Festnahme in Halle Gesuchter raucht auf Zugtoilette – und landet im Gefängnis

23. Dezember 2022, 14:51 Uhr

Rauchen auf der Zugtoilette ist in deutschen Zügen verboten. Wer dagegen verstößt, landet nicht sofort im Gefängnis. Wird man allerdings per Haftbefehl gesucht, kann der Genuss schnell hinter Gittern enden. Genau das ist einem Mann jetzt in Halle passiert.

Ein 34-jähriger, per Haftbefehl gesuchter Mann hat sich in einer Bordtoilette eines ICE verbotener Weise eine Zigarette gegönnt – und sich damit ins Gefängnis manövriert. Wie die Bundespolizei mitteilte, löste der Mann am Donnerstag durch sein Rauchen einen Alarm aus.

Einem Zugbegleiter konnte der Mann den Angaben zufolge keinen Fahrschein vorzeigen. In Halle nahmen ihn deshalb Bundespolizisten in Empfang. Sie stellten bei der Überprüfung seiner Personalien fest, dass ein Vollstreckungshaftbefehl vorliegt.

Weihnachten im Gefängnis

Den Angaben zufolge war der Mann vom Amtsgericht Kaufbeuren in Bayern im Februar 2022 wegen Fahrens ohne Führerschein zu einer Geldstrafe von 1.500 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen verurteilt worden. Er hatte laut Polizei weder gezahlt noch die Strafe abgesessen. Da er auch nun die 1.500 Euro nicht zahlen konnte, wurde er in ein Gefängnis gebracht.

dpa, MDR (Moritz Arand)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 23. Dezember 2022 | 15:00 Uhr

4 Kommentare

hilflos am 25.12.2022

§21StVG....nur wenn man die Fahrerlaubnis nicht mit hat...

Allerdings ist das schon ein richtiges Vergehen, aber ist das eine Meldung wert? Warum geht man nicht richtig gegen die jugendbanden, clankriminalität usw vor

OstAnhalter am 23.12.2022

Das Fahren ohne Führerschein ist eine Ordnungswidrigkeit welche mit 10 Euro Verwarngeld geahndet werden kann, korrekt wäre hier Fahren ohne Fahrerlaubnis, was ein Straftatbestand ist und eine Geldstrafe nach sich ziehen kann.

steka am 23.12.2022

hats doch gut getroffen, ist Weihnachten nicht allein, hat ein warnes Zimmer ung gutes Essen.

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