. In den nächsten Wochen sollen die Geflüchteten einziehen, so die Stadtverwaltung. Um die Betreuung kümmern sich Sozialarbeiter. Die Nachbarn seien über die Vorgänge informiert worden.

Dezentrale Wohnungssuche

Gemäß Stadtratsbeschluss sollen schutzsuchende Menschen in Dresden in Wohnungen unterkommen, die sich über das gesamte Stadtgebiet dezentral erstrecken. Große Asylunterkünfte oder Turnhallen möchte man möglichst vermeiden.

Laut offizieller Angaben lebten Ende August 2023 in städtischen Unterkünften 4.048 Geflüchtete. Bisherige Prognosen der Stadt gehen davon aus, dass Dresden dieses Jahr insgesamt 2.200 Asylbewerber und Asylbewerberinnen zugewiesen werden.  

Vermieter sollen sich bei Stadt melden

Die Stadt sucht daher weiterhin nach geeignetem Wohnraum, die den Anforderungen genügen. Eigentümer, Hausverwaltungen und Projektentwickler werden von der Stadtverwaltung gebeten, potenzielle Wohnungen dem Amt für Hochbau und Immobilienverwaltung zu melden. Die Wohneinheiten sollen mindestens für zwei Jahre zur Verfügung stehen und pro Person mindestens sechs Quadratmeter bieten.   

MDR (mad)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Regionalnachrichten aus dem Studio Dresden | 06. Oktober 2023 | 13:30 Uhr

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