Expertentipps Unnötige Selbstzahlerleistungen: Was Patienten tun können

02. Mai 2023, 17:21 Uhr

Obwohl Experten vom Großteil der sogenannten "IGeL-Leistungen" abraten, bieten sie viele Ärzte weiter an. Wer eine solche Behandlung in Anspruch nimmt, ist oft nicht gut informiert oder mit der Entscheidung überfordert. Wo es Hilfe gibt, wissen viele nicht. Was die Experten des Medizinischen Dienst Bundes Patienten empfehlen.

Die sogenannten individuellen Gesundheitsleistungen, kurz IGeL, stehen schon länger in der Kritik. Wie aus einem aktuellen Bericht ("Igel-Monitor 2023") des Medizinischen Dienst Bundes hervorgeht, halten die Krankenkassen die meisten dieser Leistungen weder für nützlich noch für gesundheitsfördernd. Das Problem: Viele Patienten fühlen sich mit der Entscheidung über diese Untersuchungen und Eingriffe allein gelassen und bekommen nicht immer neutrales Informationsmaterial in die Hand.

Stichwort: "IGeL-Leistungen" Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL), auch "Selbstzahlerleistungen" genannt, sind medizinische Leistungen, die Patienten selbst bezahlen müssen. Sie sind nicht im Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherungen enthalten und gelten als Zusatzangebot. Zu den "IGeL-Leistungen" gehören zum Beispiel Früherkennungsuntersuchungen, Reiseimpfungen oder Schönheitseingriffe wie das Entfernen von Tattoos.

Beschwerde bei Krankenkasse oder Ärztekammern möglich

Hat man sich für eine solche Leistung entschieden und bereut sie im Nachhinein, gibt es nach Aussage eines Sprechers des Medizinischen Dienst-Bundes verschiedene Möglichkeiten. Wer lediglich seiner Wut oder Entäuschung Luft machen wolle, könne auf der Seite "igel-aerger.de" einen Eintrag hinterlassen. Ansonsten sei es auch möglich, Beschwerde bei der Gutachterkommission für Behandlungsfehler der Landesärztekammer oder bei der Krankenkasse einzureichen.

Sich wegen einer Selbstzahlerleistung zu beschweren ist dem Sprecher zufolge aber nur dann sinnvoll, wenn der behandelnden Praxis schwerwiegende Fehler nachgewiesen werden können. Sonst lohne sich das in der Regel nicht. Wichtig zu wissen: Die Beschwerden haben nach Aussage des Sprechers keine Konsequenzen für die Praxen, weil bei "IGeL-Leistungen" ein sogenannter privatrechtlicher Vertrag zwischen Arzt und Patient geschlossen wird. Krankenkassen und Ärztekammern könnten da nichts ausrichten. Bei schwerwiegenden Fehlern sei es aber auch möglich gegen die Praxis zu klagen. Dazu könne man sich zum Beispiel von der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) beraten lassen.

Experten: Patienten sollten sich nicht unter Druck setzen lassen

Der Medizinische Dienst Bund rät Patienten, sich immer erst in Ruhe zu informieren, ehe man eine "IGeL-Leistung" in Anspruch nimmt. Solche Untersuchungen und Behandlungen seien in der Regel nie dringend oder akut. Deshalb sollte man sich nicht unter Druck setzen lassen. Es sei am besten, das Angebot erstmal mit nach Hause zu nehmen, sich im Internet zu belesen und im Zweifel nochmal einen anderen Arzt aufzusuchen. Empfohlen werden Beratungsangebote im Netz wie "igel-monitor.de", "gesundheitsinformationen.de" oder "gesund.bund.de". Außerdem könne man sich an die Unabhängige Patientenberatung wenden. Die Mitarbeiter seien zwar nicht befugt, bei medizinischen Fragen zu beraten, geben demnach aber Hinweise, wo man Informationen zu den jeweiligen medizinischen Maßnahmen findet.

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Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 27. April 2023 | 14:00 Uhr

3 Kommentare

Matthi am 03.05.2023

Die Vorsorgeuntersuchung Abtasten der Prostata zahlt die Krankenkasse, bei Symptomen und Veränderungen die der Arzt bei der Untersuchung festgestellt zahlt die Kasse die weiterführenden Untersuchungen.

Matthi am 03.05.2023

Nicht alle IGEL Leistungen die Angeboten werden sind unnütz, nur weil sie es nicht in den Leistungskatalog geschafft haben bedeutet das nicht das sie Medizinisch nichts bringen. Bei Männern wird zum Beispiel gerne der PSA Test zur Früherkennung von Prostatakrebs angeboten kostet mit Auswertung weit unter 100 € bei meinen Arzt ist ja IGEL, ich habe im Bekanntenkreis 2 Personen die auf Grund dieser Früherkennung den Krebs im Frühstadium erstmal besiegt haben. Die Krankenkassen haben durch Früherkennung viel Geld gespart, je später der Krebs erkannt wird um so länger und aufwendiger die Behandlung und Kosten. Ehrlich gesagt es wird immer Ärzte und Entscheidungsträger geben die unterschiedlicher Meinung sind zu IGEL. Als Patient merke ich des öfteren das Ärzte sich nicht mehr eindeutig festlegen um möglicher Fehlmeinung und Behandlungsfehler vorzubeugen.

Atze71 am 02.05.2023

Bei den IGel Leistungen geht es doch fast nur um das liebe Geld.
Sicher gibt es welche die sinnvoll sind. Dann frage ich mich warum die Krankenkasse diese nicht bezahlen. Ein guten Beispiel sind ist die professionelle Zahnreinigung. Kann was bringen. Wenn dann nur kurz. Wenn falsch ausgeführt,dann kann es zu irreparablen Zahnfleischschäden kommen. Warum richten Zahnärzte extra Praxisräume dafür ein? Pro Patient ca. 80€. Leicht verdientes Geld. Eine ordentliche tägliche Pflege bringt genauso viel. Nur ein Beispiel von vielen....

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