Ein Mann unterschreibt auf einem Blatt.
Ein Aufhebungsvertrag kann für Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine sinnvolle Alternative zur Kündigung sein. Bildrechte: IMAGO / Shotshop

Arbeitsrecht Wann ein Aufhebungsvertrag statt einer Kündigung sinnvoll ist

06. Mai 2023, 05:00 Uhr

Ein Arbeitsverhältnis ist kein Bündnis für die Ewigkeit. Spannungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen aber nicht unbedingt auf eine Kündigung hinauslaufen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können sich auf einen Aufhebungsvertrag einigen, in dem unter Umständen auch eine Abfindung vereinbart werden kann. Wann macht ein solcher Aufhebungsvertrag Sinn und worauf ist dabei zu achten?

Fachkräfte werden quer durch alle Branchen dringend gesucht. Unter diesem Aspekt kann sich für einen Arbeitnehmer der Wechsel zu einem neuen Arbeitgeber, finanziell durchaus lohnen. Oder aber Arbeitnehmer wollen ohnehin von sich aus das Unternehmen verlassen. In solchen Fällen kommt ein Aufhebungsvertrag in Frage, sagt die Fachanwältin für Arbeitsrecht Katja Mihm. "Für den Arbeitnehmer macht es dann Sinn, wenn Störungen zum Beispiel im Arbeitsverhältnis vorliegen und er sich sowieso lösen will. Und dann sozusagen mit dem Aufhebungsvertrag auch noch weitere Regelungen erreichen kann, die er vielleicht im Fall einer einseitigen Kündigung dann nicht erreichen könnte."

Wann sich für Beschäftige ein Aufhebungsvertrag lohnt

Streben Beschäftigte die Trennung an, dann kann in einem Aufhebungsvertrag etwa auf die übliche Kündigungsfrist verzichtet werden. Kündigen Arbeitnehmer nämlich selbst, wäre das ansonsten mit einer Sperre des Arbeitslosengeldes für drei Monate verbunden. Aufhebungsverträge müssen schriftlich abgeschlossen werden. Geregelt wird darin alles, was auch im Arbeitsvertrag geregelt war.

Ganz wichtig bei der Gestaltung des Vertrages, betont Fachanwältin Katja Mihm, sei für Arbeitnehmer eine Vereinbarung über "ein gutes oder sehr gutes Zeugnis. Vielleicht vorab auch schon ein Zwischenzeugnis". Das sollte man am besten schon entwerfen und als Anlage dem Vertrag beilegen, "damit es da hinterher überhaupt keine Streitigkeiten mehr gibt".

Auch Arbeitgeber haben Vorteile durch Aufhebungsverträge

Auch Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern einen Aufhebungsvertrag anbieten. In dem Fall rät die Fachanwältin für Arbeitsrecht: "Man muss dann natürlich auch kritisch hinterfragen, warum das angeboten wird." Durch die Blume heiße das oft, dass sonst gekündigt würde. "Das steckt dann meistens schon dahinter."

Das heißt: Wenn Arbeitgeber Beschäftigte loswerden wollen, die Gründe für eine Kündigung aber nicht zwingend sind. "Dann hat der Arbeitgeber natürlich ein hohes Rechtsrisiko, dass der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage einlegt und auch gewinnt. Und das ist sozusagen der Worst Case für den Arbeitgeber." Mit einem Aufhebungsvertrag, den betroffene Beschäftigte akzeptieren, gehen Arbeitgeber auf Nummer sicher.

Abfindung oft Teil von Aufhebungsverträgen

Zwar gibt es im deutschen Recht keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung, doch in der Praxis kann bei Aufhebungsverträgen auch Geld im Rahmen einer Regelabfindung fließen. "Und die beträgt ein halbes Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Also wenn man zehn Jahre beschäftigt war zum Beispiel, wären es dann fünf Monatsgehälter."

Die Höhe der ausgehandelten Abfindung hängt letztlich immer vom Einzelfall ab, sagt Anwältin Katja Mihm. "Die Chancen auf eine gute Abfindung sind gut, wenn der Arbeitgeber ein größeres Interesse an der Auflösung hat als der Arbeitnehmer."

Sonderkündigungsschutz durch Aufhebungsvertrag ausgehebelt

Die Abfindungssumme ist übrigens in voller Höhe zu versteuern. Unabhängig davon sollten bestimmte Arbeitnehmergruppen sich sehr gut überlegen, ob sie einen angebotenen Aufhebungsvertrag unterschreiben. Dazu gehören Schwangere, schwerbehinderte Menschen sowie Mütter und Väter, die in Elternzeit gehen wollen. Denn sie stehen per Gesetz unter einem Sonderkündigungsschutz, der durch einen Aufhebungsvertrag ausgehebelt würde.

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 06. Mai 2023 | 06:00 Uhr

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