Landwirt mit Traktor bei der Feldarbeit, wirbelt Staubwolken auf.
Sachsen-Anhalt befürchtet durch die Ampel-Sparpläne Einschnitte im ländlichen Raum. (Symbolbild) Bildrechte: IMAGO / Wolfgang Maria Weber

Ländlicher Raum Kürzungen bei Fördergeld: Sachsen-Anhalt prüft Klage gegen den Bund

16. August 2023, 12:54 Uhr

Sachsen-Anhalt erwägt eine Klage gegen den Bund. Grund sind geplante Kürzungen der Ampel bei Fördergeldern für den ländlichen Raum. Minister Schulze nennt die Einsparungen "schädlich". Auch aus anderen Bundesländern kommt Gegenwind.

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Wegen der Sparpläne des Bundes für den ländlichen Raum erwägt Sachsen-Anhalt, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Das kündigte Landes-Agrarminister Sven Schulze (CDU) an. Schulze sagte MDR SACHSEN-ANHALT, es gehe um geplante Kürzungen beim Fördergeld. Sie seien schädlich für Sachsen-Anhalt. Damit könne die Agrarstruktur im Land nicht mehr auskömmlich finanziert werden.

Konkret geht es um das Förderprogramm "Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz". Laut Schulze will der Bund die Gelder im kommenden Haushalt um insgesamt 300 Millionen Euro kürzen. Für Sachsen-Anhalt stünden dann rund 17 Millionen Euro weniger bereit, um etwa den Ökolandbau oder den Herden- und Hochwasserschutz zu unterstützen, sagte Schulze.

Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Bündnis '90/Die Grünen) warf er vor, Geld für eigene Programme zu nutzen, das eigentlich für die Länder vorgesehen sei. Diese hätten damit keine Möglichkeiten mehr, inhaltlich mitzubestimmen. Schulze betonte, er wolle nicht, dass aus Berlin-Mitte entschieden werde, wie man in Sachsen-Anhalt mit dem ländlichen Raum umzugehen habe.

Auch andere Bundesländer wehren sich

Neben Sachsen-Anhalt wehren sich sechs weitere Bundesländer gegen Özdemirs Sparpläne. Vor wenigen Wochen hatten die Agrarminister deshalb einen Brandbrief an den Bundeslandwirtschaftsminister geschickt. Darin lehnten sie die geplanten Kürzungen bei den Fördermitteln für den ländlichen Raum ab. Damit werde das Vertrauen in die Verlässlichkeit von Politik massiv beschädigt.

Im Entwurf für den neuen Bundeshaushalt 2024 sollen die Länder nur noch 840 Millionen Euro bekommen, um ländliche Regionen etwa beim Ökolandbau zu unterstützen. In diesem Jahr sind es noch 1,1 Milliarden Euro an Fördermitteln gewesen. Der Bundestag will sich nach der Sommerpause mit dem Haushaltsentwurf befassen.

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MDR (Ronald Neuschulz, Norma Düsekow, Mario Köhne)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 16. August 2023 | 12:00 Uhr

6 Kommentare

goffman vor 39 Wochen

Die Kritik scheint mir auch den falschen zu treffen. Die FDP ist es, welche die Kürzung verlangt.

Der Haushalt für das Ministerium für Ernährung und Landwirtschaft soll wohl von derzeit 7,1 auf 6,5 Mrd. € gekürzt werden. Allein rund 4 Mrd. entfallen aber auf die landwirtschaftliche Sozialversicherung! Soll den Landwirten die Rente gekürzt werden? Die Fördermittel des GAK sind der größte Punkt nach der Sozialversicherung im Budget des Ministeriums. Selbstverständlich ist Herr Özdemir gezwungen, hier zu kürzen, wenn Herr Lindner die Mittel in der Höhe streicht.

goffman vor 39 Wochen

Interessant ist in dem Kontext auch die bisherige Entwicklung der Bundes - Fördermittel, zu entnehmen aus der Drucksache 20/2282 des Deutschen Bundestages, hier in Mio. €:

2014: 602
2015: 613
2016: 636
2017: 737
2018: 740
2019: 856
2020: 1.111
2021: 1.135

Falls jemand die Zahlen für 2022 hat, würde ich mich über eine Ergänzung freuen.

Peter vor 39 Wochen

Selbstverständlich ist es nicht schön, wenn Zuschüsse aus Berlin gekürzt werden.
Der Bund wird aber nach Corona und Energiekrise 2024 wieder die Schuldenbremse einhalten. Die meisten Ministerien müssen in diesem Zusammenhang mit weniger Geld auskommen. Auch das Landwirtschaftsministerium.
Für Sachsen-Anhalt geht es im beschriebenen Fall um 17 Mio Euro. Agrarminister Schulze (CDU) sagt, ihm fehlt dieses Geld. Mein Vorschlag dazu: Sprechen Sie doch mal mit Ihrem Parteikollegen Richter über die Mittel des Corona-Sondervermögens. Der MDR berichtete jüngst folgendes: "Richter will eigenen Angaben zufolge 2024 besonders auf das Corona-Sondervermögen achten. Es muss bis 2027 ausgegeben sein. 2024 stehen 338 Millionen Euro aus dem Sondervermögen zur Verfügung. Das Land hat bis Ende April 28 Millionen Euro aus dem Sondervermögen genutzt, etwa 575 Millionen Euro stehen im Jahr 2023 zur Verfügung."

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