Sven Liebich bei einer Demonstration
Der Rechtsextremist Sven Liebich sorgt unter anderem mit seinen Demos seit Jahren für Unruhe in Halle. Nun will die Stadt stärker gegen ihn vorgehen. (Archivfoto) Bildrechte: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Heiko Rebsch

MDR-Recherche Sven Liebich: Rechtsextremist aus Halle soll kein Gewerbe mehr ausüben dürfen

27. Juni 2023, 08:33 Uhr

Die Behörden wollen offenbar stärker gegen den Rechtsextremisten Sven Liebich aus Halle vorgehen. Nach MDR-Recherchen soll ihm dauerhaft verboten werden, ein Gewerbe auszuüben. Liebich hatte bis vor kurzem in einem Online-Shop unter anderem Aufkleber mit rassistischen Sprüchen verkauft. Unterdessen gibt es in den Ermittlungen gegen den mehrfach vorbestraften Rechtsextremisten Bewegung.

Die Stadt Halle will dem bundesweit bekannten und mehrfach vorbestraften Rechtsextremisten Sven Liebich dauerhaft untersagen, ein Gewerbe auszuüben. Die Stadt hat ein Verfahren zur Gewerbeuntersagung eingeleitet. Das haben Recherchen des MDR für die sechste und letzte Folge des ARD-Podcasts "Extrem rechts" ergeben. Liebich war bis vor kurzem Geschäftsführer eines in Halle ansässigen Unternehmens, das unter anderem T-Shirts und Aufkleber bedruckt und über einen Onlineshop verkauft. In der Liste der angebotenen Motive finden sich auch rassistische und verschwörungsideologische Bilder und Sprüche.

Extrem rechts – Der Hass-Händler und der Staat

Die Sneaker eines Mannes, der auf einem Autodach steht
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Ein Justizbeamter steht vor einer Sicherheitsschleuse.
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Sven Liebich hat nach MDR-Informationen Widerspruch gegen die Gewerbeuntersagung eingelegt. Derzeit prüft das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt den Widerspruch. Sowohl die Stadt Halle als auch das Landesverwaltungsamt äußerten sich nicht zu dem laufenden Verfahren.

Beide Schwestern von Liebich am Onlineshop beteiligt

Die GmbH hinter dem Onlineshop wurde 2011 von zwei Gesellschaftern gegründet, darunter einer Schwester von Sven Liebich. Seit 2020 ist diese Schwester die alleinige Gesellschafterin des Unternehmens. Wie der Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt in seinem Jahresbericht 2022 erstmals öffentlich feststellte, gehört auch sie der rechtsextremistischen Szene an. Im April 2023 wurde Sven Liebich als Geschäftsführer der Firma abgelöst. Eine zweite Schwester hat die Geschäftsführung übernommen. Sowohl Sven Liebich als auch seine Schwestern ließen Fragen des MDR zu diesem Sachverhalt unbeantwortet.

Das Landgericht Halle hatte im Oktober 2022 drei über die Firma vertriebene Aufklebermotive als Volksverhetzung bzw. Beschimpfung religiöser Bekenntnisse eingestuft. Sven Liebich wurde deshalb und wegen weiterer Straftaten erstmals zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt, ausgesetzt zur Bewährung. Das Urteil in zweiter Instanz ist seit März 2023 rechtskräftig.

Ermittlungen gegen Liebich: Veränderung bei Staatsanwaltschaft

Bei der Staatsanwaltschaft Halle hat es nach MDR-Recherchen zudem eine personelle Veränderung bei der Bearbeitung der Ermittlungsverfahren gegen Sven Liebich gegeben. Die bisher meist auch für die Liebich-Verfahren zuständige Staatsanwältin bearbeitet demnach inzwischen eine andere Deliktgruppe. Bereits seit vergangenem Jahr ist ein anderer Staatsanwalt für Ermittlungsverfahren gegen Sven Liebich zuständig. Am Umgang der Staatsanwaltschaft Halle und an der bisher zuständigen Staatsanwältin hatte es in der Vergangenheit wiederholt Kritik etwa von Betroffenen von Liebichs Anfeindungen gegeben.

