Flüchtling sammelt 2016 Müll in der Landschaft.
Ein Flüchtling sammelt Müll ein. Asylbewerber können zur Arbeit verpflichtet werden - andererseits schränkt der Staat ein, wann sie arbeiten dürfen. (Symbolfoto) Bildrechte: picture alliance / dpa | Jan-Philipp Strobel

Migrationspolitik Wann dürfen Flüchtlinge arbeiten - und wann nicht? Ein Überblick

08. März 2024, 19:14 Uhr

Für neue Flüchtlinge gibt es zunächst ein Arbeitsverbot, später einige Auflagen, um arbeiten zu können. Auf der anderen Seite können Geflüchtete zur Arbeit verpflichtet werden. Welche Regeln gelten, lesen Sie hier:

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Wann dürfen Flüchtlinge gar nicht arbeiten?

In den ersten drei Monaten, in denen Geflüchtete in Deutschland sind, ist es ihnen verboten, zu arbeiten oder eine Ausbildung zu beginnen. Bis sechs Monate nach ihrer Ankunft dürfen sie arbeiten, wenn die Ausländerbehörde des zuständigen Kreises oder der kreisfreien Stadt in Thüringen sowie die Arbeitsagentur dies genehmigen. Erst danach ist es ihnen möglich, ohne Arbeitserlaubnis eine Arbeit zu suchen.

Wann werden Flüchtlinge in Erstaufnahmen und wann in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht?

Neu in Thüringen eintreffende Flüchtlinge, die einen Asylantrag gestellt haben, verteilt das Land dabei zunächst auf seine Erstaufnahmeeinrichtungen in Suhl, Eisenberg, Hermsdorf oder neu in Gera oder Jena. Allerspätestens nach 18 Monaten müssen Geflüchtete die Erstaufnahme wieder verlassen haben. Kinder und Familien dürfen dagegen nicht länger als sechs Monaten in einer Erstaufnahme leben. Laut Juliane Kemnitz vom Thüringer Flüchtlingsrat versucht Thüringen jedoch, neue Flüchtlinge nur wenige Wochen in den Erstaufnahmen wohnen müssen. Das sei wesentlich kürzer als etwa in Bayern.

Nach ihrer Zeit in der Erstaufnahme werden die Geflüchteten auf die Thüringer Kreise und kreisfreien Städte verteilt. Dort wohnen sie in Gemeinschaftsunterkünften oder in privaten Wohnungen. Der Saale-Orla-Kreis versucht nach Angaben eines Sprechers zum Beispiel, Familien vor allem privat und allein ankommende Asylbewerber vor allem in einer Gemeinschaftsunterkunft unterzubringen.

Was gilt für Geflüchtete mit Kindern, um zu arbeiten?

Asylbewerber mit Kindern unter 18 Jahren dürfen in den ersten sechs Monaten nicht arbeiten. Wer in einer Erstaufnahmeeinrichtung leben muss und ein Kind über 18 Jahren hat, muss nach Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) sogar neun Monate warten, bis er arbeiten darf.

Dürfen Flüchtlinge arbeiten, wenn ihr Asylantrag abgelehnt wurde?

Flüchtlinge, deren Asylverfahren abgelehnt wurde, werden aus verschiedenen Gründen oft noch nicht abgeschoben und noch "geduldet". Sie dürfen mit einer Arbeitserlaubnis nach frühestens drei Monaten arbeiten und leben in der Regel in einer Gemeinschaftsunterkunft. Allerdings muss diese Duldung alle sechs Monate verlängert werden, was es für die Flüchtlinge schwer macht, eine Arbeit zu finden. Bei einer Ausbildung oder einer anschließenden Arbeit wird der Duldungsstatus dagegen verlängert. Wenn geduldete Flüchtlinge eine dauerhafte Arbeit finden, können sie sich auch eine private Unterkunft suchen. Doch der Flüchtlingsrat Thüringen verweist darauf, dass das schwierig ist: Arbeitsverträge sind oft befristet, weil die Duldung immer wieder verlängert werden muss. Da sich so schwer eine Wohnung finden lässt, sei dies ein Kreislauf, der sich nur schwer durchbrechen lasse.

