Landesverwaltungsamt Darf im Amt bleiben: Sonneberger AfD-Landrat Sesselmann besteht Verfassungstreue-Prüfung
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10. Juli 2023, 17:05 Uhr
Der frisch gewählte Sonneberger AfD-Landrates Robert Sesselmann hat seine Verfassungstreueprüfung überstanden. Das Landesverwaltungsamt sagte, die Mitgliedschaft in der AfD alleine reiche nicht aus, um ihm die Eignung abzusprechen. Der Verfassungsschutz stuft die Thüringer AfD als gesichert rechtsextremistisch ein.
Der Sonneberger AfD-Landrat Robert Sesselmann darf im Amt bleiben. Laut Landesverwaltungsamt hat er die Prüfung auf Verfassungstreue durch die Behörde standgehalten. Eine Sprecherin sagte MDR THÜRINGEN, nach jetzigem Stand der Informationen spreche nichts dagegen, dass Sesselmann für das Amt des Landrats geeignet sei. Allein seine Mitgliedschaft in der AfD reiche nicht, um die Eignung abzusprechen.
Landesverwaltungsamt: Entscheidung nicht endgültig
Nach Angaben der Sprecherin handelt es sich aber um keine endgültige Entscheidung des Landesverwaltungsamtes. Sollten neue Informationen bekannt werden, könne das Verfahren wieder aufgenommen werden.
Landesverwaltungsamt prüfte Verfassungstreue
Die Behörde hatte geprüft, ob Sesselmann als gewählter Beamter für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintritt. Die Thüringer AfD wird vom Landesverfassungsschutz als erwiesen rechtsextremistisch eingestuft. Sesselmann hatte bei der Stichwahl um den Landratsposten im südthüringischen Sonneberg am 25. Juni 52,8 Prozent der Stimmen erhalten.
MDR (ls)
Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 10. Juli 2023 | 17:00 Uhr
W.Merseburger am 12.07.2023
i.g.,
und warum verraten Sie uns das riesige Problem unseres Landes nicht? Das würde uns viel helfen und es wäre auch sehr spannend, unser Land auf ein einziges Problem ausser AfD zu reduzieren.
martin am 12.07.2023
Die Frage wie intensiv alle Bewerber vor einer Wahl (und von wem) 'durchleuchtet' werden sollten, wurde bei einem anderen MDR Beitrag bereits kontrovers diskutiert. Meiner Einschätzung nach wurde keine Lösung vorgeschlagen, die allen berechtigten Interessen gerecht würde.
martin am 12.07.2023
@w.merseburger: Ich stimme Ihnen zu, dass es schon ein ziemliches Geschmäckle hat, wenn erst nach einer Wahl die Voraussetzungen für das Wahlamt vollständig überprüft werden. Das 'für' und 'wider' wurde bereits an anderer Stelle ausführlich diskutiert - ohne dass ich einen alle berechtigten Interessen gerecht werdende Lösungsvorschlag darin entdecken konnte.
Bzgl. der von Ihnen angenommenen 'Einmaligkeit' teile ich die Einschätzung des MDR.