Landgericht Leipzig Prozess gegen ehemaligen MDR-Unterhaltungschef Foht fortgesetzt

02. September 2022, 10:12 Uhr

Nachdem der erste Verhandlungstag am Donnerstag nach kurzer Zeit unterbrochen wurde, wird der Prozess gegen den ehemaligen MDR-Unterhaltungschef Udo Foht am Freitag fortgesetzt. Der Angeklagte hat einer Verständigung zugestimmt. Foht werden Betrug, Untreue, Bestechlichkeit und Steuerhinterziehung vorgerworfen.

Der Prozess gegen den ehemaligen MDR-Unterhaltungschef Udo Foht am Landgericht Leipzig ist am Freitag fortgesetzt worden. Nach MDR-Informationen stimmte der Angeklagte zu Beginn des zweiten Verhandlungstags einer Verständigung zu. Damit könnte der Prozess deutlich verkürzt werden.

Beweisaufnahme gestartet

Eine Erklärung zur Verständigung will die Verteidigung zum nächsten Gerichtstermin am 9. September abgeben. Man brauche noch Zeit, die Einlassung dazu vorzubereiten, sagte Fohts Anwalt Lawrence Desnizza. Man wolle darin auch auf die Umstände der Betrugsdelikte eingehen, die Foht vorgeworfen werden.

Wie der Vorsitzende Richter sagte, werden zentrale Zeugen trotzdem vernommen. Es werde kein Pauschalgeständnis durch den Angeklagten zugelassen, so der Richter. Am Freitag wurde daraufhin mit der Beweiserhebung begonnen. Zentrale Themen sind nach MDR-Informationen zunächst Fohts Arbeitsverträge und der Schriftverkehr.

Prozessauftakt am Donnerstag

Der Strafprozess gegen Udo Foht hatte am Donnerstag, 1. September, begonnen. Dem ehemaligen TV-Manager werden Betrug, Untreue, Bestechlichkeit und Steuerhinterziehung vorgeworfen. Die Verhandlung war kurz nach Beginn unterbrochen worden, um über die Möglichkeit einer Verständigung zu beraten.

"Verständigung" vor Gericht Eine sogenannte "Verständigung" im juristischen Sinn ist eine Möglichkeit der deutschen Strafprozessordnung, ein Verfahren zu beschleunigen. Darin können sich das Gericht und der Angeklagte über den weiteren Fortgang und das Ergebnis des Verfahrens verständigen. So sollen Ressourcen geschont und die Hauptverhandlung verkürzt werden. Voraussetzung ist in der Regel ein Geständnis des Angeklagten.

Laut dem Verständigungsvorschlag sollen die Anklagepunkte der Untreue und der Steuerhinterziehung eingestellt werden. Außerdem soll dem Angeklagten eine Maximalhaftstrafe in Höhe von einem Jahr und neun Monten auf Bewährung zugesichert werden. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass Foht zum Tatbestand des Betrugs ein Geständnis ablegt.

MDR (ben)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Nachrichten | 02. September 2022 | 10:00 Uhr

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