Befristet bis März 2024 Bundesregierung senkt Mehrwertsteuer für Gas auf sieben Prozent

18. August 2022, 21:57 Uhr

Die Mehrwertsteuer auf Gas wird befristet gesenkt. Bundeskanzler Scholz kündigte an, der Satz werde bis März 2024 von 19 auf sieben Prozent reduziert. Von den Unternehmen erwartet er, dass sie das uneingeschränkt an die Verbraucher und Verbraucherinnen weitergeben.

Die Bundesregierung will den Mehrwertsteuersatz auf Gas zeitweise senken. Bundeskanzler Olaf Scholz kündigte am Donnerstag an, dass die Steuer bis März 2024 von 19 auf sieben Prozent reduziert werden soll – und damit so lange, wie auch die geplante Gasumlage gelten soll.

Scholz sagte, die Entlastung falle damit deutlich höher aus als die Belastung durch bevorstehende Umlagen. Neben der Gasumlage in Höhe von 2,419 Cent pro Kilowattstunde ab 1. Oktober werden auch noch Bilanzierungs- und eine Speicher-Umlage fällig, die zusammen noch einmal rund einen Cent betragen.

Unternehmen sollen Senkung eins zu eins weitergeben

Der Kanzler erklärte, er erwarte, dass die Unternehmen das eins zu eins an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergeben. Weitere Entlastungsmaßnahmen sollten noch in der Koalition besprochen werden.

Die Bundesregierung reagiert damit auf die gestiegenen Belastungen durch die höheren Energiepreise nicht zuletzt durch die Gasumlage. Mit ihr sollen Gasimporteure unterstützt werden, die wegen der gedrosselten Gaslieferungen aus Russland aktuell auch Gas in anderen Ländern kaufen müssen und das zu deutlich höheren Preisen. Wegen bestehender Verträge können sie diese Mehrausgaben aber nicht weitergeben.

Höhe für Gasspeicherumlage festgesetzt

Für Energiehändler wird ab dem 1. Oktober zusätzlich zur neuen Gasumlage auch eine neue Gasspeicherumlage fällig. Das Gemeinschaftsunternehmen der Ferngas-Netzbetreiber, die Trading Hub Europe, legte die Höhe der Umlage am Donnerstag auf 0,059 Cent pro Kilowattstunde fest. So sollen Kosten beispielsweise durch zusätzliche Gaseinkäufe zur Einspeicherung auf die Gasversorger umgelegt werden. Gesetzliche Grundlage dafür ist das novellierte Energiewirtschaftsgesetz. Die neue Umlage gilt zeitlich begrenzt bis zum 31. März 2025.

Zur Frage, ob die Gasversorger den Aufschlag an Privatverbraucher weitergeben werden, könne man "keine Auskünfte geben", erklärte Trading Hub Europe.

dpa, Reuters, AFP (kjs)

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 18. August 2022 | 13:00 Uhr

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