Netz des Verkehrsverbunds Mittelthüringen auf einem Bus
Zum 1. April werden die Preise im VMT erhöht. Bildrechte: MDR/Andreas Dreißel

Kartenumtausch Zoff um 4-Fahrten-Ticket: Verbraucherzentrale Thüringen mahnt VMT ab

18. März 2023, 11:24 Uhr

Ab 1. April wird Bus- und Bahnfahren im VMT-Gebiet teurer. Und wer alte Tickets nicht rechtzeitig verwendet, für den kommt noch ein Verlust dazu. Anders als sonstige Tickets sind angebrochene 4-Fahrten-Tickets nicht umtauschbar. Die Verbraucherzentrale spricht von einer Ungleichbehandlung.

Die Verbraucherzentrale Thüringen geht gegen die Ticket-Umtauschregeln des Verkehrsverbundes Mittelthüringen (VMT) vor. Die Verbraucherschützer halten den ersatzlosen Verfall von angebrochenen 4-Fahrten-Tickets bei Tariferhöhungen für unzulässig.

Ralf Reichertz, Referatsleiter der Verbraucherzentrale, sagte MDR THÜRINGEN, in der höchsten Tarifstufe drohten den ÖPNV-Nutzern bei der anstehenden Tariferhöhung für jeweils drei ungenutzte Fahrten mehr als 45 Euro Verlust. Bei 4-City-Fahrten-Tickets für Erfurt, Weimar, Jena oder Gera ergäben sich mehr als sechs Euro.

Kein Umtausch angebrochener 4-Fahrten-Tickets

Das sei eine Ungleichbehandlung, da alle anderen Tickets nach Ende ihrer Gültigkeit noch drei Monate lang durch Zuzahlung in neue Tickets umgetauscht werden könnten. Die Verbraucherzentrale fordert eigenen Angaben zufolge in ihrer Abmahnung vom VMT eine Unterlassungserklärung für die Umtauschregelung.

Sie bedeute eine unangemessene Benachteiligung für Inhaber von 4-Fahrten-Karten. Sollte der Verkehrsverbund nicht darauf eingehen, behält sich die Verbraucherzentrale ausdrücklich den Gang von Gericht vor. Ralf Reichertz sagte: "Wir halten die Geschäftsbedingungen in diesem Punkt für unzulässig und wollen das für die Kunden geklärt haben."

Ab 1. April wird der ÖPNV teurer

Der VMT und seine Partnerunternehmen haben eine Tariferhöhung zum 1. April 2023 angekündigt. Vor diesem Datum gekaufte Tickets können die Kunden noch bis 30. Juni 2023 verwenden. Anschließend können den Bedingungen des VMT und der Partner zufolge alle zum alten Preis gekauften Tickets noch bis 30. September 2023 gegen Aufpreis in neue Tickets umgetauscht werden.

Diese dreimonatige Umtauschmöglichkeit gilt jedoch bislang ausdrücklich nicht für angebrochene 4-Fahrten-Tickets. Der VMT umfasst das ÖPNV-Angebot an Bussen, Straßenbahnen und Regionalbahnen im Gebiet beginnend im Landkreis Gotha über Erfurt, Weimar und Jena bis Gera. Auch der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt und der Saale-Orla-Kreis gehören zum Verbund.

MDR (kah/sar)

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Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 18. März 2023 | 08:00 Uhr

12 Kommentare

koe.bettina am 19.03.2023

Ich finde die Verbraucherzentrale hätte schon viel eher dagegen vorgehen sollen. Dieses Handling geht schon jahrelang bei jeder Preiserhöhung. Ich musste schon mehrere Kinderfahrscheine wegwerfen, weil diese nicht mehr umgetauscht wurden und die Kinder weggezogen sind. Zum Glück konnte ich während der Pandemie 4-Fahrtenkarten mit einigen Kollegen zusammensetzen, sodass wir wenigstens das Geld zurück bekamen. So schnell, wie die Preise erhöht werden, kann man die Fahrscheine gar nicht abfahren. Ich habe jetzt FAIRTIQ und erst mal kein Umtauschproblem. Aber in Ordnung mit den angebrochenen 4-Fahrtentickets ist das nicht. Schließlich wurden die genauso wie die Einzeltickets bezahlt. Ich bin gespannt, was die Verbraucherzentrale erreicht.

MDR-Team am 19.03.2023

Entsprechend der VMT Tarifbestimmungen vom 01.01.2023 können 4-Fahrtenkarten nur mit vier unentwerteten Abschnitten umgetauscht werden:
https://www.vmt-thueringen.de/fileadmin/user_upload/Fahrgastinformation/Fahrgastinformation_komplett_screen.pdf

blabla am 19.03.2023

Woher kommt denn die Information? In den Tarifbestimmungen des VMT steht, dass 4-Fahrtenkarten noch drei Monate gültig sind und dann umgetauscht werden können: „Einzelfahrten und 4- Fahrtenkarten können innerhalb von drei Monaten nach Tarifwechsel abgefahren und anschließend innerhalb von einem weiteren Monat bei dem Verkehrsunternehmen umgetauscht werden, bei dem sie erworben wurden, danach verlieren sie ihre Gültigkeit.“

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