Urteil Prozess um Tagebau Turów: Gericht gibt Zittau Recht
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13. März 2024, 14:36 Uhr
Der Abbau von Braunkohle im polnischen Tagebau Turów ist schon seit Jahren umstritten. Polen sieht im Tagebau einen der wichtigsten Energielieferanten des Landes. Die benachbarte Stadt Zittau aber fürchtet durch die riesige Grube Schäden für die Umwelt, wie die Absenkung des Grundwasserspiegels und Gebäudeschäden. Sie hat deshalb vor Gericht eine Wiederholung der Umweltverträglichkeitsprüfung für den Tagebau gefordert. Am Mittwoch fiel das Urteil.
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Das Verwaltungsgericht Warschau hat am Mittwoch im Streit um den Braunkohletagebau Turów zugunsten der Stadt Zittau entschieden. Danach muss der Betrieb des Tagebaus nach 2026 erneut überprüft werden.
Vor zwei Jahren hatte die polnische Regierung den Betrieb des Tagebaus bis 2044 genehmigt. Grundlage war eine staatliche Umweltverträglichkeitsprüfung, die das Gericht jetzt aufgehoben hat. Unmittelbare Folgen hat das Urteil für den Tagebau nicht. Dessen Betreiber, der staatliche Konzern PGE, kann das Urteil zudem anfechten.
Teilerfolg für Zittau
Der Oberbürgermeister der Stadt Zittau, Thomas Zenker (Zittau kann mehr), wertete das Urteil in einer ersten Reaktion als Teilerfolg. Man müsse nun die Urteilsbegründung abwarten, um die Entscheidung genauer bewerten zu können. Es sei aber ein gutes Zeichen, dass sich polnische Gerichte trotz vielen politischen Streits nicht beirren ließen und die Sache eindeutig geprüft hätten.
Es ist ein gutes Zeichen, obwohl da viel politisch gestritten wird, dass sich polnische Gerichte nicht beirren lassen und die Sache klar und eindeutig prüfen.
Massive Umweltschäden befürchtet
Der Tagebau Turów befindet sich im Dreiländerdreieck, nur rund 20 Kilometer von Zittau entfernt. Sein Betrieb hat deshalb auch Auswirkungen auf die Umwelt über Landesgrenzen hinweg. Die Grube zählt zu den größten Europas, jedes Jahr fördert der Konzern PGE zwölf Millionen Tonnen Braunkohle.
Nicht nur die Stadt Zittau befürchtet Umweltschäden, wie rückläufiges Grundwasser, Luftverschmutzung, Bodensenkung und sichtbare Schäden an Häusern. Auch das angrenzende Tschechien ist von den Folgen betroffen.
Studie belegte Umweltschäden durch Tagebau
Zittau hatte im Vorfeld seiner Klage frühere Genehmigungsverfahren zur Umweltverträglichkeit der Grube in Polen bemängelt. Bedenken zu möglichen Umweltschäden seien nicht beachtet worden, auch nach dem Ende des Kohleabbaus und damit einhergehenden Sanierungen des Restlochs.
Oberbürgmeister Thomas Zenker betonte am Mittwoch noch einmal: "Es gibt keine Rekultivierungsperspektive, die wir kennen. Dann gibt es Bodenbewegungen, die ganz eindeutig auf deutschem Gebiet nachweisbar sind, die aber in der Umweltverträglichkeitsprüfung nicht stattfinden." Die befürchteten Umweltschäden bestätigte auch eine vom Naturschutzbund BUND Sachsen in Auftrag gegebene Studie.
MDR (adm/sth/vis)
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN | MDR SACHSENSPIEGEL | 13. März 2024 | 19:00 Uhr