Öffentlich-rechtlicher Rundfunk Was bezahlen andere?

20. Juni 2019, 13:53 Uhr

Die Briten sind stolz auf ihre BBC, Dänemark und Norwegen verwandeln ihren Rundfunkbeitrag demnächst in eine Steuer und in Ungarn bestimmt die Regierung, worüber Medien berichten. Wir blicken über den deutschen Tellerrand hinaus.

Fast ein Drittel der europäischen Länder finanziert seine öffentlichen Rundfunkanstalten heute aus Steuern. Weitere Länder, z.B. Norwegen und Frankreich planen bereits eine entsprechende Umstellung - weg von einer pro Haushalt zu entrichtenden Rundfunkgebühr und hin zu einer Finanzierung aus öffentlichen Mitteln.

Eine Steuer klingt erstmal gerechter und unbürokratischer, birgt aber die Gefahr der Einflussnahme durch den Staat. An Ländern wie Ungarn lässt sich beobachten, was geschehen kann, wenn die Regierung eines Landes über das Budjet seiner öffentlichen Medien bestimmt. In vielen südosteuropäischen Ländern formiert sich derzeit Protest gegen die dortigen öffentlich-rechtichen Medien, die häufig als Sprachrohr der Regierung verstanden werden.

Hier zahlen die Menschen einen Rundfunkbeitrag oder eine Rundfunkgebühr

Großbritannien

Die britische BBC gilt als Vorbild für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Europa. Die älteste nationale Sendeanstalt der Welt erhebt eine Haushaltsgebühr von umgerechnet etwa 173 Euro im Jahr, günstigere Konditionen gibt es für Schwarz-weiß-Programm und für Sehbehinderte.

Frankreich

Frankreich erhebt derzeit eine jährliche Rundfunkgebühr von 139 Euro pro Haushalt mit Empfangsgerät. Finanziert werden damit öffentliche Sender zu etwa 64% (z.B. France Télévisions, Arte France, Radio France, TV5Monde), daneben dürfen diese aber auch Geld durch Werbung, Sponsoring oder öffentliche Einnahmen verdienen.

Österreich          

Der österreichische Sender ORF finanziert sich zu einem Großteil aus Gebühren und zu einem kleinen Teil aus Werbung. Er betreibt vier TV-Kanäle und zwölf Radioprogramme. Die Höhe der ORF-Gebühr varriiert regional, liegt aber im Durchschnitt bei ca 300 Euro im Jahr.

Schweiz

Rund 322 Euro pro Jahr fließen pro Schweizer Haushalt an die SRG SSR, einem privatrechtlichen Verein mit öffentlichem Versorgungsauftrag. Im März 2018 forderte die Initiative "No Billag" eine Volksabstimmung über die Abschaffung der Rundfunkgebühr. Die Mehrheit der Schweizer stimmte allerdings dagegen.

Deutschland

Der Rundfunkbeitrag in Deutschland ist eine Haushaltspauschale von jährlich 210 Euro. Daraus werden in erster Linie ARD, ZDF und Deutschlandradio finanziert. Insgesamt gehören zur öffentlich-rechtlichen Programmfamilie 20 Fernseh- und 73 Radiosender.

Italien

Die Kanäle der öffentlich-rechtlichen RAI werden aus einer jährlichen Haushaltsabgabe von 90 Euro finanziert. Italiens Ministerpräsident Mario Monti hat bereits mehrfach geäußert, die RAI privatisieren zu wollen. Sollte das umgesetzt werden, hätte Italien als einziger großer Staat der Eurozone keinen öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

Polen

In Polen gibt es ein duales Finanzierungskonzept. Rund 63 Euro Rundfunkgebühr sind jährlich pro Haushalt zu entrichten, ansonsten finanzieren sich die öffentlich-rechtlichen Fernseh- und Radiokanäle aus Werbeeinnahmen. Der PiS-Regierung wird vorgeworfen, Einfluss auf die Personalpolitik der Sender, und damit auch auf die Inhalte zu nehmen.

Tschechien

In Tschechien gibt es die Möglichkeit, die Gebühren für Fernsehen (ca. 5,20 € pro Monat) und Hörfunk (ca. 1,70 € pro Monat) einzeln zu entrichten. Die Jahresgebühr für beides beträgt 82,80 €. Davon und aus zusätzlichen kommerziellen Einnahmen werden fünf Fernsehsender und sieben Radiosender finanziert.

