Letzte Generation Leipziger Juraprofessorin: Einsperren kein geeignetes Instrument, Politik ist am Drücker

08. Dezember 2022, 15:42 Uhr

Die Klimaaktivisten der "Letzten Generation" blockieren Straßen, attackieren Kunstwerke und legen Flughäfen zeitweise lahm. Politiker fordern deshalb schärfere Gesetze. Die Leipziger Strafrechtsprofessorin Katrin Höffler hält dies für keine gute Lösung und warnt vor einer Eskalation.

Politikerinnen und Politiker fordern wegen der Aktionen der "Letzten Generation" eine Strafverschärfung. Reichen die geltenden Gesetze nicht aus?

Frau Höffler: Doch, und wenn wir überhaupt auf das Strafrecht zurückgreifen müssen. Unser Strafgesetzbuch hat eine lange Tradition und die in Betracht kommenden Strafrahmen sind auch nicht "ohne". Bei Nötigung ist eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren möglich, bei Sachbeschädigung bis zu zwei Jahren bzw. wenn es um Kunstwerke in Öffentlichen Sammlungen geht, sogar bis zu drei Jahren. Für mich ist nicht ersichtlich, weshalb dies nicht ausreichen sollte. Es dürfte sich häufig um ansonsten unvorbelastete Personen handeln, die zugleich hier konkret aus einer tiefen Überzeugung heraus handeln.

Also selbst, wenn wir hier härtere Strafen einführen würden, ist aus kriminologischer Sicht der Präventionsforschung stark zu bezweifeln, dass sich die Aktivistinnen und Aktivisten von weiteren Aktionen abbringen lassen würden. Der Ruf nach härteren Strafen dürfte also eher populistische Gründe haben, anstatt die eigentliche Aufgabe anzugehen: einen ernsthaften Diskurs nicht nur mit den Protestierenden, sondern mit der Bevölkerung insgesamt über eine Strategie gegen den Klimawandel. 

Sachsens Innenminister Armin Schuster spricht im Zusammenhang mit den Aktionen der "Letzten Generation" von einer schwerwiegenden Gefährdung der öffentlichen Sicherheit. Ist das denn aus strafrechtlicher Sicht angemessen?

Der Innenminister möchte damit vielleicht in eine Richtung gehen, die auf der Innenministerkonferenz vergangene Woche in München diskutiert wurde: Könnte die "Letzte Generation" als kriminelle Vereinigung im Sinne von § 129 Strafgesetzbuch eingestuft werden? Denn in diesem Fall könnten sich daran eine Vielzahl von Ermittlungsmöglichkeiten knüpfen, die eben nur unter sehr hohen Hürden möglich sind, etwa Telefon- und Chatüberwachung.

Um die "Letzte Generation" als kriminelle Vereinigung einstufen zu können, müsste der Zweck der Vereinigung die Begehung von Straftaten sein, die eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen. Und das ist bislang m. E. keinesfalls zu bejahen. Die "Letzte Generation" begeht Straftaten, die einen vielleicht nerven, die aber keine Menschenleben in Gefahr bringen sollen oder dergleichen. Das ist eine taktische Überlegung, die hier auf der Innenministerkonferenz angestoßen wurde und die vielleicht auch ein bisschen Angst machen soll.

Innenminister Schuster hat auch angedroht, dass in Sachsen - ähnlich wie in Bayern - Klimaaktivistinnen und -aktivisten vorbeugend in Präventivhaft genommen werden könnten. Was ist da derzeit möglich in Sachsen? Und halten Sie das für zielführend?

Normalerweise kommt man nur in Haft, wenn man strafrechtlich verurteilt ist, im Vorfeld einer Verurteilung gibt es an sich nur die Untersuchungshaft. U-Haft ist nach unserer Strafprozessordnung nur unter ganz engen Voraussetzungen möglich, da bestehen hohe Hürden.

Die polizeirechtliche Präventivhaft ist ein großes Ausnahmeinstrumentarium in unserem Recht. Sie konterkariert diese hohen Hürden und ist eigentlich systemwidrig, wenn sie länger als ein paar Stunden verhängt wird. Das sächsische Polizeigesetz ermöglicht eine Präventivhaft bis zu 14 Tagen mit richterlicher Anordnung; sie ist aber nur möglich zur Verhinderung einer Straftat oder einer schwerwiegenden Ordnungswidrigkeit.

