Blick in den Plenarsaal während der Sitzung im Bundesrat.
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Bundesrat Bundesrat billigt Klimagesetze und fordert Widerspruchslösung bei Organspende

15. Dezember 2023, 20:21 Uhr

Der Bundesrat hat mit dem Wärmeplanungsgesetz und dem Klimaanpassungsgesetz zwei Klimagesetze der Bundesregierung gebilligt. Zudem fordert die Länderkammer eine Widerspruchslösung bei der Organspende.

Bundesrat beschließt Klimagesetze: Kommunale Wärmeplanung

Der Bundesrat hat weitere Klimagesetze beschlossen. Unter anderem wurde das Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung gebilligt. Danach müssen Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern bis Ende Juni 2028 einen Wärmeplan erstellen. Erst wenn die Kommune einen solchen Plan hat, müssen Hauseigentümer beim Einbau einer neuen Heizung darauf achten, dass diese mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben wird.

Das Wärmeplanungsgesetz ergänzt das Heizungsgesetz und soll zeitgleich mit diesem am 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Gemeinsame Strategien im Umgang mit Klimaveränderungen

Außerdem stimmte die Länderkammer einem Gesetz zur besseren Klimaanpassung zu. Die Pläne der Ampelkoalition sehen vor, Bund, Ländern und Kommunen verbindliche Strategien und Maßnahmen vorzuschreiben, etwa zum Umgang mit Extremwetter und zunehmender Hitze.

Damit soll erstmals ein strategischer Rahmen für eine vorsorgende Klimaanpassung auf allen Verwaltungsebenen in Deutschland geschaffen werden. Konkret verpflichtet sich die Bundesregierung, eine Anpassungsstrategie mit messbaren Zielen vorzulegen. Jedoch ist die Finanzierung ein Knackpunkt des Gesetzes, denn dazu gibt es keine konkreten Regelungen. Denn der Bund kann Vorhaben der Kommunen nicht direkt finanzieren, das geht bislang nur bei Modellprojekten.

Bundesrat will Widerspruchslösung bei Organspende

Angesichts der seit Jahren niedrigen Zahlen von Organspenden fordern die Bundesländer eine grundlegende Änderung der rechtlichen Regeln hierfür. Konkret soll an die Stelle der geltenden erweiterten Zustimmungslösung eine Widerspruchslösung treten.

Damit wäre für die Organentnahme nicht mehr die Zustimmung des Betroffenen oder eines engen Angehörigen beziehungsweise eines Bevollmächtigten erforderlich. Demnach wäre jeder Mensch ein potentieller Organspender, außer er hat zu Lebzeiten widersprochen, oder einer der nächsten Angehörigen macht dies nach seinem Tod.

In dem angenommenen Entschließungsantrag wird die Bundesregierung aufgefordert, mit einem Gesetzentwurf dafür zu sorgen, dass diese Widerspruchslösung in das Transplantationsgesetz aufgenommen wird.

Georgien und Moldau sichere Herkunftsstaaten

Außerdem hat der Bundesrat beschlossen, Georgien und die Republik Moldau künftig asylrechtlich als sichere Herkunftsstaaten einzustufen. Nach dem Bundestag stimmte am Freitag auch Bundesrat dieser Einstufung zu.

Bei als sicher geltenden Ländern wird vermutet, dass dort generell keine staatliche Verfolgung zu befürchten ist und der jeweilige Staat vor Verfolgung schützen kann. Mit der Einstufung sollen Asylverfahren beschleunigt werden. Nach Angaben der Bundesregierung wurden in den ersten sechs Monaten dieses Jahres von den Asylanträgen aus Georgien und Moldau nur etwa jeder tausendste Antrag anerkannt. 

Bundesrat wählt neuen Richter für Bundesverfassungsgericht

Der Bundesrat wählte den Juristen Holger Wöckel zum neuen Richter am Bundesverfassungsgericht. Der 47-Jährige ist seit Februar 2021 Richter am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig und wurde 1976 in Karl-Marx-Stadt geboren.

Wöckel löst Sibylle Kessal-Wulf ab, die nach zwölf Jahren turnusmäßig aus dem Amt scheidet. Er gehörte dem 7. und 10. Revisionssenat des Bundesverwaltungsgerichts an, die insbesondere für das Umweltschutzrecht und das Informationsfreiheitsrecht zuständig sind.

AFP/dpa(amu/lmb)

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 15. Dezember 2023 | 11:00 Uhr

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