Irland

In Irland muss für Haushalte mit Fernsehgerät eine TV-Lizenz erworben werden, die im Jahr 160 € kostet. Personen ab 70 Jahren sind davon befreit. Die sieben Fernsehsender und vier Radiostation des RTÉ finanzieren sich zusätzlich durch Werbung.

Slowenien

153 € pro Jahr kostet die Bürger der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Slowenien. Davon werden neben drei nationalen Fernseh- und drei nationalen Radiosendern auch regionale und internationale Programme finanziert.

Norwegen

Norweger zahlen Rundfunkgebühren von umgerechnet ca. 310 Euro pro Jahr und Haushalt. Die Regierung plant allerdings, die Gebühr zum 1.Januar 2020 in eine Steuer umzuwandeln, die nach Einkommensgruppen gestaffelt werden soll. Von dem Geld wird zu ca. 94% der öffentlich-rechtliche NRK (mit vier nationalen Fernsehsendern und 15 Radioprogrammen) finanziert.

Dänemark

In Dänemark werden aktuell noch Rundfunkgebühren von aktuell ca. 158 Euro pro Jahr und Haushalt mit Empfangsgerät erhoben. Seit 2018 existiert allerdings der Plan, die Gebühr bis 2022 schrittweise abzuschaffen. Statt eine neue Steuer einzuführen, soll der Steuerfreibetrag für dänische Bürger abgesenkt werden. Im Zuge der Umstellung werden die Ausgaben für die öffentlich-rechtliche Sendeanstalt DR um ein Fünftel gekürzt, so dass voraussichtlich drei von sechs Fernsehsendern und drei von acht Radioprogrammen gestrichen werden sollen.

Hier wird der Rundfunk aus öffentlichen Mitteln finanziert

Ungarn

Ungarns Premierminister Victor Orbán hat die öffentlich-rechtlichen Medien in Ungarn zum Staatsfunk umgebaut. Unterstützt durch öffentliche Mittel, sind inzwischen nahezu alle relevanten Medien in einer regierungsnahen Stiftung zusammengeschlossen und werden zentral gesteuert. Medienvielfalt und Pressefreiheit sind stark eingeschränkt.

Rumänien

Spätestens seit Rumänien seinen Rundfunkbeitrag 2017 abgeschafft hat und über direkte Staatszuschüsse finanziert wird, beobachten Kritiker eine zunehmende Einflussnahme durch die Regierungsparteien, nicht nur auf die privaten Sender, sondern auch auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunksender TVR.

Luxemburg

Der luxemburgische Staat beauftragt den privaten Anbieter CTL-UFA, ein Tochterunternehmen der RTL Group, mit der Fernsehübertragung öffentlich-rechtlicher Inhalte. Zukünftig soll das Unternehmen dafür nicht nur mit einem Sendeplatz, sondern auch mit einer finanziellen Hilfe von 10 Mio € pro Jahr unterstützt werden.

Schweden

Zum 1. Januar 2019 wurde die Haushalts-Fernsehgebühr in Schweden durch eine sogenannte Public-Service-Steuer ersetzt. 1% des Brutto-Einkommens (maximal 125 Euro im Jahr) eines jeden Bürgers über 18 Jahren werden seitdem zur Teilfinanzierung von in erster Linie fünf Sendern der nationalen Fernsehanstalt (SVT) und vier nationalen Radiokanälen genutzt.

Finnland

Seit 2013 gibt es in Finnland eine spezielle Steuer für den Rundfunk (0,68% des Bruttoeinkommens, max. 143 Euro pro Jahr), mit der die öffentliche Gesellschaft "Yle" finanziert wird, die dem finnischen Staat gehört. Sie betreibt vier landesweite TV- und fünf landesweite Radiokanäle. Die Steuereinkünfte werden in einem eigenen Fonds unabhängig vom Staatsbudget verwaltet.

Spanien

Der spanische Sender RTVE betreibt aus Steuergeldern fünf Radiokanäle und fünf TV-Kanäle. Dort wird seit 2010 keine Werbung mehr gesendet.

Portugal

Nachdem die portugiesische Regierung den öffentlich-rechtlichen Sender RTP 2012 teilweise privatisieren wollte, trat die Leitung des Senders aus Protest geschlossen zurück. Eine Privatisierung wurde vorerst abgewendet, der Sender wird weiterhin aus Steuern finanziert.

Belgien

In Belgien gibt es zwei öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten: RTB für die französischsprachigen Belgier und BRT für die Flamen. Sie werden seit der Abschaffung der Rundfunkgebühr 2002 dual finanziert, das heißt zu 65-70% aus Steuern und ansonsten durch kommerzielle Tätigkeiten.

