"Letzte Generation" Klima-Proteste: Wie die Thüringer Polizei auf Straßenblockaden reagiert

10. März 2023, 15:09 Uhr

Die Proteste der "Letzten Generation", bei denen sich Aktivisten auf der Straße oder öffentlichen Plätzen festkleben, gibt es mittlerweile in ganz Deutschland. Auch in Thüringen, unter anderem in Erfurt und Jena, hat die Gruppe bereits protestiert. Welche Rolle spielt die Polizei bei diesen Protesten? Was dürfen die Beamten und was nicht?
Die Antworten finden Sie hier.

Welche Verstöße liegen vor, wenn Menschen den Verkehr blockieren?

Ermittelt wird meist wegen Nötigung und Verstoß gegen das Versammlungsgesetz.

Zum Aufklappen: Was fordert die "Letzten Generation"?

Die Forderungen der "Letzten Generation" haben sich seit ihrer Gründung im Sommer 2021 immer wieder gewandelt. Aktuell fordern die Klimaaktivisten auf ihrer Webseite ein sofortiges Tempolimit von 100 km/h auf deutschen Autobahnen sowie ein dauerhaftes 9-Euro-Ticket. Zudem fordern sie von der Bundesregierung die Einberufung eines Gesellschaftsrates, der Maßnahmen erarbeitet, die Deutschland bis zum Jahr 2030 emissionsfrei machen sollen.

Aufmerksamkeit erhält die "Letzten Generation" durch Protestaktionen. Vor allem wegen ihrer Verkehrsblockaden in Innenstädten und auf Autobahnen sind sie in den Medien präsent. Kontrovers diskutiert wurden auch Aktionen in Museen. In Dresden klebten sich Aktivisten an Raffaels "Sixtinische Madonna". Aber auch an Flughäfen und in Häfen und bei Spielen der Fußball-Bundesliga machte die "Letzten Generation" mit Aktionen auf sich aufmerksam.

Wann und wieso greift die Polizei ein?

Aufgabe der Polizei ist es unter anderem, das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und die Ausübung des Demonstrationsrechts zu ermöglichen. Die Proteste der Klimaaktivisten sind meist nicht angemeldet, weshalb die Polizei bei einer spontanen Aktion erst die zuständige Versammlungsbehörde (Stadt, Landkreis) verständigen muss, damit sich diese mit dem Versammlungsleiter verständigt, wie lange die Protestaktion andauert.

Erst wenn die vereinbarte Zeit abgelaufen ist und die Versammlung auch nach Aufforderung nicht aufgelöst wird, kann die Polizei damit beginnen, die Aktivisten von der Straße zu lösen. Für die Zeit der Versammlung muss die Polizei die Ausübung der Demonstration ermöglichen und sich demonstrationsfreundlich verhalten. Deshalb kursieren in den Sozialen Medien viele Aufnahmen von Polizisten die vermeintlich "nur daneben stehen".

Wieso zieht die Polizei die Aktivisten in manchen Fällen von der Straße, bevor diese sich festkleben können?

Die Proteste der "Letzten Generation" sind häufig mit einem Eingriff in den Straßenverkehr verbunden. Auf den meisten Straßen ist ein derartiger Eingriff aber möglich. Anders ist es bei Autobahnen und Schnellstraßen: Hier darf die Polizei verhindern, dass sich die Aktivisten festkleben. Der Eingriff in den Verkehr wäre hier zu gefährlich - für Autofahrer und Aktivisten. Beispielsweise könnte es bei einem Stau schwere Auffahrunfälle geben.

Doch auch wenn die Aktion beispielsweise auf einer Bundesstraße in einem Bereich stattfindet, der schwer einsehbar ist, könnte die Polizei die Aktion verhindern - vorausgesetzt sie ist schnell genug am Einsatzort. Im Einzelfall wird also abgewogen, wie schwerwiegend der Eingriff in den Straßenverkehr wäre - je nachdem könnte die Polizei die Aktion vor Beginn unterbinden.

Wie hat sich die Thüringer Polizei auf die "Klebeproteste" vorbereitet?

Bereits im vergangenen Jahr wurden vereinzelte Beamte in ganze Thüringen geschult, wie sie Aktivisten von der Straße lösen können. Im Land gibt es nun mehrere Lösetrupps mit je drei bis vier Personen, die auch entsprechende Ausrüstung zum Ablösen der Demonstranten haben. Darunter sind seifen- und ölhaltige, aber auch schwach säurehaltige Lösungsmittel. Außerdem gibt es Schutzbrillen und Wärmedecken, um die Aktivisten beim Ablösen zu schützen.

Wie löst die Polizei die Aktivisten von der Straße?

Die Lösetrupps setzen je nach Klebstoff verschiedene Lösungsmittel ein, die für die Haut unbedenklich sind. Sollten diese jedoch alle nicht funktionieren, würde im Notfall der Bauhof verständigt werden, um einen Teil der Straße mit abzutragen. Diesen Fall gab es in Thüringen aber bisher nicht.

Was, wenn einem Rettungswagen der Weg versperrt wird?

In diesem Fall würde die Polizei sofort mit dem Ablösen der Demonstranten beginnen - ungeachtet der noch verbleibenden Demonstrationszeit. Allerdings ist es in manchen Situationen sinnvoller, den Rettungswagen oder die Feuerwehr umzuleiten. Beispielsweise wenn ein Stau durch die Aktion verursacht wurde und nur schwer eine Rettungsgasse gebildet werden kann.

Was, wenn Autofahrer selbst eingreifen und die Aktivisten von der Straße ziehen?

Die Polizei muss auch hier eingreifen und das Versammlungsrecht der Aktivisten durchsetzen. Deshalb würden die Beamten versuchen, ein Eingreifen von Bürgern zu unterbinden.

Sind die Aktivisten gegenüber der Polizei gewalttätig?

Bei den bisherigen Protestaktionen in Thüringen sind die Aktivisten gegenüber der Polizei nicht gewalttätig gewesen.

MDR (anh/dr)

Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | MDR THÜRINGEN JOURNAL | 20. Februar 2023 | 19:00 Uhr

128 Kommentare

Tschingis1 am 12.03.2023

@ralf meier
Ich trete gerne mit jedem in einen Diskurs, doch ihr Statement hat rein gar nichts mit dem Ausangs,- Folgekommemtar zu tun.

Zu guter Letzt: Eine genehmigte Versammlung wie hier zuvor angesprochen, kann keine kriminelle Handlung sein, ansonsten diese verboten worden wäre.

ralf meier am 12.03.2023

Was hat das Abseilen von der Autobahnbrücke mit einer behördlich genehmigten Demonstration zu tun. Ich würde übrigens weder von Klebern noch von Aktivisten sprechen, sondern wie Herr Merz von kriminellen Straftätern. Siehe dazu ZDF Artikel: 'Merz: Klimaaktivisten "kriminelle Straftäter"'.
Noch deutlicher wurde CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt, er von einer Klima RAF sprach. Das erscheint mir auch angemessener, da diese Menschen auch meiner Meinung nach nicht aus krimineller Energie, sondern aus einer extremistischen Ideologie heraus ihre Straftaten motivieren.


DER Beobachter am 12.03.2023

"@martin - Empfehle dazu die Website der Deutsche IPCC-Koordinierungsstelle, Berichtserstellung." - ich bin gespannt, was Sie diesmal verdrehen wollen, Ralf G. ...

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