Die Staatsanwaltschaft Halle bestätigte auf MDR-Anfrage, dass die Liebich-Fälle inzwischen von einem anderen Staatsanwalt bearbeitet werden. "Eine irgendwie von außen geäußerte Kritik war für diesen Umstand ohne Bedeutung", so ein Sprecher. Zur derzeitigen Zuständigkeit der Staatsanwältin machte er keine Angaben.

Ende März 2023 waren bei der Staatsanwaltschaft Halle 342 Verfahren gegen Sven Liebich anhängig. In der Vergangenheit waren die meisten Verfahren gegen ihn eingestellt worden. Nach MDR-Recherchen wurde er bisher fünfmal rechtskräftig verurteilt, davon dreimal in Halle.

Derzeit ist Sven Liebich vor dem Amtsgericht Halle erneut angeklagt. Zu den insgesamt 24 Tatvorwürfen gehören unter anderem Volksverhetzung und Beleidigung. Ein Urteil wird für Anfang Juli erwartet. Im Falle einer Verurteilung droht Liebich erneut eine Freiheitsstrafe. Wird er verurteilt, muss anschließend eine Gesamtstrafe mit dem Urteil des Landgerichts Halle aus dem Oktober 2022 gebildet werden. Es ist offen, ob die Strafe dann erneut zur Bewährung ausgesetzt wird. Solange Sven Liebich in dem Verfahren nicht rechtskräftig verurteilt ist, gilt für ihn insoweit die Unschuldsvermutung.

Kriminelle Handelsplattform im Internet?

Seit vergangenem Jahr ermittelt zudem die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg gegen Sven Liebich und die Gesellschafterin der GmbH, seine Schwester. Laut einem Behördensprecher geht es dabei um den Tatverdacht des Betreibens einer kriminellen Handelsplattform im Internet, der Volksverhetzung und der Belohnung und Billigung von Straftaten. Mit einem Abschluss des Verfahrens rechnet die Behörde noch in diesem Jahr.

Sven Liebich und seine Schwestern ließen Fragen zu den laufenden Gerichts- und Ermittlungsverfahren ebenfalls unbeantwortet.

MDR (Thomas Vorreyer) | Erstmals veröffentlicht am 26.06.2023

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 26. Juni 2023 | 13:00 Uhr

8 Kommentare

Nelke am 28.06.2023

Ach so ist das. Offenbar steckt Herr Liebich hinter der bis heute nachwirkenden Einschränkung der Grundrechte (mit der Begründung, daß sich unsere Politker sooo sehr um unser Wohlergehen sorgen). Andere Staaten haben Bußgelder und Strafen in Zusammenhang mit den Coronarestriktionen erlassen. Dieser Extremist Liebich muß wohl dahinterstecken, daß dies hier nicht der Fall ist. Auch die feste Bestellung von 9+x Milliarden Impfdosen könnte in Wahrheit auf diesen Rechtsextremen zurückgehen. Besser kann man das Vertrauen in die EU und den Staat kaum untergraben. Ein teuflischer Plan ! Da sollte der mdr noch einige Sendestunden mehr produzieren, um auch diese Machenschaften aufzudecken ! Im Ernst: Herr Liebich ist jemand, der gern im Mittelpunkt steht, aber nicht der Fürst der rechtsextremen Finsternis. Hier wird der Gedanke vermittelt, wer auffällig ist und irgendwie stört, gehört abgeschafft. Wegsperren und Berufsverbot. Welche der wirklichen Probleme würden damit gelöst ?

Eddi58 am 26.06.2023

@Pragmatiker
Vielen Dank für Ihren erhellenden Beitrag. Es ist offensichtlich ein Problem bei der Justiz und Polizei, dass das rechte Auge bei einigen Angehörigen der Strafverfolgungsbehörden nicht richtig funktioniert. So wie in Dresden oder in Gera , wo ein Staatsanwalt (Zachäschner) wegen akuter Schwäche auf dem rechten Auge versetzt wurde.

Pragmatiker am 26.06.2023

"Die bisher meist auch für die Liebich-Verfahren zuständige Staatsanwältin bearbeitet demnach inzwischen eine andere Deliktgruppe."
Hat den bitteren Beigeschmack, als hätte die gute Frau allgemein ein Problem mit dem rechten Auge.
Falls dem so ist und sie Straftäter schützte, sollte auch das juristisch aufgearbeitet werden.
Halb Halle vermutete es seit langem.

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