Urteil Sachsen-Anhalt muss Zuschüsse für Privatschulen ändern

28. September 2022, 15:26 Uhr

Drei Freie Schulen hatten sich bei der Finanzierung von Lehrergehältern benachteiligt gefühlt und geklagt. Das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg gab ihnen jetzt recht. Das Land Sachsen-Anhalt muss die Zuschüsse jetzt neu berechnen. Das Urteil könnte Vorbildwirkung für 100 weitere Klagen dieser Art haben.

Drei Freie Schulen in Sachsen-Anhalt haben zu geringe Zuschüsse vom Land erhalten. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg am Dienstag entschieden. Die Schulen hatten dagegen geklagt, dass sie bei der Finanzierung von Lehrergehältern benachteiligt werden. Die Beträge seien teils entgegen geltender Regelungen festgesetzt worden, erklärte eine Sprecherin des Gerichts.

Höhe der Zuschüsse noch unklar

Das Land Sachsen-Anhalt muss die Höhe der Zuschüsse nun neu berechnen. Um wie viel Geld es sich handelt, ist laut Bildungsministerium jedoch noch unklar. Die schriftliche Urteilsbegründung müsse abgewartet werden, sagte ein Sprecher.

Urteil mit Vorbildwirkung

Das Urteil könnte nach Angaben des Gerichts eine Vorbildwirkung für weitere laufende Verfahren entfalten. Laut dem Verband der Deutschen Privatschulen Sachsen-Anhalt sind bei den Verwaltungsgerichten des Landes noch weitere über 100 Klageverfahren von Ersatzschulträgern auch für nachfolgende Schuljahre anhängig.

Der Verband der Privatschulen (VDP) Sachsen-Anhalt schätzt die strittige Summe auf zehn bis 20 Millionen Euro jährlich. "Unser Appell an das Land ist, jetzt endlich auf die Träger zuzugehen", sagte Verbandsgeschäftsführer Jürgen Banse. In den vergangenen Jahren hatten auch die beiden großen Kirchen, die auch Träger von Schulen in Sachsen-Anhalt sind, gegen das Landesschulgesetz protestiert.

Antrag auf Revision möglich

Das Land kann gegen das Urteil noch Rechtsmittel einlegen. Ein Antrag auf Revision beim Bundesverwaltungsgericht sei möglich, so die Sprecherin des Oberverwaltungsgerichts.

dpa/MDR (Moritz Arand)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 28. September 2022 | 15:00 Uhr

2 Kommentare

astrodon am 28.09.2022

Nachtrag: Für den Staat - und auch den armen Steuerzahler - ist eine Privatschule (richtig heißt es: "Staatlich anerkannte Ersatzschule") in finanzieller Hinsich also ein gutes Geschäft.

astrodon am 28.09.2022

Was für ein Geschwurbel, lieber @Schwurbler. Vor dem Bashing sollte die Information stehen:
1) Deutschland hat Schulpflicht, d.h. alle Kinder müssen 8und dürfen) Schulen besuchen.
2) Ein Kind an einem staatlichen Gymnasium verursacht dem Steuerzahler ca. 6000€/Jahr.
3) Für ein Kind an einer "privaten" Schule entstehen dem Steuerzahler nur 4800-5000€/Jahr. Der Differenzbetrag wird über die Elternbeiträge ausgeglichen, im Schnitt kann man da mit 1400-1800€/Jahr rechnen. Sozial Schwache und Geschwisterkinder erhalten Ermäßigungen bis zu 100%.
4) Fazit: Ihr Kommentar zeugt bestenfalls von Unkenntnis, schlimmstenfalls von ...

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