Warum gibt es mehrmonatige Arbeitsverbote für Flüchtlinge?

Die mehrmonatigen Verbote wurden festgelegt, weil früher in einem Asylverfahren nicht die Beschäftigung, sondern die Prüfung der Fluchtgründe für die in ihrem Heimatland politisch Verfolgten im Vordergrund stand. Juristen verweisen zudem darauf, dass Flüchtlinge auch deshalb in Erstaufnahmen mit einem Arbeitsverbot leben, damit sie dort jederzeit erreichbar seien und Asylverfahren schneller abgeschlossen würden - aber auch, damit sie bei einem abgelehnten Asylantrag schneller abgeschoben werden könnten. Juliane Kemnitz vom Flüchtlingsrat erklärt, dass die Arbeitsaufnahme während des Asylverfahrens vor einigen Jahren noch deutlich schwerer möglich gewesen ist, weil die Flüchtlinge aufgrund der damals höheren Arbeitslosigkeit als Konkurrenz zu heimischen Arbeitsplätzen gesehen wurden.

Welche Asylbewerber dürfen generell nicht arbeiten?

Ein Arbeitsverbot gibt es generell für Asylbewerber aus einem Land, das die Bundesregierung als "sicheren Herkunftsstaat" einstuft. Dazu gehören gegenwärtig:

  • Albanien,
  • Bosnien und Herzegowina,
  • Georgien
  • Ghana,
  • Kosovo,
  • Nordmazedonien,
  • Moldau
  • Montenegro,
  • Senegal
  • Serbien
  • Alle EU-Staaten

In diesen Staaten geht die Bundesregierung davon aus, dass Flüchtlingen bei einer Rückkehr keine politische Verfolgung droht. Möglich ist laut Bamf auch, dass die Betroffenen innerhalb ihres Heimatlandes, in dem Menschenrechte schwer verletzt werden, selbst Schutz vor einer Verfolgung finden können.

Was benötigen Geflüchtete für die Aufnahme einer Arbeit?

Asylbewerber, aber auch Flüchtlinge, deren Asylantrag abgelehnt wurde, benötigen laut Bundesarbeitsministerium eine Arbeitserlaubnis der regionalen Ausländerbehörde. Zusätzlich ist es möglich, dass die Arbeitsagentur der Beschäftigung noch zustimmen muss. Diese kontrolliert nach eigener Aussage "unverzüglich" beim Termin mit dem Geflüchteten die Unterlagen.

Falls es Auflagen gibt oder Arbeitsbedingungen wie Lohnniveau oder mögliche Konkurrenz zu anderen Arbeitsplätzen noch geprüft werden müssen, dauere dies nicht länger als zwei Wochen, erklärt die Arbeitsagentur. So lange dauere es beispielsweise auch bei der Ausländerbehörde im Saale-Orla-Kreis, heißt es von dort. Juliane Kemnitz vom Verein Flüchtlingsrat Thüringen berichtet dabei jedoch von "starken Unterschieden" in den Landkreisen und kreisfreien Städten in Thüringen. Trotzdem betont sie: Manche Kommune seien bestrebt, "Geflüchtete schnell in Arbeit zu bringen und die Erlaubnis schnell zu bearbeiten".

Können Flüchtlinge zu einer Arbeit verpflichtet werden?

Auf der einen Seite gibt es für Flüchtlinge gesetzliche Fristen, wann sie nicht arbeiten dürfen. Auf der anderen Seite können Landkreise oder kreisfreie Städte auch in Thüringen schon seit Langem Flüchtlinge, die in Gemeinschaftsunterkünften oder privat wohnen, zur Arbeit verpflichten.

