Gerichtsurteil Polen muss für Tagebau in Turów 68,5 Millionen Euro an die EU zahlen

29. Mai 2024, 13:00 Uhr

Wegen des Kohletagebaus Turów muss Polen Zwangsgelder in Millionenhöhe an die EU zahlen. Eine zwischenzeitliche Einigung Polens mit Tschechien lässt das Zwangsgeld nicht rückwirkend entfallen, entschied das Gericht der Europäischen Union.

Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat entschieden, dass das gegen Polen verhängte Zwangsgeld rechtmäßig ist. Das teilte das EU-Gericht mit.

Polen war 2021 zur Zahlung von 500.000 Euro pro Tag verurteilt worden, weil Warschau den Braunkohleabbau an der Grenze zu Sachsen nicht gestoppt hatte. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte den Stopp gefordert, weil Polen die Lizenzen für den weiteren Kohleabbau ohne erforderliche Umweltverträglichkeitsprüfung bis 2044 verlängert hatte. Doch im Tagebau Turów im Dreiländereck Deutschland-Polen-Tschechien wurde weiter Kohle gefördert.

Zwangsgeld für Verstoß gegen Anordnung der EU

Der EuGH verhängte daraufhin das Zwangsgeld. Weil Polen die Strafe aber nicht zahlte, habe die EU-Kommission Geld einbehalten, dass nach Warschau fließen sollte, teilt der Gerichtshof der Europäischen Union mit. Insgesamt seien so 68,5 Millionen Euro aufgelaufen. Polen verlangte, dass diese Verrechnung für nichtig erklärt wird. Denn die Polen hatten sich zwischenzeitlich außergerichtlich mit Tschechien geeinigt. Polen wollte danach unter anderem die Belastung der tschechischen Seite durch Staub und Lärm durch einen Erdwall und das Grundwasser durch eine unterirdische Mauer schützen.

Gericht lehnt Beschwerde Polens ab

Auf Antrag Tschechiens strich der EuGH das Verfahren und setzte das Zwangsgeld aus. Anders als Polen meinte, gilt dies aber nicht rückwirkend, urteilte nun das EuG. Die Klagen Polens weist das Gericht "vollumfänglich ab", heißt es in einer Mitteilung des EU-Gerichts. Dass die Klage Tschechiens nach der Einigung gestrichen wurde, enthebe Polen nicht von der Verpflichtung, den als Zwangsgeld geschuldeten Betrag zu zahlen.

Die Grünen-Europaabgeordnete für Sachsen Anna Cavazzini begrüßte die Entscheidung. Das Urteil sei folgerichtig, teilt die Politikerin mit. Denn noch immer liege für Turów keine angemessene Abschätzung der Umweltfolgen für den weiteren Kohleabbau bis 2044 vor. Ihrer Ansicht nach brauche es einen Ausstiegsfahrplan für den Tagebau im Dreiländereck.

MDR (mak)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Regionalnachrichten aus dem Studio Bautzen | 29. Mai 2024 | 12:30 Uhr

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