Das Justizzentrum Mühlhausen mit Landgericht und Staatsanwaltschaft
Das Justizzentrum Mühlhausen mit dem Landgericht. Hier fand der Prozess um den Millionenbetrug statt. Bildrechte: picture alliance / dpa | Martin Schutt

Landgericht Mühlhausen Prozess um Millionenbetrug: Sieben Jahre Haft für Angeklagten

21. Dezember 2023, 06:21 Uhr

Das Landgericht Mühlhausen hat am Dienstag einen Mann zu sieben Jahren Haft wegen Millionenbetrugs verurteilt. Laut Urteil hat der 43-Jährige einen Unternehmer aus Jena um 6,5 Millionen Euro gebracht. Er soll ihm die Teilhabe an einer wertlosen Aktiengesellschaft in Liechtenstein angeboten haben. Dafür habe der Mann 2,2 Millionen Euro gezahlt, aber nichts bekommen. Und es ging um einen angeblichen Großauftrag für UN-Flüchtlingsboote. Hier überwies er 4,3 Millionen Euro, ohne Gegenleistung.

Ein Prozess um einen Millionenbetrug ist am Landgericht Mühlhausen mit einer langen Haftstrafe zu Ende gegangen. Ein 43-Jähriger hatte einen Mann aus Jena um mehrere Millionen Euro betrogen und muss deshalb für sieben Jahre in Haft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Staatsanwalt fordert fast acht Jahre Haft

Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen hatte sieben Jahre und zehn Monate Haft für den angeklagten Kroaten gefordert; beide Verteidiger plädierten auf Freispruch. Der siebenfach vorbestrafte Angeklagte hatte die Vorwürfe bestritten. Der Geschädigte habe durch die Geschäfte an Bargeld kommen wollen; an seiner Ehefrau und am Finanzamt vorbei. Das Bargeld, also 6,5 Millionen Euro, seien ihm auch übergeben worden. Das glaubten ihm die Mühlhäuser Richter nicht.

Richter von der Schuld des Kroaten überzeugt

Die Mühlhäuser Richter sind von der Schuld des Angeklagten überzeugt. Der Vorbestrafte lebt seit seinem siebten Lebensjahr in Deutschland, hat Abitur, spricht vier Sprachen und ist viele Jahre als Unternehmensberater tätig gewesen. 2018 taucht er nach der letzten Haftentlassung unter. Er hatten eine Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten Haft wegen Betrugs und Diebstahl teilweise abgesessen. Bis heute stehe er deshalb unter Bewährung, hieß es in der Beweisaufnahme vor dem Landgericht Mühlhausen.

Mehr als 20 Verhandlungstage

Die neunte Strafkammer hatte mehr als 20 Tage verhandelt und 16 Zeugen befragt sowie zahlreiche Urkunden vor allem E-Mails und Chats verlesen. Die Richter glaubten der Aussage des Betrogenen. Beide vor dem Landgericht Mühlhausen verhandelten Betrugstaten ereigneten sich demnach vor vier Jahren innerhalb von wenigen Wochen. Zu dem Zeitpunkt war der Kroate erst wenige Monate aus der Haft entlassen. Der Mühlhäuser Staatsanwalt geht davon aus, dass er sich schon im Gefängnis die Betrügereien ausgedacht hat.

Angeklagter bestreitet

Mit einem Geständnis wäre eine "Generalbereinigung" möglich gewesen, hieß es im Urteil. Stattdessen habe er versucht, sich als "guter Mensch" und "Opfer" darzustellen. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hatte im Frühjahr 2023 ebenfalls wegen 20 Fällen des Kapitalanlagebetrugs Anklage erhoben. Es gibt noch keinen Verhandlungstermin. Der 61-jährige Geschädigte aus Jena soll auch hier eine Million Euro verloren haben.

Das deutsche Strafrecht schützt auch die Leichtgläubigen.

Vorsitzende Richterin im Prozess am Landgericht Mühlhausen

Lügengerüst, um an Millionenbetrag zu kommen

Mit einem Lügengerüst des Angeklagten ist der 61-Jährige zwei Mal betrogen worden. Im Jahr 2019 hatte er zunächst 2,2 Millionen Euro beim Kauf einer Aktiengesellschaft aus Liechtenstein verloren. Die angeblich lukrativen Patente und Lizenzen gab es nicht. Kurze Zeit später flossen 4,3 Millionen Euro in eine gemeinsame Firma mit dem Angeklagten - in ein Projekt, das es laut Urteil nicht gab.

Dabei ging es um einen angeblichen Großauftrag der Vereinten Nationen für 30.000 Rettungsboote. Es habe aber weder den Großauftrag noch die vorgetäuschten Fördermittel der EU gegeben, so die Richter. Auch die angebliche EU-Kommissarin war vorgetäuscht. Die trat kurz vor dem entscheidenden Notartermin in Erscheinung und beseitigte beim leichtgläubigen Opfer die zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Zweifel, so die Richter. Dass er sehr leichtgläubig gewesen sei, hatte der Geschädigte in seiner mehrstündigen Aussage im Prozess selbst geäußert.

Angeklagter übersetzte beim Notar

Beim Notar in Kroatien übersetzte zwei Mal der Angeklagte ins Deutsche, das hat dieser Notar im Zeugenstand bestätigt. Auch dadurch sei der Geschädigte getäuscht worden, argumentierten die Richter. Er unterschrieb Dokumente in kroatischer Sprache, deren Inhalt er nicht richtig kannte. Dem Ratschlag seiner kroatischen Anwältin, nichts zu unterschreiben, folgte er nicht.

Diese Anwältin hatte er sich genommen, als ihm erste Zweifel kamen. Einen wichtigen Beratungstermin im Januar 2020 mit ihr sagte er dann aber kurzfristig wieder ab. Hinter dem Rücken des gutgläubigen Geschädigten habe sich der Angeklagte die totale Kontrolle über die vermeintlich gemeinsame Firma verschafft, sagte Staatsanwalt Dirk Wolfgramm im Plädoyer. Das Opfer dachte zweimal, dass sein Geld gut angelegt sei und er dem Notarvertrag zustimmmen könne.

Mitangeklagter kommt mit Geldstrafe davon

Als der Betrogene aus Jena im Februar 2020 nicht mehr online an das Firmenkonto heran kam, stellte der Geschäftsmann aus Jena Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Mühlhausen. Deswegen ist der Fall auch am Landgericht Mühlhausen verhandelt und entschieden worden. Das Verfahren gegen einen 56 Jahre alten Mitangeklagten aus der Schweiz, der die beiden Geschäfte vermittelt hatte, ist gegen eine Auflage von 6.000 Euro eingestellt worden. Er hatte zu Prozessbeginn ausgesagt.

"Das deutsche Strafrecht schützt auch die Leichtgläubigen", sagte die Vorsitzende Richterin schließlich in der Urteilsbegründung. Im Urteil wurde auch festgelegt, dass 6,5 Millionen Euro aus dem Vermögen des Angeklagten eingezogen werden.

MDR (CG/dr)

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 19. Dezember 2023 | 10:30 Uhr

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