Justiz Nach Urteil gegen "Maskenrichter": Staatsanwaltschaft legt Revision ein

26. August 2023, 16:33 Uhr

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Die Staatsanwaltschaft Erfurt hat Revision gegen das Urteil gegen einen Weimarer Familienrichter eingelegt. Das Landgericht Erfurt hatte den Richter am Mittwoch, dem 23. August, wegen Rechtsbeugung zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von drei Jahren gefordert und das unter anderem mit der kriminellen Energie des Angeklagten begründet. Der Amtsrichter hatte bei einem Beschluss gegen die Maskenpflicht an Schulen das Neutralitätsgebot missachtet. Der damals am Amtsgericht Weimar tätige Jurist ordnete im April 2021 an, dass die Kinder an zwei Weimarer Schulen keine Masken mehr tragen müssten. Er begründete seine einstweilige Anordnung mit dem Kindeswohl.

Bei endgültiger Verurteilung droht Richter Verlust von Amt und Pension

Jetzt muss der Bundesgerichtshof in Karlsruhe das Urteil des Landgerichtes Erfurt überprüfen. Auch die Verteidigung, die einen Freispruch beantragt hatte, hatte nach der Urteilsverkündigung angekündigt, über einen Gang nach Karlsruhe nachzudenken.

Sollte das Urteil rechtskräftig werden, drohen dem Juristen der Verlust seines Richteramts und seiner Pension. Das Beamtengesetz sieht dies zwingend bei einer Haftstrafe von zwölf Monaten und mehr vor. Ein Richterdienstgericht hatte den Familienrichter bereits vorläufig seines Amtes enthoben.

Mehr zum Weimarer "Maskenrichter"

MDR (ch/rom)

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 25. August 2023 | 16:00 Uhr

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