Kommunalpolitik Abwahl von Hildburghäuser Bürgermeister: Termin für Bürgerentscheid festgelegt
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04. Januar 2023, 18:42 Uhr
Der Bürgerentscheid zur möglichen Abwahl des Hildburghäuser Bürgermeisters findet Ende Februar statt.
Der Bürgerentscheid zur möglichen Abwahl des Hildburghäuser Bürgermeisters soll nach Angaben des Landratsamtes am 26. Februar stattfinden. Ein Behördensprecher hatte MDR THÜRINGEN erklärt, dass die Kommunalaufsicht den Termin festgelegt hat.
Gegen Hildburghausens Bürgermeister Tilo Kummer (Linke) läuft ein Abwahlverfahren. Der Stadtrat hatte im Dezember den entsprechenden Beschluss dafür gefasst. Kummer werden ein schlechter Führungsstil und mangelhafte Kommunikation vorgeworfen.
Probleme in Kindergärten, der Feuerwehr oder dem Bauhof sollen auf sein Konto gehen. Von Rechtsverstößen oder Amtsvergehen ist nicht die Rede. Im vergangenen Jahr hatte eine Bürgerinitiative rund 1.000 Unterschriften gesammelt und Tilo Kummer zum Rücktritt aufgerufen. Damit der Bürgermeister abgewählt wird, müsste mindestens ein Drittel der rund 9.500 Wahlberechtigten dafür stimmen.
Kritik an gemeinsamer Abstimmung von SPD und AfD
Für ein Abwahlverfahren im Hildburghäuser Stadtrat hatten SPD-Abgeordnete zusammen mit AfD-Abgeordneten und einem Abgeordnetem eines extrem rechten Wahlbündnisses abgestimmt. Das führte zu Diskussionen in der Landes-SPD. Zuvor hatte der Thüringer SPD-Vorsitzende Georg Maier die SPD-Stadträte vor einer solchen gemeinsamen Abstimmung gewarnt, aber dann keine Konsequenzen ergriffen.
Dagegen hatten unter anderem die SPD-Landtagsabgeordneten Diana Lehmann und Denny Möller sowie die Ostthüringer SPD-Bundestagsabgeordnete Elisabeth Kaiser einen Antrag für ein Parteiordnungsverfahren vorgelegt. Ob ein solches Verfahren gestartet wird, ist noch nicht entschieden.
Eine SPD-Stadträtin, die mit der AfD gestimmt hatte, war kurz danach aus der Partei ausgetreten.
Was ist ein Parteiordnungsverfahren?
Ein Parteiordnungsverfahren wird vom innerparteilichen Schiedsgericht geführt. Es geht dabei um Parteistrafen wie die Niederlegung von Ämtern bis hin zum Parteiausschluss.
MDR (bee/rom)
Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 04. Januar 2023 | 14:00 Uhr
Anita L. am 06.01.2023
Nein, sie haben nicht mit der AfD gestimmt, sondern die AfD-Vertreter waren wie die anderen der Meinung, dass der Bürgermeister seinen Job nicht gut macht. Es sei denn, Sie können nachweisen, dass der Antrag nicht, wie in den Medien berichtet, von Vertretern mehrerer Parteien eingereicht wurde, sondern von der AfD.
Bundi am 06.01.2023
Warum soll das einen Unterschied machen? Wie gesagt, wenn jemand einreicht dass 2 + 3 = 5 ist, dann ist das eine Aussage der zugestimmt werden kann egal wer das sagt.
Bundi am 06.01.2023
Das stimmt. Das ist aber auch nicht die Prämisse. Die Prämisse ist ob diese Partei im demokratischen Wettbewerb zugelassen ist oder zweifelsfrei verboten wurde. Solange das nicht der Fall ist, gilt auch für politische Vereinigungen "im Zweifel für den Angeklagten" und ich vertraue unserer wehrhaften Demokratie in soweit, dass sie dafür sorgt, dass Parteien, welche NACHWEISLICH demokratiefeindlich sind verboten werden. Das ist bei der AfD aber derzeit nicht der Fall.