Elisabeth Kaiser, SPD, auf einer Demonstration.
Die SPD-Bundestagsabgeordnete und Staatssekretärin nannte die Vorwürfe der AfD "substanzlose Lügen". (Archivfoto) Bildrechte: Elisabeth Kaiser

Mai-Demos Staatsanwaltschaft Gera legt AfD-Anzeige gegen SPD-Bundestagsabgeordnete zu den Akten

23. August 2023, 10:23 Uhr

Die Staatsanwaltschaft Gera sieht keinen Grund, gegen die SPD-Bundestagsabgeordnete Elisabeth Kaiser zu ermitteln. Die AfD hatte Kaiser angezeigt und ihr vorgeworfen, sie habe mit einer Demonstrationsanmeldung für den 1. Mai 2023 in Gera einen "Bürgerkrieg anzetteln" wollen.

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Die Staatsanwaltschaft Gera wird nach einer Anzeige der AfD nicht gegen die SPD-Bundestagsabgeordnete Elisabeth Kaiser ermitteln. Das teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft MDR THÜRINGEN mit.

Die AfD hatte Kaiser vorgeworfen, unter dem Motto "Willst Du mit mir Randale machen?" für den 1. Mai eine Demonstration angemeldet zu haben. Dem AfD-Landtagsabgeordneten Dieter Laudenbach zufolge hat die "bekennende Antifa-Anhängerin Kaiser" mit der Mai-Demo in Gera einen "Bürgerkrieg angezettelt".

Kaiser nannte die Vorwürfe "substanzlose Lügen" und "völlig aus der Luft gegriffen". Sie habe keine Veranstaltung für den 1. Mai angemeldet und sich lediglich als parlamentarische Beobachterin an einer Demonstration gegen Rechtsextremismus beteiligt. Nach Informationen von MDR THÜRINGEN wurde die Demo anonym angemeldet.

Gericht: "Randale" ist auslegungsfähig

Die Staatsanwaltschaft sieht nach einer Prüfung der Anzeige keinen Anfangsverdacht wegen einer verfolgbaren Straftat gegen die Ostthüringer Abgeordnete und Staatssekretärin im Bundesbauminsterium. Die Wendung "Willst du mit mir Randale machen" könne demnach nicht zwingend und ausschließlich dahingehend ausgelegt werden, dass mit "Randale" die Begehung von Gewaltstraftaten gemeint sei. Der Begriff ist laut Sprecher auslegungsfähig und bedeutet im eigentlichen Sinne, Aufsehen zu erregen.

Für Verwirrung sorgte allerdings laut einem Sprecher von Elisabeth Kaiser, dass die Staatsanwaltschaft offenbar nicht überprüft hat, wer denn nun die Demonstration angemeldet hat.

Kaiser hatte nach der Anzeige von Laudenbach ihrerseits Anzeige wegen Verleumdung, übler Nachrede und falscher Verdächtigung gegen den AfD-Mann erstattet. Ein Ergebnis dazu steht nach Informationen von MDR THÜRINGEN noch aus.

Kritik am Polizeieinsatz am 1. Mai

Der Polizeieinsatz bei den Demonstrationen am 1. Mai in Gera hatte viele Diskussionen ausgelöst und war unter anderem von Politikerinnen im Thüringer Landtag als "willkürlich" kritisiert worden. Die Polizei hatte nach eigenen Angaben einen linksgerichteten Demo-Umzug mit rund 500 Teilnehmern gestoppt. Dieser war etwa eine Stunde später gestartet als angemeldet.

Eine größere Menge in schwarz gekleideter Demonstranten.
Teilnehmer eine linken Demonstration wurden am 1. Mai in Gera von der Polizei aufgehalten. Bildrechte: MDR/Kathleen Bernhardt

Dadurch wären die Demonstranten fast direkt auf rund 750 Menschen getroffen, die dem Aufruf der rechtsgerichteten Initiative "Aufbruch Gera" rund um den Rechtsextremisten Christian Klar gefolgt waren. Einige Linke hätten eine Polizeikette durchbrechen wollen, erklärte später die Polizei. Die Polizei setzte daher Tränengas und Schlagstöcke ein. Von rund 250 Menschen wurden die Personalien aufgenommen, nachdem die längere Zeit eingekesselt gewesen waren.

MDR (hey/dst)

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Regionalnachrichten | 22. August 2023 | 10:30 Uhr

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