Eine Rentnerin mit 50-Euro-Banknoten
Das Bundesfinanzministerium schätzt die Kosten für die Arbeitnehmer-Sparzulage nach Wirksamwerden der Änderung auf 310 Millionen Euro pro Jahr. Bildrechte: Colourbox.de

Arbeitnehmersparzulage 2024 Mehr Geld für über 17 Millionen Sparer

03. Januar 2024, 10:34 Uhr

Ab 1. Januar 2024 werden die Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmer-Sparzulage zu den vermögenswirksamen Leistungen der Arbeitgeber mehr als verdoppelt. Dadurch könnten über 17 Millionen Arbeitnehmer zusätzlich von dieser "Sparspritze" des Staates profitieren. Frank Frenzel von der MDR-Wirtschaftsredaktion erklärt, was die Arbeitnehmersparzulage ist und wie sie funktioniert.

MDR-Wirtschaftsredakteur Frank Frenzel
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Was ist die Arbeitnehmersparzulage?

Eine staatliche Geldspritze fürs Sparen – so könnte man die Arbeitnehmersparpauschale kurz umschreiben. Es gibt sie im Rahmen der sogenannten vermögenswirksamen Leistungen, kurz VL. Diese zahlen viele Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern freiwillig, als Extra-Zahlungen auf einen Bausparvertrag oder in einen Aktienfonds. Der Staat belohnt diesen Vermögensaufbau mit der Arbeitnehmersparzulage – sofern man dafür berechtigt ist.

Die vermögenswirksamen Leistungen können Unternehmen ihren Beschäftigten entweder als Arbeitgeberleistung zusätzlich zum Lohn gewähren oder aber aus deren Nettolohn auf einen vom Arbeitnehmer benannten Sparvertrag überweisen. Förderfähig sind zum einen Sparpläne für eine wohnungswirtschaftliche Verwendung, beispielsweise ein Bausparvertrag oder die Tilgung eines Baukredits, zum anderen Vermögensbeteiligungen wie Fondssparpläne.

Geregelt ist diese staatliche Subvention im Fünften Vermögensbildungsgesetzes (5. VermBG). Um die Arbeitnehmersparzulage zu erhalten, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Gefördert werden Arbeitnehmer, Beamte, Richter, Soldaten oder Auszubildende.
  • Der Sparvertrag muss VL-zertifiziert sein.
  • Bestimmte Einkommensgrenzen müssen eingehalten werden.

Unterschiedliche Fördersätze

Der Fördersatz für die wohnungswirtschaftliche Verwendung beträgt derzeit neun Prozent, die maximale Zulage pro Jahr 43 Euro. Die Einkommensgrenzen für diese Sparform liegen aktuell (noch) bei 17.900 Euro zu versteuerndes Brutto-Jahres-Einkommen für Alleinstehende und 35.800 Euro für Verheiratete.

Das Beteiligungssparen, z.B. in Aktienfonds, wird mit 20 Prozent und bis zu 80 Euro im Jahr bezuschusst. Hier liegen die Einkommensgrenzen aktuell noch bei 20.000 Euro bzw. 40.000 Euro für Verheiratete. Bei einem Aktienfonds, der mit dem Höchstbetrag von 400 Euro bespart wird, zahlt der Staat also eine Arbeitnehmersparzulage von 80 Euro pro Jahr.

Neue höhere Einkommensgrenzen

Der Bundestag hat nun der Erhöhung der Einkommensgrenzen bei der Arbeitnehmersparzulage ab 2024 zugestimmt. Im Rahmen des Zukunftsfinanzierungsgesetzes werden die Grenzen für beide förderfähigen Sparformen auf 40.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen für Alleinstehende und 80.000 Euro für Verheiratete/Lebenspartnerschaften angehoben.

Jahreshöchstlohntabelle ab 2024

Die Einkommensgrenzen für die Gewährung der Arbeitnehmer-Sparzulage erhöhen sich ab 2024 für beide Sparformen auf 40.000 Euro (Alleinstehende) bzw. 80.000 Euro (Verheiratete) zu versteuerndes Einkommen. Überschlägig entspricht das bei Arbeitnehmern folgendem Bruttoarbeitslohn im nächsten Jahr (Stand November 2023):   

Bruttoarbeitslohn 1 keine Kinder 1 Kind 2 Kinder 3 Kinder
Alleinstehende 51.200 € 61.800 € 67.000 € 72.300 €
Verheiratete (1 Arbeitnehmer) 96.000 € 104.900 € 114.100 € 123.200 €
Verheiratete (2 Arbeitnehmer) 102.400 € 113.100 € 124.200 € 134.100 €

Quelle: Bausparkasse Schwäbisch Hall

Achtung! Im konkreten Einzelfall ist stets eine individuelle Betrachtung erforderlich. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der Tabellen und Angaben kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Mögliche spätere Änderungen sind nicht berücksichtigt. Die genannten überschlägigen Beträge dienen der groben Orientierung, um ausgehend vom Bruttoarbeitslohn das für die staatliche Förderung maßgebliche zu versteuernde Einkommen einschätzen zu können. Die Zahlen sind gerundet. Die Darstellung berücksichtigt zum Beispiel den Arbeitnehmer-Pauschbetrag oder den Sonderausgaben-Pauschbetrag. Es können sich jedoch im Einzelfall stets weitere Faktoren (zum Beispiel sonstige Freibeträge, Werbungskosten oder Einkünfte aus anderen Einkunftsarten) auswirken und das angegebene zu versteuernde Einkommen verändern. Angaben ohne Gewähr. Stand Juli 2023.