Würde sie nun regelmäßig verhängt, dann geht es letztlich um eine besondere Härte gegen Klimaaktivistinnen und -aktivisten, denen man unterstellt, sie würden sofort wieder eine Straftat begehen. Das ist zu pauschal und unverhältnismäßig. Man kann ohnehin nicht alle Protestierenden einsperren, deshalb ist dies kein geeignetes Instrumentarium. Man muss vielmehr den Diskurs mit ihnen eröffnen, um hier einer Eskalationsspirale vorzubeugen.

In Leipzig wurden in der vergangenen Woche Wohnungen von Klimaaktivisten durchsucht, die sich in Dresden an der Sixtinischen Madonna festgeklebt hatten. Ist so eine Durchsuchung aus juristischer Sicht eigentlich verhältnismäßig?

Anders als sehr eingriffsintensive Maßnahmen, wie zum Beispiel Telefonüberwachung oder Chat-Überwachung, sind viele Maßnahmen der Strafprozessordnung bei jeglichen Straftaten möglich. Dazu gehört auch die Hausdurchsuchung. Man kann grundsätzlich eben auch bei Nötigung oder Sachbeschädigung wie im Fall der "Letzten Generation" eine Hausdurchsuchung anordnen. Bei der Verhältnismäßigkeit kommt es dann auch auf die Beweisbedeutung des zu beschlagnahmenden Gegenstands an. Es ist immer schwierig, hier die Arbeit der Staatsanwaltschaften als Außenstehende zu beurteilen. Denn die haben natürlich mehr Informationen als ich.

Wie bewerten Sie die Aktionen der "Letzten Generation" aus kriminologischer Sicht? Oder einfacher gefragt, dürfen die das?

Es ist im Grundsatz eine strafbare Nötigung, wenn die Protestierenden sich (längere Zeit) festkleben. Es ist aber gerade eine große Diskussion, ob man die Demonstrationsfreiheit und Gründe der Protestierenden nicht stärker berücksichtigen muss. Und ob man deshalb unter Umständen die Verwerflichkeit, die man bei der Nötigung besonders prüfen muss, verneinen könnte. Es gibt einzelne Amtsgerichte, die da auch eine abweichende Rechtsprechung haben.

Aus kriminologischer Sicht muss man sagen, dass die Protestierenden sich hier in einer ihrer Ansicht nach aussichtslosen Situation befinden. Sie möchten, dass der Staat handelt und sie möchten ihn ja gerade nicht untergraben. Denn die Maßnahmen, die sie anstreben, zum Beispiel Tempo 100 auf Autobahnen oder ein Neun-Euro-Ticket, das sind Dinge, die kann die Zivilbevölkerung selbst nicht umsetzen. Der Staat wird dafür gebraucht, diese Regeln zu machen.

Und die "Letzte Generation" sieht eben keine andere Möglichkeit mehr, als die Protestform des, in ihren Augen friedlichen, zivilen Ungehorsams, um den Staat zum Handeln zu bringen. Ein bekanntes Phänomen in der Kriminologie ist: Wenn man das Gefühl hat, man kann die Ziele, die man anstrebt, nicht mehr mit den üblichen Mitteln erreichen, dann sucht man andere Mittel. Und das macht eben hier gerade die "Letzte Generation".

Und wie sollten Polizei und Justiz dann auf diese Aktionen reagieren?

Die Justiz hat freilich die gesetzliche Pflicht, Straftaten zu verfolgen, kann Bagatelldelikte vielleicht teilweise einstellen oder niedrig ahnden. Die Polizei muss deeskalierend reagieren und darf auf keinen Fall Schmerzgriffe bei den Protestierenden anwenden, die unverhältnismäßig sind. Aber wer hier eigentlich "am Drücker wäre", ist die Politik, die einen ordentlichen Kanal aufmachen muss zu den Protestierenden in Sachen Klimapolitik, um hier eine weitere Vertiefung der Gräben zu vermeiden. Und die Justiz könnte auch noch konsequenter bei Umweltstraftaten von Großkonzernen ermitteln, um mal die andere Seite anzusprechen.

MDR (kbe)

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