Asylpolitik Bundesländer einigen sich auf Standards für Bezahlkarte für Geflüchtete

31. Januar 2024, 20:46 Uhr

Die Ministerpräsidentenkonferenz hat sich grundsätzlich auf Standards zur Einführung einer Bezahlkarte für staatliche Leistungen für Asylbewerber verständigt. Doch zwei Bundesländer scheren aus und die entscheidenden Details werden regional geregelt.

Die Bundesländer haben Standards zur Einführung einer geplanten Bezahlkarte für Flüchtlinge beschlossen. 14 der 16 Länder streben ein gemeinsames Vergabeverfahren an, wie die hessische Staatskanzlei mitteilte, die aktuell den Vorsitz für die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) hat. Die Ermittlung eines technischen Dienstleisters soll demnach im Sommer abgeschlossen werden und der Bund "alle notwendigen bundesrechtlichen Änderungen" auf den Weg bringen. Allerdings planen Bayern und Mecklenburg-Vorpommern eigene Wege beim Vergabeverfahren.

Im Kern sollen Asylbewerber künftig bundesweit einen Teil der ihnen zustehenden Leistungen als Guthaben auf einer Geldkarte mit Debitfunktion erhalten, statt bar ausgezahlt. Die Leistungsbezieher bekommen auch kein eigenes Konto. So soll unter anderem verhindert werden, dass Geldleistungen ins Ausland abfließen.

Politische Absichten entscheidend für konkrete Umsetzung

Bargeldleistungen für Asylbewerber sollen also verstärkt durch ein Guthaben auf der Bezahlkarte mit Verwendungsbeschränkung ersetzt werden. Über konkrete Summmen entscheiden die Bundesländer und Kommunen selbst. Auch über Zusatzfunktionen der Bezahlkarte wird regional entschieden, etwa ob nur in bestimmten Landkreisen oder Supermärkten damit eingekauft werden kann.

Das dürfte auch von politischen Zielstellungen abhängen. Die Befürworter von Einschränkungen erhoffen sich eine abschreckende Wirkung. Sie wollen vor allem, dass weniger Asylsuchende nach Deutschland kommen. Mehrere Landkreise in Thüringen hatten daher bereits eigene Pilotprojekte gestartet. Völlig bargeldlos geht es auch künftig nicht. Geflüchteten steht ein Taschengeld für den Eigenbedarf zu – bislang etwa 100 bis 180 Euro im Monat.

Hessens Regierungschef Boris Rhein (CDU) sagte: "Mit der Einführung der Bezahlkarte senken wir den Verwaltungsaufwand bei den Kommunen, unterbinden die Möglichkeit, Geld aus staatlicher Unterstützung in die Herkunftsländer zu überweisen und bekämpfen dadurch (...) Schlepperkriminalität." Der niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) ergänzte, Asylbewerberinnen und -bewerber mit Jobs könnten über das selbst verdiente Geld frei verfügen.

AFP, Reuters (ans)

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 31. Januar 2024 | 10:00 Uhr

36 Kommentare

DanielSBK am 01.02.2024

Das Sie sich so künstlich aufregen und es Sie auch mächtig triggert Herr Thommi Tulpe - muss es Goldrichtig sein! Getroffene Hunde bellen halt immer noch am lautesten .... Sie können sich ja gerne in die Innenstadt um 11 Uhr Mittags stellen und da Ihr persönliches Bargeld an die entsprechenden Leute verteilen. Passt! Zeit wird es für so eine Aufladekarte.

Kritiker am 31.01.2024

Werter MDR: +...Vom Regelsatz 410 Euro für einen alleinstehenden Asylantragsteller werden 182 Euro für den Eigenbedarf bar ausgezahlt....+
Gesetzt den -Fall- von den Bargeld (182 €) werden weiterhin 100 € oder mehr in das Herkunftsland an die Verwandtschaft geschickt bleiben die Guthaben auf der Bargeldkarte von höchstens 310 €. Nun wer hier einkaufen geht weiß was man sich für dieses Geld im Monat nur noch kaufen kann.

+...Sachleistungen und Taschengeld verringern sich für Partner, weitere erwachsene Haushaltsangehörige sowie Kinder je nach Alter...+

So viel zu Ihren Hinweis auf Pro & Contra als Diskussion

Kritiker am 31.01.2024

Normalbürger: Na dann mal prost, wenn an der Kasse die im Einkaufswagen vorhandene Ware wieder von Mitarbeitern des Ladens zurückgestellt werden muss, weil nicht bezahlt werden kann!

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