In Thüringen setzt der Saale-Orla-Kreis unter großem Medienecho, aber auch der Landkreis Schmalkalden-Meiningen eine Arbeitspflicht für Flüchtlinge um. Wie läuft dies etwa im Saale-Orla-Kreis ab? Dort lebten laut dem Schleizer Landratsamt im Februar rund 300 Geflüchtete. Rund die Hälfte will Landrat Christian Herrgott (CDU) verpflichten zu arbeiten. Warum nicht noch mehr? Von den anderen rund 150 Flüchtlingen würden rund 90 Flüchtlinge bereits einer regulären Arbeit nachgehen, sagt Behördensprecher Alexander Hebenstreit. Dazu gebe es Flüchtlinge, die an Sprachkursen teilnehmen, oder etwa wegen einer Erkrankung nicht arbeiten können.

Arbeiten sollen zunächst Geflüchtete, die freiwillig dazu bereit sind. Später sollen aber auch Sanktionen verhängt werden für Flüchtlinge, die arbeiten können, aber nicht wollen. Etwa 60 Geflüchtete seien bis Anfang März aufgefordert worden zu arbeiten. Sie sollen an täglich vier Stunden zunächst gemeinnützige Tätigkeiten wie Reinigungsarbeiten in oder Pflegearbeiten an der Gemeinschaftsunterkunft übernehmen. Später sollen sie auch für Vereine oder Kommunen arbeiten. Sie erhalten dabei 80 Cent pro Stunde.

Andere Thüringer Kreise sind hingegen skeptisch, weil die Arbeitsverpflichtung mit viel Aufwand verbunden ist.

Was gilt für Flüchtlinge aus der Ukraine?

Ukrainische Kriegsflüchtlinge müssen kein Asylverfahren wie andere Geflüchtete durchlaufen. In den allermeisten Fällen muss jedoch die regionale Ausländerbehörde zumindest eine Aufenthaltserlaubnis erteilen, bevor ukrainische Flüchtlinge arbeiten dürfen. Die Arbeitsagentur muss dieser Beschäftigung nicht zustimmen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erklärt, dass auch ohne entsprechende Deutsch-Kenntnisse gearbeitet werden kann. Ausgenommen davon sind jedoch Berufe wie Lehrer, Architekten oder Ärzte.

Wie viele Flüchtlinge in Thüringen haben eine Arbeit gefunden?

Von den von der Bundesagentur für Arbeit in Thüringen erfassten rund 22.500 Flüchtlingen aus der Ukraine im erwerbstätigen Alter hat im vergangenen Dezember etwa jeder fünfte gearbeitet.

Mehr als 40 Prozent der rund 33.000 weiteren Flüchtlingen aus anderen Ländern, die nach Thüringen gekommen sind, haben zudem eine Arbeit gefunden. Auffallend dabei: Bei Männern lag hier der Anteil der Arbeitenden bei über 50 Prozent, bei Frauen jedoch unter 20 Prozent. Der Anteil der Arbeitenden an allen Flüchtlingen blieb dabei über das vergangene Jahr stabil, obwohl vor allem viele Ukrainer neu nach Thüringen gekommen waren.

Was sind die größten Hindernisse, um mehr Flüchtlinge in Arbeit zu bringen?

Die größten Hindernisse, damit Geflüchtete schneller arbeiten, sind für Juliane Kemnitz vom Flüchtlingsrat Thüringen neben der weiter "restriktiven Zulassung zum Arbeitsmarkt" die Arbeitsverbote zu Beginn ihres Aufenthaltes und vor allem die "Schwierigkeiten, Bildungsabschlüsse oder Arbeitserfahrungen anzuerkennen". Für die Arbeitsagentur bleiben zudem Kinderbetreuung, die Dauer der Anerkennungsverfahren, die zu erlernenden Sprachkenntnisse und die schwache Konjunktur die größten Hürden. Die Bundesregierung hat daher einen sogenannten "Jobturbo" verabschiedet. Damit sollen die beteiligten Behörden sowie Arbeitsagentur und Arbeitgeber enger zusammenarbeiten und Geflüchtete besser betreuen. Inwieweit dies erfolgreich ist, muss sich aber erst noch zeigen.

MDR (rom)

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Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN | MDR THÜRINGEN JOURNAL | 01. März 2024 | 19:00 Uhr

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