Streit AfD-Fraktion darf Halle in Nordhausen mieten - 350 Menschen protestieren
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21. Februar 2024, 12:02 Uhr
Eine Veranstaltung der Thüringer AfD-Fraktion am Dienstagabend in der Festhalle Sundhausen hat Gegenproteste provoziert. Zuvor hatte es Streit um die Nutzung des Veranstaltungsortes in Nordhausen gegeben.
Eine Veranstaltung der Thüringer AfD-Fraktion am Dienstagabend in Nordhausen und die Gegenproteste sind friedlich verlaufen. Nach Polizeiangaben besuchten 350 Menschen die AfD-Veranstaltung. Vor der Halle versammelten sich demnach 350 Gegendemonstranten. Sie protestierten mit Lichtern und Kerzen gegen die in Thüringen vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestufte Partei. Laut Polizei gab es keine Vorkommnisse.
Stadt Nordhausen hatte Mietvertrag gekündigt
Das Verwaltungsgericht Weimar hatte einem Eilantrag der AfD stattgegeben und die Veranstaltung erlaubt. Zuvor hatte die Stadt Nordhausen den Mietvertrag für die Festhalle Sundhausen gekündigt mit der Begründung, es sei eigentlich eine private Veranstaltung angemeldet worden. Die Stadt sah sich eigenen Angaben nach getäuscht, als die Veranstaltung mit dem Titel "Asylchaos in Nordhausen" öffentlich unter anderem mit Flyern beworben wurde.
Die Fraktion warf der Stadt vor, den Vorgang falsch dargestellt zu haben, und kündigte an, gegen die Aufhebung des Vertrags vorzugehen. Die Veranstaltung sei von der AfD-Fraktion angemeldet worden mit dem Verweis auf einen Bürgerdialog.
Gegenproteste vor Festhalle
Das Verwaltungsgericht Weimar begründet seine Entscheidung damit, dass es sich bei der Sundhäuser Festhalle um eine öffentliche Einrichtung der Stadt handele. Insofern hätte die Kündigung durch die Stadt Nordhausen in Form eines Verwaltungsaktes erfolgen müssen.
Jedoch habe die Stadt die Kündigung in zivilrechtlicher Form ausgesprochen. Dies sei der formal falsche Weg gewesen, sodass die Kündigung nicht wirksam geworden sei, sagte eine Gerichtssprecherin. Die Entscheidung sei noch nicht rechtskräftig. Allerdings verzichtete die Stadtverwaltung Nordhausen auf "epd"-Anfrage auf weitere Rechtsmittel, sodass die Veranstaltung stattfinden konnte.
MDR (eng/dst)/epd
Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Regionalnachrichten | 20. Februar 2024 | 13:30 Uhr
Tschingis1 vor 22 Wochen
@ich1
Demonstrationen sind Bestandteil der Demokratie solange diese friedlich und auch angemeldet oder spontan stattfinden.
Ich weiß gar nicht, was sie mit ihrem Kommentar ausdrücken wollen.
ich1 vor 22 Wochen
350 Menschen demonstrieren weil AfD Halle nutzen darf nenne ich undemokratisch weil die AfD ist eine demokratisch gewählten Partei und hat somit auch das Recht sich mit den Bürgern auszutauschen in Form von Bürgergesprächen.
Tschingis1 vor 22 Wochen
Nach der Entscheidung des VG Weimar, hat es sich dann bei dem Mietvertrag zwischen der Stadt Nordhausen und der AFD also um keinen öffentlich-rechtlichen Vertrag gehandelt, sondern um einen Verwaltungsakt, der auch nur mittels eines Verwaltungsaktes beendet werden kann?
Warum gibt es im Thür VervfG aber den Passus des öffentlich-rechtlichen Vertrages und nachfolgend auch ein Kündigungsrecht?
Das soll nun wieder einer verstehen.