Pellets werden in einen Pelletsofen geschüttet.
Die Ampelkoalition hat sich auf Härtefallregelungen für private Haushalte bei Heizöl, Pelletheizungen und Flüssiggas geeinigt. Doch was ist der Stand? Bildrechte: IMAGO / Action Pictures

Der Redakteur | 24.02.2023 Wo bleibt die Preisbremse für Heizöl, Holz, Kohle, Pellets und Flüssiggas?

24. Februar 2023, 19:22 Uhr

Begriffe wie "mit Hochdruck" und "schnellstmöglich" fallen häufig, bei den recht spärlichen Verlautbarungen der vergangenen Tage und Wochen zum Thema Härtefallfonds. Es geht hier um die, die ihre Heizenergie nicht über irgendwelche Leitungsnetze beziehen. Wie ist der Stand?

Es gibt einen Termin, den die "Nordländer" genannt haben. Es ist recht humorlos der 1. April 2023. Ob er zu halten ist und für welche Bundesländer, das wird sich zeigen. Im Moment laufen die Gespräche zwischen den Bundesländern und dem Bund über eine Verwaltungsvereinbarung. Denn: Das Geld kommt vom Bund, es sind 1,8 Milliarden Euro im Topf, Thüringens Anteil beträgt 47,7 Millionen Euro und da müssen einheitliche Bedingungen her. Was schon feststeht, ist die Formel, die für alle Energieträger gilt. Also für Öl, Pellets, Holz, Kohle, Koks und Flüssiggas. Es ist eine Formel mit mehreren Unbekannten und sie lautet:

0,8 x (Rechnungsbetrag – 2 x Referenzpreis x Bestellmenge)

Den Rechnungsbetrag entnehmen Sie Ihren Rechnungen aus dem Jahr 2022. Also: Wenn der Öllaster in zwei Tranchen geliefert hat, dann werden beide Rechnungen zusammenaddiert. Über die Referenzpreise streiten die Gelehrten aktuell noch, sie sollen laut Gesetz der "jahresdurchschnittliche Vorjahreswert für den jeweiligen Brennstoff" sein und zwar bundesweit einheitlich, was aktuell ein Problem ist, das gelöst werden muss.

Denn es gab nicht nur jährliche Schwankungen, sondern auch regionale Preisunterschiede. Außerdem fahren manche selbst mit dem Hänger los, um zum Beispiel Holz oder Kohle zu holen, andere lassen liefern. Da muss man irgendwie einen Kompromiss finden. Für einen sehr groben Überschlag können Sie aber durchaus mal Ihre Rechnungen aus 2021 nehmen und daraus einen "persönlichen" Referenzpreis festlegen. Also den Preis pro Kilogramm oder Liter. Unter Berücksichtigung der Bestellmenge aus 2022 ergibt sich am Ende der mögliche Auszahlbetrag.

Wie viel muss ich selbst tragen?

Es ist klar, dass der Staat nicht den kompletten Preissprung glätten wird. Das hat er auch beim Gas und bei Strom nicht getan. Die Hilfe orientiert sich an dem, was auch die Gas- und Stromkunden bekommen haben. Die mussten auch einen Großteil des Preisanstiegs selbst stemmen. Deshalb steckt in der Formel der Faktor zwei, der bedeutet: Die Verdopplung des Preises trägt der Kunde, was darüber geht, zu 80 Prozent der Staat. Es gibt zwei Grenzen, weniger als 100 Euro werden nicht ausgezahlt und 2.000 Euro ist der Maximalbetrag, der ausgezahlt wird.

Was dauert da so lange?

Neben der Diskussion über die Referenzwerte gibt es zwischen Bund und Ländern noch Gesprächsbedarf bezüglich der Nachweise und der Betrugssicherheit. Wie schon bei den Coronahilfen werden auch hier wieder einige den Härtefallfonds mit einem Selbstbedienungsladen verwechseln. Während Strom- und Gaskunden mit ihren Versorgern relativ fest verbunden sind, können die anderen Energieträger überall zusammengekauft werden. Das öffnet reichlich Gestaltungsspielraum für Mitnahmeeffekte.

Das ist ein großes Thema, da entsprechende Sicherheitsmechanismen einzubauen, um nicht Betrug Tür und Tor zu öffnen.

Jeffrey Ludwig, Referent Presse des Thüringer Energieministeriums

Deswegen wird eine eidesstattliche Versicherung verlangt, das ist ein kurzer Text, den Studenten von ihren Abschlussarbeiten kennen. Was viele gern verdrängen, sind die Folgen, wenn es dann doch nicht so ganz die Wahrheit war. Hier hilft der Blick auf § 156 StGB.

Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 156 Strafgesetzbuch (StGB)

Wo kann man die Hilfen beantragen?

Teil der aktuellen Gespräche zwischen Bund und Ländern ist die Frage, wie die Gelder rein praktisch zu den Bürgern kommen. Das Thema einmal grundsätzlich zu erschlagen, wäre eine der nächsten größeren Aufgaben für den Gesetzgeber. Direkte Zuwendungen an Bürger sind momentan nicht möglich, auch wenn einige Voraussetzungen schon bestehen, Stichwort Steuer-ID. Irgendwie muss eine Regelung her, die diese ID zum Beispiel mit einer Kontonummer verknüpft und weiteren notwendigen persönlichen Daten. Für den Übergang im Moment wird wieder ein Portal gebaut, möglichst unter Verwendung vorhandener Fragmente aus anderen Auszahlungszeiten.

Es ist niemandem geholfen, wenn 16 Bundesländer eine eigene Lösung entwickeln. Es sollte zwar nach Thüringen aussehen, aber den technischen Hintergrund nutzen mehrere Bundesländer gemeinsam.

Jeffrey Ludwig, Referent Presse des Thüringer Energieministeriums

Trotzdem sind IT-Dienstleistungen erforderlich, bis zur Neuprogrammierung und der Anpassung auf die verschiedenen Länder und so weiter. Solche Dienstleistungen müssen im Normalfall ausgeschrieben werden, auch das beschleunigt die Angelegenheit nicht gerade. Einige Bundesländer haben schon signalisiert, als paralleles Angebot auch über eine Papiervariante nachzudenken und außerdem ist ein kleines Tool im Gespräch, über das man im Internet kurz abklären kann, ob ein Antrag überhaupt Sinn macht. Dahinter steckt dann, Sie ahnen es, unsere geschätzte Formel: 0,8 x (Rechnungsbetrag – 2 x Referenzpreis x Bestellmenge)

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MDR(thk)

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Ramm am Nachmittag | 24. Februar 2023 | 16:40 Uhr

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