Ein Hochspannungsmast steht vor einem abendlichen Himmel.
Eine Erdleitung kostet laut Landesverwaltungsamt dreimal mehr als eine einfache Freileitung (Symbolbild). Bildrechte: IMAGO / photo2000

Erfurter Kreuz Starkstromleitung für Batteriehersteller CATL: Gemeinde will klagen

02. November 2023, 13:20 Uhr

Die Gemeinde Amt Wachsenburg wehrt sich juristisch gegen den Bau einer Stromtrasse am Erfurter Kreuz. Diese soll vor allem den Batteriehersteller CATL mit Strom versorgen. Geplant ist eine Freileitung, die Gemeinde fordert jedoch die Verlegung eines Erdkabels. Die Kosten dafür betragen ein Vielfaches.

Die Gemeinde Amt Wachsenburg im Ilm-Kreis geht gegen den geplanten Bau einer Stromtrasse am Erfurter Kreuz gerichtlich vor. Das hat der Gemeinderat am Mittwochabend einstimmig beschlossen. Die Klage soll laut Bürgermeister Sebastian Schiffer am Freitag beim Thüringer Oberverwaltungsgericht in Weimar eingereicht werden.

Gemeinde fordert Erdkabel statt Freileitung

Konkret wird gegen den Planfeststellungsbeschluss des Thüringer Landesverwaltungsamtes Klage erhoben. Dieser sieht eine Freileitung anstelle eines von der Gemeinde geforderten Erdkabels vor. Bereits seit Beginn des mehrjährigen Planfeststellungsverfahrens hat sich die Gemeinde dafür ausgesprochen, dass die Leitung unterirdisch verlegt wird.

Die von der Gemeinde eingebrachten Einwände sind im Planfeststellungsbeschluss zurückgewiesen worden. Unter anderem sieht sich die Gemeinde durch den geplanten Bau der etwa zwei Kilometer langen 110-Kilovolt-Freileitung in ihrer Planungshoheit verletzt, da ein Teil der Fläche als Ausgleichsfläche im Bebauungsplan ausgewiesen ist und begrünt werden sollte.

Zum Aufklappen: Was ist ein Planfeststellungsverfahren?

Ein Planfeststellungsverfahren ist ein streng geregeltes Genehmigungsverfahren für Bauvorhaben. Alle öffentlichen und privaten Belange von Betroffenen werden in dem Vorhaben geprüft. In einer Anhörung kann Stellung bezogen werden. Auch die Einflüsse auf Natur und Umwelt sowie die Kosten werden untersucht. In der Planfeststellung wird festgelegt, wo genau die Leitungen verlegt oder welche Technik und Masten verwendet werden. Der Beschluss wird dann bekannt gegeben und öffentlich ausgelegt. Gemeinden oder Anwohner können gegen den Beschluss innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage erhoben.

"Die Ausgleichfläche sollte eigentlich dazu dienen, einen grünen Gürtel zwischen dem Industriegebiet und den Ortslagen zu schaffen", sagt Schiffer. Zudem beklagt die Gemeinde, dass dem Bau der Leitung eine überörtliche Bedeutung zugeschrieben wird. Laut Schiffer würde die Stromtrasse jedoch nicht das Verteilernetz stärken oder verbessern, sondern diene nur dem privaten Interesse von CATL.

Ein Mann lächelt in die Kamera
Sebastian Schiffer, Bürgermeister in Amt Wachsenburg Bildrechte: MDR/Lisa Wudy

Insgesamt hat das Landesverwaltungsamt im Rahmen des Verfahrens fünf Freileitungs- und vier Erdkabelvarianten geprüft. Laut dem Landesverwaltungsamt wären die Kosten für Erdkabel dreimal höher:

"Der Vergleich der Gesamtkosten von Erdkabel und Freileitung ergab für das Erdkabel einen den Faktor 3 übersteigenden Mehrkostenfaktor. Eine Pflicht zur Erdverkabelung auf Grundlage des § 43h EnWG bestand nicht. Auch auf Grundlage des fachplanungsrechtlichen Abwägungsgebots war die Erdkabelvariante gegenüber der beantragten Freileitung nicht zu präferieren."

Stromtrasse soll Batteriehersteller CATL versorgen

Die Überlandleitung soll vom Umspannwerk in Thörey im Ilm-Kreis zum Industriegebiet Erfurter Kreuz führen. Im Auftrag der Thüringer Landesentwicklungsgesellschaft und des Landesverwaltungsamts wird sie vom Netzbetreiber Thüringer Energienetze (TEN) geplant, einer Tochtergesellschaft der Thüringer Energie AG (TEAG). Die Leitung soll als Teil des überörtlichen Verteilnetzes vor allem den Strombedarf des Batterieherstellers CATL sichern.

Neben der Gemeinde Amt Wachsenburg wollen auch betroffene Grundstückseigentümer aus dem Ortsteil Rehestädt gegen den Planfeststellungsbeschluss vor Gericht ziehen. Zunächst muss das Gericht die Klagen auf Zulässigkeit prüfen. Per Eilantrag will die Gemeinde zudem eine aufschiebende Wirkung erzielen.

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 02. November 2023 | 06:00 Uhr

11 Kommentare

ElBuffo vor 26 Wochen

Ich gehe davon aus, dass in der Gemeinde niemand von außerhalb sein Einkommen bezieht. Und dann ist die Leitung für jemand anderen eben störend, weil man selbst nichts von hat. Ansonsten wäre das eben das typische Nicht-in-meiner-Nachbarschaft-Gemeckere. Am besten gleich alle anderen Leitungen und Wege zum Dorf kappen und selber machen lassen. Ja, auch Rente und Krankenversorgung selbst organisieren und nicht auf andere setzen.

Jan Will vor 26 Wochen

Ich fände es sinnvoll, wenn auch mal gesagt würde, was für und gegen die Freileitung spricht. Es klingt ja nach sehr allgemeinem, unbegründetem Widerstand.

xxy21 vor 26 Wochen

Liest überhaupt jemand von den Kommentierenden auch den Artikel? Die Gemeinde hat Einwände vorgebracht, die niedergeschlagen wurden. Steht zumindest hier weiter oben.

Und das Unverständnis sämtlicher zurückliegenden Kommentare deutet auf Wissen aus nicht direktem Erleben hin. Solche Bauprojekte, ob in öffentlichem Berliner und Münchener Interesse im Fall der ICE-Strecke oder hier wirtschaftlichen Interessen einer chinesischen Firma haben für die Anlieger selten irgendetwas Positives übrig. Schauen Sie doch mal in die Gemeinden, die der ICE-Strecke anliegen: blühende Landschaften allenthalben! Und zwar durch angesäte Blümchenwiesen auf landwirtschaftlichen Flächen als Ausgleichsmaßnahme. Es gibt Dörfer, da gibt es keine Landwirtschaft mehr. Vielleicht finden sich ja irgendwann noch ein paar Insekten ersatzweise ein. Und die Gebäude früherer Landwirtschaftsbetriebe lässt der niederländische Investor einfallen, nimmt nur die Stillegungsprämie, weil sich so wenig Land nicht mehr lohnt.

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