Chihuahua
Das Veterinäramt hatte in Erfurt 55 Hunde zu Recht weggenommen. Das steht nach monatelangen juristischen Tauziehen nun fest. (Symbolfoto) Bildrechte: imago images / SKATA

Eilverfahren Endgültiger Gerichtsbeschluss: Dutzende Hunde in Erfurt doch zu Recht weggenommen

19. Mai 2023, 14:24 Uhr

Eine monatelange gerichtliche Auseinandersetzung zur Wegnahme von Dutzenden Hunden einer Erfurterin ist beendet. Das oberste Thüringer Verwaltungsgericht hat dem Veterinäramt Recht gegeben. Der Beschluss ist endgültig.

Das Erfurter Veterinäramt hat einer Besitzerin Dutzende Hunde wegen mangelnder Haltungsbedingungen zu Recht weggenommen. Das Thüringer Oberverwaltungsgericht (OVG) in Weimar hat dies in einem Beschluss am Freitag verkündet. Dabei hob das Gericht in einem Eilverfahren einen Beschluss des Weimarer Verwaltungsgerichtes auf (Az. 3 EO 128/23).

Haltungsbedingungen für Hunde waren mangelhaft

Die Hunde hat das Veterinäramt bereits im Herbst 2022 der Halterin weggenommen, obwohl das gesetzlich vorgeschriebene Gutachten durch einen Amtstierarzt noch gefehlt hatte. Das Amt hatte bei einer Kontrolle und im Beisein einer Amtstierärztin festgestellt, dass die Haltungsbedingungen der in einem Wohnhaus untergebrachten Hunde mangelhaft gewesen waren. Daraufhin verfügte es auf Grundlage des Tierschutzgesetzes, dass die Tiere sofort weggenommen und in einem Tierheim untergebracht werden müssen. Die Behörden gingen dabei Hinweisen nach, wonach die Züchterin gegen ein bereits zuvor verhängtes Zuchtverbot verstoßen hatte.

Das OVG spricht in seiner Mitteilung von 55 weggenommenen Hunden. In einer früheren Veröffentlichung hatte das Erfurter Veterinäramt von 62 Hunden gesprochen.

"Erhebliche" tierschutzwidrige Bedingungen

Bei der richterlich angeordneten Durchsuchung fanden die Kontrolleure viele Hunde in schlechtem Zustand vor. Viele wurden im Keller gehalten, die Bedingungen seien "in erheblichem Umfang" tierschutzwidrig gewesen, hieß es. Sie wurden zunächst ins Erfurter Tierheim gebracht und von dort in Pflegefamilien weitervermittelt. Es handelt sich um mexikanische und peruanische Rassen sowie um Kleinhunde wie Chihuahuas, Toy-Pudel und Malteser.

Die Halter der Hunde legten dagegen im Februar zunächst Widerspruch ein, über den noch nicht entschieden wurde. Das Verwaltungsgericht Weimar stellte die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs unter anderen mit der Begründung fest, dass die Tiere rechtswidrig weggenommen worden seien, weil das Gutachten der Amtstierärztin fehlte. Dagegen legte die Stadt Erfurt ihrerseits Beschwerde ein.

Warum das Oberverwaltungsgericht widersprach

Das Weimarer Oberverwaltungsgericht (OVG) widersprach jedoch nun dem Verwaltungsgericht. Zwar müsse grundsätzlich eine gutachterliche Einschätzung durch einen Amtstierarzt bei der Wegnahme eines Tieres vorliegen. Allerdings könnte wie im vorliegenden Fall die ausführliche Expertise des Tierarztes ausreichen, der den Zustand der Tiere oder deren Haltungsbedingungen einschätzt und dabei auf eine erhebliche Vernachlässigung schließt. Der Beschluss des OVG ist unanfechtbar.

MDR/AFP (rom)

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 19. Mai 2023 | 14:00 Uhr

2 Kommentare

Jack am 19.05.2023

Super!!! Da kann man dem Veterinäramt echt gratulieren das sie nicht locker gelassen haben.Solche Halter sollten nie wieder Hunde besitzen dürfen! Möge es den Hunden nun gut gehen.

Ralf G am 19.05.2023

Ob geldgierige Geschäftsidee oder falsch verstandene Tierliebe, 61 Hunde, das ist krank. Die Gerichtsentscheidung dürfte dem Wohl der Tiere entsprechen.

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