Der Angeklagte verbirgt sein Gesicht im Gerichtssaal hinter einer Mappe.
In einem früheren Urteil war der Angeklagte zu fast fünf Jahren Haft verurteilt worden. Bildrechte: MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK

Justiz Straßenbahn-Attacke auf minderjährigen Syrer muss neu verhandelt werden

19. Juli 2023, 14:54 Uhr

Der Angriff auf einen jungen Syrer in einer Straßenbahn in Erfurt muss neu verhandelt werden. Grund ist eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Der Fall war überregional bekannt geworden, unter anderem durch ein Video in den Sozialen Netzwerken.

Das Landgericht Erfurt muss den Angriff auf einen minderjährigen Syrer in einer Erfurter Straßenbahn neu verhandeln. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass das Strafmaß aus dem Urteil vom Oktober 2021 neu festgelegt werden muss. Der damals Verurteilte hatte Revision eingelegt. Noch seien die Unterlagen dazu aus Karlsruhe nicht am Landgericht angekommen, sagte ein Gerichtssprecher am Mittwoch auf Anfrage. Daher könne noch kein neuer Verhandlungstermin genannt werden.

Täter gestand Angriff auf Syrer in Erfurt

Der damals 41-jährige Angeklagte war wegen gefährlicher Körperverletzung, Nötigung und Sachbeschädigung zu vier Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Das Gericht hatte es als erwiesen angesehen, dass der Deutsche im April 2021 den damals 17-jährigen Syrer geschlagen, gezielt gegen den Kopf getreten und ihn "menschenverachtend" beleidigt hatte.

Die Tat sei eindeutig als rassistisch einzuordnen, sagte der damalige Richter unter Verweis auf Zeugenaussagen und auf ein Video der Tat, das in den Sozialen Netzwerken verbreitet worden war. Der Beschuldigte hatte die Tat bereits zu Beginn des Prozesses gestanden und sich entschuldigt. Bis zum Ende bestritten er und sein Verteidiger aber, dass die Tat rassistisch motiviert gewesen sei.

Schuld steht nicht infrage

Der grundsätzliche Schuldspruch des Urteils hat nach dem BGH-Beschluss vom 7. Juni weiterhin Bestand. Bei der neuen Verhandlung bei einer anderen Strafkammer soll es vor allem um das Strafmaß gehen. Laut BGH sind bei der Begründung Unklarheiten gefunden worden. So gebe es widersprüchliche Angaben zum Bewährungsstatus des Mannes zum Zeitpunkt der Tat.

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MDR (cfr)/dpa

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 19. Juli 2023 | 13:00 Uhr

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