Eine Bronzestatue der römischen Göttin Justitia mit Waage und Richtschwert in der Hand
Justitia gilt als Symbol der Gerechtigkeit. Bildrechte: picture alliance / dpa | Arne Dedert

Urteile der Woche HIV-Infektion kein Ablehnungsgrund bei Bewerbung bei Feuerwehr

22. Oktober 2022, 11:30 Uhr

Fast täglich werden im Gerichtssaal wichtige Urteile gesprochen, die Einfluss auf unser Leben haben können. MDR AKTUELL präsentiert Ihnen die drei interessantesten dieser Woche in Kurzform.


HIV-Infektion kein Ablehnungsgrund für Bewerbung bei Feuerwehr

(Verwaltungsgericht Berlin, VG 5 K 322.18)

Fred F.* bewirbt sich in Berlin als Feuerwehrmann, wird jedoch abgelehnt. Grund: Der bei allen Bewerbern durchgeführte HIV-Test ist positiv. Nach Ansicht der Entscheidenden ist Fred F. mit dieser Diagnose dauerhaft feuerwehruntauglich. Dagegen klagt er vor dem zuständigen Verwaltungsgericht und bekommt Recht. "Die pauschale Ablehnung eines Kandidaten bei der Feuerwehr allein aufgrund eines positiven HIV-Status stellt eine Benachteiligung im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes dar. Diese Benachteiligung ist nicht durch berufliche Gründe gerechtfertigt."

Ein Gutachter hatte dargelegt, dass HIV-positive Menschen, die sich einer Therapie unterziehen, das Virus zum einen nicht übertragen könnten und zum anderen in ihrer Leistungsfähigkeit grundsätzlich nicht eingeschränkt seien. Fred F* erhält ein Schmerzensgeld von 2.500 Euro.


Ex-Freundin darf geschenkte Diamantohrringe auch nach der Trennung behalten

(OLG Frankfurt, Az. 17 U 125/21)

Im zweiten Fall geht es um die materiellen Folgen einer Trennung. Doch zum Anfang: Leopold* und Florentine* kannten sich bereits aus Kindertagen, beide waren finanziell gut situiert, für anderthalb Jahre waren sie dann auch ein Liebespaar. Sie teilten nicht nur Gefühle und Bett, sondern auch die Platinkreditkarte. Florentine nutzte Leopolds Angebot und gab 100.000 Euro für Luxusreisen, Designermode und Diamant-Ohrringe aus. Die Trennung der beiden lief dann – diplomatisch formuliert – nicht gerade friedlich ab. Es kam zu Sachbeschädigungen durch den Mann, die Frau zeigte ihn an und es wurde ein Kontaktverbot ausgesprochen. Leopold klagte nun auf Zahlung von gut 200.000 Euro und die Rückgabe der Diamant-Ohrringe seiner Ex-Partnerin. Das Geld sei nur ein Darlehen gewesen, die Schenkungen fordere er zurück.

Die Richter des OLG Frankfurt wiesen die Klage ab. Ausgleichsansprüche bestehen nicht. Warum genau der Angeklagten die Kreditkarte überlassen wurde, ist offen geblieben – einen Beweis, dass ein Darlehen gewährt wurde, gibt es nicht. Um die Diamant-Ohrringe zurück fordern zu können, müsste grober Undank bei der Ex-Freundin vorliegen. Den kann das Gericht allerdings nicht erkennen. Ein solcher Undank liegt nicht bereits deshalb vor, weil die Frau sich von dem Mann getrennt habe, da bei einer nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft jederzeit mit einer Trennung gerechnet werden muss. Ergebnis: Florentine kann die Geschenke von Leopold auch nach der Trennung behalten.


200 Euro Geldstrafe für Festkleben auf der Autobahn

(Amtsgericht Berlin Tiergarten)

Im dritten Fall musste das Amtsgericht Tiergarten entscheiden, wie und ob es einen Klimaaktivisten für eine Protestaktion bestraft. Frederik Frischluft* hatte sich auf der Fahrbahn einer Autobahn festgeklebt, um auf den Klimanotstand aufmerksam zu machen. Ziel war es, den Stadtverkehr Berlins lahm zu legen. Die Polizei konnte ein Verkehrschaos allerdings verhindern.

Die Vorsitzenden zeigten in der Verhandlung Verständnis für das Anliegen des Angeklagten, doch: Solche Aktionen halte ich nicht für ein geeignetes Mittel. Frederik Frischluft wird hiermit zu einer Geldstrafe in Höhe von 200 Euro wegen Nötigung verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

*Alle Namen wurden von der Redaktion geändert.

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 22. Oktober 2022 | 06:00 Uhr

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