Ein Teilnehmer des Moritzburger Schloss-Triathlon ist vor der Kulisse von Schloss Moritzburg auf seinem Rennrad im Gegenlicht als Silhouette zu sehen.
Ein Teilnehmer des Moritzburger schlosstriathlon ist nach dem Wettkampf zusammengebrochen und klagt nun gegen die Veranstalter. (Symbolbild) Bildrechte: picture alliance/dpa | Sebastian Kahnert

Streit um Schadenersatz Sportler klagt auf 25.000 Euro nach Zusammenbruch bei Triathlon in Moritzburg

29. November 2023, 17:35 Uhr

Ein Triathlon ist mit Schwimmen, Radfahren und Laufen eine sportliche Herausforderung der besonderen Art. Einem Athleten wurde diese körperliche Strapaze beim Moritzburger Schloss-Triathlon zum Verhängnis. Nun klagt er vorm Oberlandesgericht gegen die Veranstalter. Er verlangt ein fünfstelliges Schmerzensgeld. Dafür nahm er einen Marathon durch die Instanzen auf sich - und bekam in Dresden eine deutliche Empfehlung.

Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden hat am Mittwoch über die Schadenersatzforderung eines Sportlers nach einem Triathlon-Wettkampf in Moritzburg verhandelt. Dem Gericht zufolge verlangt der Mann aus Sachsen vom Veranstalter und dem Rettungsdienst mindestens 25.000 Euro Schmerzensgeld. Er sei nach dem Wettkampf mehr als zwei Monate lang arbeitsunfähig gewesen.

Zuvor hatte das Landgericht die Klage abgewiesen. Zeugen hatten berichtet, dass der Sportler erst die ärztliche Hilfe abgelehnt hatte. Ein Gutachter hatte festgestellt, dass Helfer und Rettungsdienst alle notwendigen Schritte für die Erstversorgung des Klägers richtig eingeleitet und durchgeführt hatten. Dieses Gutachten findet der Kläger aber fehlerhaft.

OLG-Senat empfiehlt Klage zurückzuziehen

Nach dem einzigen angesetzten Prozesstag am Mittwoch sieht es für den Kläger schlecht aus: "Der Senat hat dem Kläger nach einer zwischenzeitlichen Beratung empfohlen, seine Klage zurückzunehmen", sagte eine OLG-Sprecherin MDR SACHSEN. Ansonsten werde am 10. Januar 2024 ein Urteil verkündet.

Rückblick: Was war passiert?

Nach dem sogenannten "Jedermann-Triathlon" am 11. Juni 2017 war der Kläger nach der Laufstrecke von fünf Kilometern im Ziel zusammengebrochen. Zuvor schwamm er über eine Distanz von 750 Meter und fuhr 20,4 Kilometer mit dem Rad. Der stark erschöpfte Triathlet konnte nur mit Hilfe eines anderen Sportlers die letzten Meter bis ins Ziel schaffen. Dort wurde er von Sanitätern betreut und von einem herbeigerufenen Notarzt mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus begleitet.

Ein Rettungswagen des Deutschen Roten Kreuzes fährt mit Blaulicht
Ein Triathlet fordert vor dem Oberlandesgericht in Dresden Schadensersatz von dem Deutschen Roten Kreuz. Nachdem der Sportler beim "Jedermann-Triathlon" zusammengebrochen war, sei der Rettungswagen erst nach mehr als 30 Minuten eingetroffen, wirft er laut Gericht den Helfern vor. (Symbolfoto) Bildrechte: imago/Ralph Peters

Kläger lehnte Hilfe vorerst ab

Der Kläger wirft den Einsatzkräften vor, zu spät und auch fehlerhaft gehandelt zu haben. Auch hätte seiner Meinung nach der Notarzt früher gerufen werden müssen. Der Rettungswagen sei erst nach mehr als 30 Minuten eingetroffen. Bei Ankunft des Klägers im Krankenhaus habe sich dieser in einem lebensbedrohlichen Zustand befunden, so das Oberlandesgericht. Er sei in Folge mehr als zwei Monate arbeitsunfähig gewesen.

Die Beklagten, der Veranstalter und das Deutsche Rote Kreuz (DRK), Kreisverband Moritzburg, hätten ihrerseits alles Notwendige getan, um dem Kläger zu helfen. Sie wiesen allerdings darauf hin, dass dies nicht einfach gewesen sei, weil der Kläger anfangs jede Behandlung abgelehnt habe.

Triathleten gehen ins Wasser vor dem Schloss Moritzburg.
Triathleten gehen beim Moritzburg Triathlon ins Wasser des Schlossteichs. (Archivbild) Bildrechte: MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK

MDR (nom/wim)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Regionalnachrichten aus dem Studio Dresden | 28. November 2023 | 06:30 Uhr

Mehr aus Dresden und Radebeul

Sachsen

Ein Angeklagter sitzt in einem Gerichtssaal und verdeckt sein Gesicht mit Video
Der frühere Leipziger NPD-Stadtrat Enrico B. soll für zwei Jahre und acht Monate ins Gefängnis - so die Forderung der Bundesanwaltschaft. (Archivbild) Bildrechte: picture alliance/dpa/dpa Pool/Sebastian Kahnert

Mehr aus Sachsen