Rechtsextremist Sven Liebich geht in das Gericht.
Gegen den Rechtsextremisten Sven Liebich wird am Amtsgericht Halle verhandelt. Bildrechte: picture alliance/dpa | Heiko Rebsch

Amtsgericht Halle Prozess gegen Rechtsextremisten Sven Liebich geht weiter

26. Juni 2023, 05:00 Uhr

Der Rechtsextremist Sven Liebich steht erneut vor Gericht. Nachdem er bereits wegen Volksverhetzung und Verleumdung rechtskräftig verurteilt wurde, muss er sich vor dem Amtsgericht in Halle wegen mutmaßlicher Fälle von Hausfriedensbruch und übler Nachrede verantworten.

Am Montag geht der Prozess gegen den Rechtsextremisten Sven Liebich vor dem Amtsgericht Halle weiter. Wie ein Gerichtssprecher mitteilte, sind nach zunächst drei Terminen zwei weitere geplant. In insgesamt sechs Anklagen erhebt die Staatsanwaltschaft demnach verschiedene Vorwürfe gegen den 1970 in Merseburg (Saalekreis) geborenen Liebich – darunter üble Nachrede und Hausfriedensbruch.

Für die Verhandlung der Vorwürfe gegen Liebich hatte das Gericht zunächst nur einen Termin angesetzt. Nach Verlesung der Anklageschrift, Einlassung des Angeklagten und Fragen der Staatsanwaltschaft sowie der Verteidigerin Liebichs wurden die ersten Zeugen vernommen. Damit weitere Zeugen gehört werden können, hat die Richterin weitere Verhandlungstage angesetzt.

Teil der Verhandlungen vor dem Amtsgericht sind unter anderem die bereits gegen Liebich ergangenen Urteile. Außerdem wurden bisher beispielsweise Polizeibeamte und Sicherheitskräfte befragt.

Demos seit 2014

Seit 2014 organisiert Liebich regelmäßig Demonstrationen, viele davon auf dem Marktplatz in Halle. Dabei soll es vor zwei Jahren zu mehreren Zwischenfällen gekommen sein, die zu Anklagen führten.

Rechtskräftig verurteilt

Gegen den Rechtsextremisten laufen seit Jahren mehrere Verfahren vor verschiedenen Gerichten. Seit Ende März ist ein Urteil gegen ihn unter anderem wegen Verleumdung von Personen des politischen Lebens und Volksverhetzung rechtskräftig. Das Landgericht hatte ihn Ende Oktober 2022 zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Außerdem muss Liebich 250 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Gegen das Urteil hatte der Angeklagte Revision eingelegt, die das Oberlandesgericht Naumburg jedoch abgewiesen hat. Zuvor hatte sich bereits das Amtsgericht mit den Vorwürfen gegen ihn befasst.

dpa, MDR (Moritz Arand)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 26. Juni 2023 | 06:00 Uhr

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