Kreistag Schlagabtausch um suspendierten Oberbürgermeister von Nordhausen

03. Mai 2023, 12:02 Uhr

Im Kreistag Nordhausen hat es einen Schlagabtausch zur vorläufigen Suspendierung von Oberbürgermeister Kai Buchmann gegeben. Buchmann erklärte gegenüber MDR THÜRINGEN, warum er gegen die Dienstenthebung noch nicht vorgegangen ist.

Die politische Diskussion um den vorläufig suspendierten Nordhäuser Oberbürgermeister Kai Buchmann (parteilos) hat sich am Dienstag im Kreistag fortgesetzt.

Kreistagsmitglied fordert mehr Informationen zu Suspendierung

Kreistagsabgeordneter Kai Liebig (BLS) fragte am Rednerpult den Nordhäuser Landrat Matthias Jendricke (SPD) warum ein Fotograf zur Entlassung Buchmanns zur richtigen Zeit anwesend war. Außerdem fragte er, warum der Justizvollzugsdienst Buchmanns Entlassungsbrief überreichte, obwohl dieser nicht für derartige Aufgaben zuständig sei. Liebig forderte wegen der Unklarheiten auch einen Untersuchungsausschuss auf Kreisebene in diesem Fall. Liebig gehört der gleichen Kreistagsfraktion wie Buchmann an.

Landrat Nordhausen
Der Nordhäuser Landrat Matthias Jendricke (SPD) erklärte, dass der vorläufig suspendierte Oberbürgermeister Buchmann bisher keine Klage eingereicht habe. (Archivfoto) Bildrechte: Matthias Jendricke

Landrat Matthias Jendricke (SPD) erwiderte, dass in einem beamtenrechtlichen Disziplinarverfahren keine Auskunft gegeben werden dürfe. Buchmann habe das Recht vor dem Verwaltungsgericht Meiningen gegen die vorläufige Suspendierung zur klagen. Dies sei seit März nicht geschehen.

Kai Buchmann selbst war nicht zum Kreistag erschienen. Buchmann wurde Ende März vorläufig suspendiert. Ihm werden 14 Punkte vorgeworfen. Er soll unter anderem Stadtratsbeschlüsse ignoriert und Rathausmitarbeiter gemobbt haben.

Buchmann: Anwalt bereitet Eilantrag gegen Amtsenthebung vor

Wie Buchmann MDR THÜRINGEN sagte, bereitet sein Anwalt derzeit einen Eilantrag gegen die vorläufige Dienstenthebung beim Verwaltungsgericht Meiningen vor. Bis zu einer Entscheidung kann es durchaus längere Zeit dauern. Er strebe mit dem Verfahren an, seinen "einstweiligen Rechtsschutz als Beamter" zurückzubekommen, also ins Rathaus zurückzukehren. Eventuell will er später in einem so genannten Hauptsacheverfahren klären lassen, ob die Dienstenthebung verhältnismäßig und begründet ist. Buchmann erhält derzeit weiterhin volle Bezüge.

Buchmann möchte als Oberbürgermeister erneut antreten

Dass er mehr als vier Wochen nach seiner vorläufigen Suspendierung noch kein Rechtsmittel von ihm gibt, habe unter anderem mit dem Umfang der Akten zu tun. Bei dem Aktenumfang von mehr als 1.000 Seiten Punkt für Punkt zu bewerten und zu entkräften, beanspruche viel Zeit.

Bei der Oberbürgermeister-Wahl möchte Buchmann erneut antreten. Eine Kandidatur hänge aber auch davon ab, wie schnell er wieder ins Amt zurückkehrt. Der Wahltermin ist der 10. September. Übergangsweise leitet Buchmanns Stellvertreterin, Bürgermeisterin Alexandra Rieger (SPD), kommissarisch die Amtsgeschäfte in Nordhausen.

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Wenige Monate vor der regulären Neuwahl des Nordhäuser Oberbürgermeisters ist der parteilose Amtsinhaber Kai Buchmann vom Dienst suspendiert worden. Ihm werden 14 Dienstpflichtverletzungen vorgeworfen.

Fr 31.03.2023 13:08Uhr 00:33 min

https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/nord-thueringen/nordhausen/video-kai-buchmann-suspendiert-100.html

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Mehr zu Vorwürfen und Suspendierung gegen Buchmann

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version des Beitrages haben wir geschrieben, dass Buchmann eine Entscheidung über eine Kandidatur noch nicht getroffen hat und er eine Klage gegen die vorläufige Dienstenthebung vorbereitet. Es handelt sich jedoch um einen Eilantrag. Außerdem möchte er wieder als Oberbürgermeister-Kandidat antreten. Beide Stellen im Text haben wir korrigiert.

MDR (aku/CG/rom)

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 03. Mai 2023 | 10:00 Uhr

6 Kommentare

martin vor 51 Wochen

@tschingis1: Ich fände es auch etwas verwunderlich - wäre aber eine Erklärung für "Justiz".

Immerhin: Es geht nicht um den Verwaltungsakt an sich, sondern um die Zustellung - also um die rechtsverbindliche Übermittlung einer (Willens-) Erklärung. Die Anwendung des § 132 BGB ist meines Wissens nicht auf die ZPO beschränkt. Ich kenne mich allerdings im Verwaltungsverfahrensrecht nicht so gut aus - von daher ist mir nicht bekannt, ob es dort ausschließliche Übermittlungsregelungen gibt. Falls nicht, wüsste ich nicht, weshalb sich eine Verwaltung nicht auch eines Gerichtsvollziehers bedienen darf.

Tschingis1 vor 51 Wochen

@martin
Das glaube ich eher nicht, denn das BGB regelt Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen und grenzt sich somit vom öffentlichen Recht ab, sonst bräuchte es für den hier vorliegenden Sachverhalt der Suspentierung kein Verwaltungsgericht im Streitfall, zumal diese Suspentierung ein Verwaltungsakt ist.

Tschingis1 vor 51 Wochen

@Peter
Ich denke, dass Kai Liebig sich bei der Zustellung des Suspendierungsschreibens falsch ausdrückte, denn der Justizvollzug hat andere Aufgaben und einen anderen Dienstherrn.
Hier dürfte ein Bediensteter des LRA nach dem ThürVwZVG gehandelt haben. Und hier dürfte Paragraf 1 Absatz 1, i.V.m. Paragraf 5 Absatz 1 des o.g. Gesetzes einschlägig sein.

Doch warum der Landrat äußerte, dass er hierauf keine Auskunft geben kann, ist nicht nachvollziehbar, denn dies ist eine reine Formalie bei solch Vorgängen.

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