Niederlande

Die Sender der öffentlich-rechtlichen Vereinigung NPO werden von neun Rundfunkanstalten betrieben, die als Vereine oder Stiftungen organisiert sind und jeweils unterschiedliche religiöse Gemeinschaften oder gesellschaftliche Gruppierungen repräsentieren. Je mehr Mitglieder sie haben, desto mehr Sendezeit und finanzielle Unterstützung aus Steuermitteln steht ihnen zu.

Estland:

Die öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt in Estland, ERR, wird aus der Staatskasse finanziert und hat unter anderem den Auftrag, die estnische Kultur zu fördern und die staatliche Einheit zu stärken. Sie betreibt drei nationale Fernseh- und fünf nationale Hörfunkprogramme.

Lettland:

Die staatliche lettische Fernsehgesellschaft LTV wird zu ca. 60% durch öffentliche Beiträge finanziert, den Rest erwirtschaftet sie durch Werbeeinnahmen. Die mögliche Einführung einer Rundfunkgebühr wird seit langem diskutiert, wurde aber bisher von den Regierungen immer wieder verworfen.

Litauen:

Die öffentlich-rechtliche Sendeanstalt LRT finanziert sich über staatliche Ausgaben, Sponsoring und kommerzielle Tätigkeiten. Zuletzt spürte auch sie einen zunehmenden Druck durch das litauische Parlament. Journalisten fürchten, dass ihre Arbeit ähnlich wie in Ungarn oder Polen zunehmend eingeschränkt wird.

Bulgarien:

In Bulgarien gibt es zwei öffentlich-rechtliche Sendeanstalten: BNT (Fernsehen) und BNR (Hörfunk). Beide werden aus Werbeerlösen und staatlichen Geldern finanziert. Eine Rundfunkgebühr wurde bislang nicht eingeführt.

Ukraine:

Nach der Revolution 2014 beschloss das Parlament, das staatliche Fernsehen in einen öffentlich-rechtlichen Sender umzuwandeln. Die UA:Suspilne mowlennja  ist eine Aktiengesellschaft in Staatsbesitz, ihr steht ein fester Prozentsatz des Staatshaushaltes zu, finanziell kann sie aber derzeit nur durch Unterstützung seitens der EU und einzelner Länder bestehen.

Liechtenstein

Der Liechtensteinische Rundfunk (LRF) betreibt einen Radiosender und wird aus dem Staatshaushalt finanziert.

Malta

Die öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt PBS wird vom maltesischen Staat finanziert und erwirtschaftet zusätzlich Werbeeinnahmen. Sie betreibt einen Radio- und einen Fernsehsender.

Hier gibt es andere Finanzierungsmodelle

Slowakei:

Die staatliche Rundfunkanstalt RTVS wird durch eine relativ geringe Rundfunkgebühr (ca. 56 € / Jahr), Werbung und staatliche Zuwendungen finanziert, befindet sich aber dennoch in einer anhaltenden wirtschaftlichen Krise. Sie betreibt zwei öffentlich-rechtliche Fernsehprogramme und fünf Hauptprogramme im Radio.

Albanien

Die öffentlich-rechtliche Sendeanstalt Albaniens, RTSH, betreibt drei Fernsehprogramme und drei nationale Hörfunksender. Sie konkurriert mit zahlreichen privaten Sendern, die zum größten Teil politisiert sind. Auch RTSH wird eine tendenziöse Berichterstattung, vor allem bei Nachrichten, vorgeworfen.

Andorra

Die öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt Andorras, RTVA, ist Mitglied in der Europäischen Rundfunkunion (EBU) und betreibt einen Fernseh- und einen Hörfunksender.

Bosnien und Herzegowina

Die nationale Rundfunkanstalt für Bosnien und Herzegowina, BHRT, betreibt ein nationales Fernsehprogramm und einen nationalen Hörfunksender.

Kroatien

Der öffentlich-rechtliche Sender HRT in Kroatien gilt als regierungsnah. Sein Intendant wird vom Parlament gewählt. Journalistenverbände und NGOs haben bereits dagegen demonstriert.

Republik Moldau

Seit 2010 gibt es in der Republik Moldau einen öffentlich-rechtlichen Sender nach europäischem Vorbild: Teleradio-Moldova (TRM). Nachdem der Sender bis dahin hauptsächlich Propaganda für die regierenden Kommunisten betrieben hat, soll der Sender mit ausländischer Hilfe nun zunehmend unabhängiger und ausgewogener berichten.