Eine Bronzestatue der römischen Göttin Justitia mit Waage und Richtschwert in der Hand
Justitia gilt als Symbol der Gerechtigkeit. Bildrechte: picture alliance / dpa | Arne Dedert

Urteil Jobcenter übernimmt keine Kosten für Hund

12. August 2023, 05:00 Uhr

Fast täglich werden im Gerichtssaal wichtige Urteile gesprochen, die Einfluss auf unser Leben haben können. MDR AKTUELL präsentiert Ihnen die drei interessantesten dieser Woche in Kurzform.


Jobcenter zahlt nicht für Hunde

Landessozialgericht Baden-Württemberg, Az. L 9 AS 2274/22

Bodo Brotlos* ist seit 2015 arbeitslos. Soziale Kontakte pflegt der Schwabe kaum und so beschließt er, sich einen Hund zuzulegen. Zeit hat er allemal, nur das Geld fehlt ihm und so beantragt er beim zuständigen Jobcenter die Kostenübernahme für Anschaffung und Haltung eines Hundes. Bodo Brotlos begründet den Antrag damit, dass er einen Begleithund als soziale Unterstützung benötige, insbesondere nach der Corona-Pandemie, um die Folgen sozialer und finanzieller Isolation zu kompensieren. Auch solle die Hundehaltung dazu beitragen, Tagesstrukturen zu entwickeln und soziale Kontakte zu knüpfen.

Der Antrag wird jedoch nicht nur vom Jobcenter abgelehnt, sondern in der Folge auch in einer Klage vor dem Landessozialgericht Baden-Württemberg: "Der Wunsch nach Tierhaltung begründet keinen Anspruch auf höhere Leistungen des Jobcenters. Ein Hund gehört nicht zum Existenzminimum. Der Kaufpreis in Höhe von 2.000 Euro und monatliche Haltungskosten von 200 Euro werden nicht gezahlt."


Rinder dürfen zur Schlachtung auf der Weide erschossen werden

Verwaltungsgericht Koblenz, Az. 3 K 39/23.KO

Benno* ist Bauer. Er züchtet in Rheinland-Pfalz Wagyu-Rinder. Die Tiere leben dabei bis zur Schlachtung ganzjährig auf der Weide. Stallhaltung kennen sie nicht. Das ist auch der Grund dafür, dass Benno beim Landkreis beantragt, die Tiere für die Schlachtung auf der Weide mit einem Kugelschuss zu töten. Für die normalerweise durchgeführte Bolzenschusstötung muss das Rind immer fixiert werden. Benno befürchtet eine zu große Belastung für das Tier. 

Der Antrag wird jedoch vor allem mit Verweis auf Sicherheitsrisiken abgelehnt. Bauer Benno klagt daraufhin vor dem Verwaltungsgericht Koblenz und bekommt Recht: "Der Kläger hat einen Anspruch auf die Schlachtung der Tiere im Herkunftsbetrieb mit einem Kugelschuss. Die Voraussetzungen dafür liegen vor. Bei korrekter Anwendung entspricht der Kugelschuss dem Gebot der möglichst schmerz-, stress- und leidensfreien Schlachtung mehr als der Bolzenschuss."


Umwandlung der Augsburger Partystraße in Fußgängerzone unrechtmäßig

Verwaltungsgericht Augsburg, Az. Au 3 S 23.1014

Es ist die Augsburger Partystraße – die prachtvolle Maximilianstraße im Zentrum. Am Wochenende nutzen mitunter tausende junge Menschen die Straße als Treffpunkt. Als Konsequenz hat die Stadt den Boulevard zur Fußgängerzone gemacht. Das Projekt haben die Verantwortlichen auf ein Jahr befristet. Um den Party-Abschnitt attraktiver zu gestalten, wurden knapp 60 Parkplätze gestrichen. Busse, Straßenbahnen, Taxis und Anwohnerfahrzeuge bekamen Ausnahmegenehmigungen. Grünflächen wurden eingerichtet, was die Attraktivität gehörig steigerte. Und doch ist der Versuch beendet.

Das Augsburger Verwaltungsgericht gab der Klage von zwei Anwohnern in einem Eilverfahren Recht: "Die Begründung der Stadt, eine Fußgängerzone einzurichten, ist straßenverkehrsrechtlich unzureichend. Es muss eine konkrete Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Straßenverkehrs dargelegt werden. Ein Hinweis auf mitunter alkoholisierte Feiernde genügt nicht."

Die Stadt muss nun binnen zwei Wochen die Schilder, die die Straße teils zur Fußgängerzone machen, wieder entfernen.

*Alle Namen wurden von der Redaktion geändert.

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 12. August 2023 | 06:00 Uhr

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