Nach Urteil wegen Einbruchs Grünes Gewölbe: Beide verurteilten Remmos haben Haftstrafe angetreten

23. August 2024, 17:16 Uhr

Auch der zweite verurteilte Täter wegen des Juwelendiebstahls im Grünen Gewölbe hat am Freitag seine Haftstrafe angetreten. Das bestätigte die Senatsverwaltung Berlin auf Nachfrage von MDR SACHSEN. Demnach habe sich der 28 Jahre alte Rabieh Remmo im offenen Vollzug Berlin zum Strafantritt gemeldet, um seine Reststrafe anzutreten. Bereits am Montag, 19. August, hatte sich Bashir Remmo zum Haftantritt fristgemäß gemeldet, betätigten die Behörden.

Offenbar hatte es im Informationsfluss zwischen der Sensatsverwaltung für Justiz in Berlin und der Staatsanwaltschaft Dresden Lücken gegeben. Denn bis Donnerstag hieß es, dass sich am vergangenen Montag keiner beiden Männer zum Haftantritt im offenen Vollzug gemeldet habe. Das hatte zunächst auch MDR SACHSEN so berichtet.

Andreas Ziegel (3.v.l.), Vorsitzender Richter am Landgericht Dresden, sitzt beim Prozess um den Juwelenraub im Grünen Gewölbe im Verhandlungssaal im Landgericht auf seinem Platz.
Das Landgericht Dresden hatte die Männer wegen des Einbruchs ins Grüne Gewölbe zu Haftstrafen verurteilt. Bildrechte: picture alliance/dpa/dpa-Pool | Sebastian Kahnert

Entscheidung zu Haftverschiebung steht noch aus

Die zwei Männer hatten im Vorfeld einen Antrag auf Vollstreckungsaufschub nach § 456 der Strafprozessordnung gestellt. Beide Anträge waren jedoch abgelehnt worden. Der Paragraph 456 besagt, dass die Vollstreckung einer Haft bis zu vier Monate aufgeschoben werden kann, wenn durch deren sofortige Vollstreckung dem Verurteilten oder seiner Familie erhebliche, außerhalb des Strafzwecks liegende Nachteile erwachsen würden. Gegen die Ablehnung ist der Anwalt einer der beiden Männer vorgegangen und hatte eine gerichtliche Entscheidung dazu beantragt.

Untersuchungshaft wird angerechnet

Ursprünglich sollten beide Verurteilten, Bashir Remmo und Rabieh Remo, bereits am Montag dieser Woche ihre restliche Haftstrafe antreten. Doch sie hatten sich entzogen und stattdessen einen Haftaufschub beantragt. Wegen des Einbruchs in das Grüne Gewölbe im Jahr 2019 sind die Männer zu fünf Jahren und zehn Monaten sowie zu sechs Jahren und zwei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. 911 Tage waren sie bereits in Untersuchungshaft, was angerechnet wird.

MDR (hrm/dkö)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Nachrichten | 22. August 2024 | 15:00 Uhr

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