Einkommensgrenzen 25 Jahre alt

Die aktuellen Einkommensgrenzen stammen aus dem Jahr 1999. 2023 sind daher laut einer Untersuchung von "empirica" nur noch knapp acht Millionen Arbeitnehmer anspruchsberechtigt. "Durch die Gesetzesänderung vergrößert sich diese Gruppe um schätzungsweise 17,3 Millionen Personen", schreibt das Bundesfinanzministerium auf MDR-Anfrage. 

In den vorangegangenen Jahren waren die staatlichen Auszahlungen für die Arbeitnehmersparzulage zunehmend gesunken, was die Attraktivität vermögenswirksamer Leistungen geschmälert hat.

Trotz neuer verbesserter Förderung schätzt das Bundesfinanzministerium für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 Ausgaben in Höhe von nur 28 Millionen Euro. Dieser geringere Wert im Vergleich zu 2022 hängt damit zusammen, dass die Arbeitnehmer-Sparzulage erst nach der gesetzlich festgelegten sechs- bzw. siebenjährigen Sperrfrist ausgezahlt wird. "Ab 2031 wird dann erstmals nach der Gesetzesänderung die Verbesserung für die Arbeitnehmer im Haushalt in großem Umfang zu erkennen sein. Nach derzeitiger Schätzung werden die durchschnittlichen jährlichen Kosten mit 310 Millionen Euro beziffert", so das Ministerium.

Der Verband privater Bausparkassen begrüßt die neuen Regelungen: "Mit der Anhebung der Einkommensgrenzen auf 40.000 bzw. 80.000 Euro signalisiert der Staat Millionen von abhängig Beschäftigten, dass es sinnvoll ist, früh mit der Vermögensbildung zu beginnen. Dies ist unerlässlich, um später über genug Eigenkapital für den Erwerb von Wohneigentum zu verfügen. Das Signal ist gerade für die junge Generation wichtig, die in einem Umfeld sehr niedriger Zinsen aufgewachsen ist und vorsorgendes Sparen oft erst wieder lernen muss", so Verbandssprecher Alexander Nothaft.

Nur wenige nutzen staatliche Sparspritze

Alexander Nothaft vom Verband privater Bausparkassen verweist aber auch darauf, dass bisher nur rund 20 Prozent der Förderberechtigten die Arbeitnehmersparzulage für einen Bausparvertrag in Anspruch nahmen, beim Beteiligungssparen seien es sogar nur drei Prozent. "Dies hängt unter anderem damit zusammen, dass tarifliche Vereinbarungen in großen Branchen wie der Metall- und Elektroindustrie sowie der chemischen Industrie die vermögenswirksamen Leistungen in die betriebliche Altersvorsorge umlenken. Hinzu kommt aber auch, dass in vielen anderen Branchen vergleichsweise geringe VL-Beträge gezahlt werden." Der Anreiz, dafür die Arbeitnehmersparzulage zu beantragen, so Nothaft, wäre sicher höher, wenn mehr Menschen bekannt wäre, dass sie die VL aus eigener Tasche aufstocken können, um die volle Arbeitnehmersparzulage zu erhalten.

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Wie kommt man zur Arbeitnehmersparzulage?

Um die Arbeitnehmersparzulagen zu bekommen sind folgende Schritte nötig:

1) Sparvertrag
Der Arbeitgeber überweist vermögenswirksame Leistungen auf einen VL-berechtigten Sparvertrag (Bausparvertrag oder Aktienfonds).

2) Kontoauszüge
Anfang des darauffolgenden Kalenderjahres bekommt der Arbeitnehmer die Kontoauszugsunterlagen für das zurückliegende Jahr – meist per Post. Die im Vorjahr überwiesenen vermögenswirksamen Leistungen sind als Einzahlungen auf dem Jahreskontoauszug ersichtlich.

3) Einkommensteuererklärung
Die Beantragung der Arbeitnehmersparzulage erfolgt mit der  Einkommensteuererklärung an das Finanzamt.

4) (zum Beispiel für Neubau/Kauf oder Modernisierung) zugeteilt, wird die Arbeitnehmersparzulage mitausgezahlt. Nach Ablauf von sieben Jahren wird sie dem laufenden Bausparkonto gutgeschrieben. Läuft der Vertrag noch weiter, erhalten Sie die Arbeitnehmersparzulage jährlich direkt vom Finanzamt. Beim vL-zertifizierten Fondssparen wird die Arbeitnehmersparzulage nach dem 7. Jahr ausgezahlt.

MDR (cbr) Erstmals erschienen am 27.12.2023.

Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | MDR AKTUELL | 31. Dezember 2023 | 19:30 Uhr

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