Ab Februar Saale-Orla-Kreis führt auch Bezahlkarte für Asylbewerber ein

24. Januar 2024, 12:54 Uhr

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Der Saale-Orla-Kreis führt zum 1. Februar Bezahlkarten für Asylbewerber ein. Das teilte das Landratsamt mit. Damit erhalten sie das Geld für sogenannte Sachleistungen nicht mehr bar auf die Hand, sondern per Geldkarte. Zuvor hatten in Thüringen bereits der Kreis Greiz und das Eichsfeld diese Regelung eingeführt.

Um erste Erfahrungen mit dem System zu sammeln, werden die Karten zunächst an Personen ausgegeben, die nach einem abgelehnten Asylantrag erneut in die Bundesrepublik eingereist sind. Im Saale-Orla-Kreis sind das rund 60 Menschen inklusive Kinder.

Geldkarte mit eingeschränkten Funktionen

Laut Landratsamt können die Kartennutzer ab März auch eine limitierte Summe Bargeld abheben, die ansonsten weiterhin in Schleiz als "Taschengeld" ausgezahlt werden müsste. Wenn das Limit erreicht sei, könne danach nur noch per Karte gezahlt werden.

Andere Funktionen seien hingegen gesperrt, auch Auslandsüberweisungen. Die Bezahlfunktion der Karte bleibe zudem auf den Landkreis beschränkt. Ab 1. Mai soll die Bezahlkarte dann für alle Asylbewerber im Saale-Orla-Kreis gelten.

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MDR (cfr/ukw)

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Regionalnachrichten | 24. Januar 2024 | 15:30 Uhr

23 Kommentare

Tschingis1 am 26.01.2024

@astrodon
Wenn ich die Vorschrift und auch Gründe für die Stellung eines Asylantrages, dazu gehört ja auch subsidärer Schutz richtig verstanden habe, dann wird irgendwann Schluss sein. Nageln sie mich jetzt bitte nicht an dem Wort 'irgendwann' fest. Das soll nur verdeutlichen, dass das schon einige Zeit sein kann.
Ich denke aber auch, dass das Bamf sich nicht auf der Nase rumtanzen lässt und unterscheiden kann, ob hier tatsächlich Schutzgründe vorliegen oder nicht.

astrodon am 25.01.2024

@Tschingis: Danke für den Versuch :-) - irgendwo bin ich (bzw. mein Verstehen) auf der Strecke geblieben.
Gibt es eine Grenze, wie oft ein Folgeantrag gestellt werden kann? Vor Gericht ist doch auch irgendwann "Schluss" ...

knarf am 25.01.2024

Atze71:Auch wenn es Ihnen nicht passt mit einem kranken Gesetz hat das gar nichts zu tun.Das mit dem verhungern lassen war keine Antwort sondern eine Frage!

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