Zwei Männer
Nun ist es offiziell: Nachdem die Ausländerbehörde ihm die Arbeitserlaubnis entzogen hatte, darf Ahmad Ahmad (r.) nun doch wieder arbeiten. Auch Arbeitgeber Jens Wallisch (l.) freut die Entscheidung. Bildrechte: Robert Müller

Integration Nach Arbeitsverbot für Syrer: Ahmad darf doch wieder arbeiten

15. März 2024, 06:34 Uhr

Kehrtwende im Fall Ahmad Ahmad: Nachdem die Erfurter Ausländerbehörde dem 25-Jährigen Syrer die Arbeitserlaubnis zunächst erteilte und dann wieder entzog, darf Ahmad nun doch wieder arbeiten. Das Handeln der Behörde stieß in den sozialen Netzwerken auf heftige Kritik.

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Für Ahmad Ahmad brach Ende Februar eine Welt zusammen. Ein Jahr hatte der 25-jährige Syrer bei einer Erfurter Elektrotechnikfirma gearbeitet. Bei seinen Kollegen und seinem Chef war er hoch angesehen. Doch am 27. Februar fand er in seinem Briefkasten ein Schreiben der Erfurter Ausländerbehörde. Die entzog ihm die erteilte Arbeitserlaubnis. Es stehe der Behörde aus einwanderungspolitischen Gründen frei, den Aufenthalt eines geduldeten Ausländers so zu gestalten, "dass eine, die spätere Entfernung aus dem Bundesgebiet unter Umständen hindernde, Integration in die hiesigen Lebensverhältnisse vermieden wird."

So kann man einfach nicht mit Menschen umgehen.

Jens Wallisch Standortleiter Nutz Elektrotechnik

Sein Arbeitgeber Jens Wallisch, der die Erfurter Niederlassung von Nutz Elektrotechnik leitet, kann es nicht fassen: "Das macht mich betroffen. So kann man einfach nicht mit Menschen umgehen. Das ist menschenverachtend aus meiner Sicht. Sowohl die Wortwahl persönlich im Gespräch als auch jetzt hier im Schriftstück. Das kann ich nicht nachvollziehen!"

Flucht aus Syrien über Rumänien nach Deutschland

Ahmads einmonatige Flucht aus Syrien führte ihn über verschiedene Länder bis nach Rumänien. Dort wurde er verhaftet und gezwungen, einen Asylantrag zu stellen. Nach dem Dublin-Verfahren gilt das Land, in dem der erste Asylantrag auf europäischen Boden gestellt wurde, als zuständig für dessen Bearbeitung. Doch kaum ein Geflüchteter will tatsächlich in Rumänien bleiben. Das Land ist berüchtigt für seine harten Asylbedingungen, regelmäßigen Abschiebungen und mangelnde Perspektiven.

Bei der ersten Möglichkeit reiste Ahmad weiter nach Deutschland und stellte hier erneut einen Antrag auf Asyl. Er absolvierte seinen Sprachkurs und suchte dann aktiv nach einer Arbeitsstelle.

Unternehmer hilft bei Integration

Bei Jens Wallisch rannte er offene Türen ein, denn wie in den meisten Handwerksbetrieben fehlt es auch hier an Nachwuchs: "Mit dem deutschen Nachwuchs ist es leider sehr schlecht bestellt. Wir haben jedes Jahr Probleme, Azubis zu finden. Wir brauchen die ausländischen Mitarbeiter, um unseren Bedarf an Facharbeitern zu decken."

Für Wallisch ist Ahmad aber nicht nur ein weiterer Mitarbeiter. Er schätzt seine Freude an der Arbeit genauso wie seine freundliche und gewissenhafte Art. Deshalb half er Ahmad auch bei den Behördengängen und bei der Suche nach einer Wohnung.

Zwei Männer
Jens Wallisch (r.) begleitet Ahmad Ahmad (l.) zum Termin bei der Ausländerbehörde. Bildrechte: Robert Müller

Ringen um die Arbeitserlaubnis

Aufgrund seiner großen Integrationsbemühungen bekam Ahmad durch die Härtefallkommission zwar zunächst eine Aufenthaltserlaubnis. Eine Arbeitsgenehmigung war aber bis zum 1. März vom Wohlwollen der zuständigen Ausländerbehörde abhängig. Warum die, kurz vor dem Inkrafttreten der neuen Regelung, Ahmad die Arbeitserlaubnis wieder entzog, will bei der Stadt Erfurt niemand mehr so richtig nachvollziehen können.

 

Ein Haus
Die Ausländerbehörde in Erfurt hatte Ahmad Ahmad die Arbeitserlaubnis zunächst wieder entzogen. Bildrechte: Robert Müller

Dann kam plötzlich die Wendung. Die Ausländerbehörde hatte kurzfristig einen Termin mit Ahmad und Wallisch vereinbart. Nicht einmal zehn Minuten später tritt Ahmad freudestrahlend auf die Straße und hält seine Arbeitserlaubnis in die Höhe.

Arbeitsverbote für Geflüchtete: Das hat sich geändert Am 1. März 2024 traten umfassende Änderungen des "Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung" in Kraft. Unter anderen betraf dies §60a des Asylgesetzes. Demnach soll nun Ausländern eine Arbeitserlaubnis erteilt werden, sobald sie sechs Monate lang einen Duldungsstatus besitzen. Eine Nichterteilung der Erlaubnis ist nur dann möglich, wenn eine Abschiebung bevorsteht. Zuvor wurde eine Arbeitserlaubnis lediglich in Ausnahmefällen erteilt.

Ein Mann schaut in die Kamera
Ahmad ist glücklich: seine Arbeitserlaubnis hat er wieder. Bildrechte: MDR/Robert Müller

Behörde gerät nach Bericht in Kritik

Nach der Ausstrahlung eines Beitrags im MDR THÜRINGEN JOURNAL am Sonntag hatten Tausende in den sozialen Netzwerken den Umgang der Behörde mit Ahmad kritisiert. Der Pressesprecher der Stadt Erfurt bemüht sich um Schadensbegrenzung: Die Behörde betreue mehr als 27.000 Menschen und jeder Fall sei anders. Außerdem ändere sich die Gesetzeslage ständig.

Das sei eine große Herausforderung und im Fall Ahmad offenbar nicht besonders glücklich gelaufen. Man müsse jeden Fall, immer wieder ansehen und sich fragen, ob man da richtig gehandelt hat. Nicht in der Frage nach Recht und Gesetz - davon gehe er aus, dass dies so sei. Aber in der Frage der Kommunikation brauche es mehr Feingefühl.

Ahmad ist nach all dem einfach nur glücklich. Bereits am Montag, freut er sich, kann er endlich wieder arbeiten und sein eigenes Geld zu verdienen, statt von Sozialleistungen abhängig zu sein.

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MDR (cfr)

Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | MDR THÜRINGEN JOURNAL | 14. März 2024 | 19:00 Uhr

43 Kommentare

Kleingartenzwerg vor 37 Wochen

"Im Gehirn eines Menschenfeindes und Rassiten mögen solche Konzepte einleuchtend klingen, aber der Staat hat ja nicht die Aufgabe solche sadistischen Vorstellungen einzelner zu befriedigen."

Ich würde eher sagen, im Hirn des Realisten der Wunsch und Möglichkeiten einschätzen und werten kann.
Übrigens, ganz schön dick aufgetragen Jana!

Thueringer Original vor 37 Wochen

Die Regeln sind wahrscheinlich so, weil diese das Richterrecht berücksichtigen und jemand, der illegal in Deutschland ist, vom Richter lieber in Deutschland gelassen wird, wenn er hier integriert ist. Unabhängig davon bin ich auch froh, dass dieser Mann hier arbeiten darf, denn die Wahrscheinlichkeit, dass Deutschland ihn nach Rumänien anschieben kann, womöglich sehr sehr klein ist. Da muss man dann mit den Realitäten leben. Lieber jemand der sich hier durch Arbeit einbringt, als jemanden der durch fehlende Beschäftigung auf dumme Gedanken kommt.

Lavendel vor 37 Wochen

Anscheinend gab es der rechtliche Rahmen her, dass der Mann vor der Verweigerung der Arbeitserlaubnis arbeiten durfte und nun auch wieder.
Was bleibt da also mehr als eine wilkürliche Verweigerung dieser Arbeitserlaubnis völlig gegen die Interessen unseres Landes, des betroffenen MEnschen und seiner Firma?

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