Eine Bronzestatue der römischen Göttin Justitia mit Waage und Richtschwert in der Hand
Justitia gilt als Symbol der Gerechtigkeit. Bildrechte: picture alliance / dpa | Arne Dedert

Urteile der Woche Betrunken E-Scooter fahren kann Fahrerlaubnis kosten

30. Dezember 2023, 05:00 Uhr

Fast täglich werden im Gerichtssaal wichtige Urteile gesprochen, die Einfluss auf unser Leben haben können. MDR AKTUELL präsentiert Ihnen die drei interessantesten dieser Woche in Kurzform.


Bei Alkohol auf dem E-Scooter ist die Fahrerlaubnis in Gefahr

Oberlandesgericht Frankfurt am Main (AZ: 1 Ss 276/22)

Gerade kurz vor Silvester sollte einem noch einmal bewusst werden: Wer sich alkoholisiert ins Fahrzeug setzt, riskiert die Fahrerlaubnis. Aber gilt das auch für Elektrokleinfahrzeuge wie den E-Scooter? Den darf man schließlich auch ohne Fahrerlaubnis benutzen. Jakob Jaschke (*) wird nach dem Genuss von Whisky-Soda und Bier mit immerhin 1,64 Promille Blut auf dem Elektroroller erwischt. Zwar bekommt er vom zuständigen Amtsgericht eine Geldstrafe und ein Fahrverbot von 6 Monaten, die Fahrerlaubnis aber darf er behalten. Nein, sagten hingegen die Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main:

Es ist unerheblich ob der Angeklagte Auto oder E-Scooter fuhr. Auch mit dem Elektroroller können erhebliche oder sogar tödliche Verletzungen verursacht werden. Die Fahrerlaubnis ist hier zwingend zu entziehen, wenn sich aus der Tat ergibt, dass der Täter zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. Das war hier der Fall. Dabei besteht weder Raum für ein Ermessen des Richters noch gibt es eine Verhältnismäßigkeitsprüfung.

Die Fahrerlaubnis wird hier also eingezogen.


Tote Fohlen bei unerkannter Zwillingsgeburt einer Stute kein Behandlungsfehler

Landgericht Koblenz (Az.: 1 O 2/21)

Vera Vehrmann (*) ist Besitzerin einer Stute. Bei zwei Ultraschalluntersuchungen in der Tierklinik stellt die angestellte Tierärztin fest, dass das Tier trächtig ist. Als Wochen später die Wehen einsetzen, wird das Pferd erneut in die Tierklinik gebracht. Erst dort stellt sich heraus, dass sogar zwei Fohlen erwartet werden. Beide werden allerdings tot geboren. Die Tierklinik stellt der Pferdebesitzerin dennoch die Behandlungskosten von rund 2.000 Euro in Rechnung. Dagegen wehrt sich die Besitzerin. Die Ärztin habe auf mehrmalige Nachfrage ausgeschlossen, dass die Stute mit Zwillingen schwanger sei. Hätte die Ärztin das erkannt, hätte man möglicherweise ein Fohlen retten können. Die Besitzerin will deshalb die Behandlungskosten nicht zahlen und klagt auf Schadenersatz in Höhe von 16.000 Euro. Ohne Erfolg vor dem Landgericht Koblenz:

Wenn bei der Stute erst beim Einsetzen der Wehen die Zwillingsgeburt entdeckt wird, ist das kein tierärztlicher Behandlungsfehler. Die Tierbesitzerin konnte hier nicht nachweisen, dass die Ärztin zuvor eine Schwangerschaft mit Zwillingen ausgeschlossen hatte. Die Beweisaufnahme ergab vielmehr, dass die Ärztin zu einem weiteren Termin geraten hatte, der hier Gewissheit gebracht hätte. Den aber nahm die Besitzerin nicht wahr.

Damit muss die Pferdebesitzerin die Behandlungskosten zahlen.

Pferdehufe 4 min
Bildrechte: IMAGO / Frank Sorge

Chihuahua kommt nach Trennung zur ursprünglichen Eigentümerin

Amtsgericht München:  (Az: 275 C 1437/23)

Beate Bärwald (*) hat einen elfjährigen Chihuahua. Wegen ihrer Schwangerschaft und einer Trennung fühlt sie sich mit dem Hund überfordert. Also gibt sie ihn in die Obhut von Bekannten. Wie sie vor Gericht sagt, sei dies nur vorübergehend geplant gewesen. Nun also geht es ihr wieder besser und sie will den Hund zurück. Ihre Bekannten aber geben an, der Hund sei ihnen auf Dauer übergeben worden. Es steht also "Aussage gegen Aussage". Wer bekommt den Hund? Für die Richter am Amtsgericht München war klar: 

In dieser Situation ist die Klägerin im Vorteil, weil ihr der Hund ursprünglich gehörte. Warum dies nun anders sein soll, müssen die Bekannten beweisen. Dies ist ihnen nicht gelungen. Auch hat die ursprüngliche Eigentümerin nie zu erkennen gegeben, dass ihr der Chihuahua gleichgültig ist. Durch die Abgabe des Hundes an die Beklagten hat sie vielmehr das Gegenteil gezeigt.

Wer ein Tier dauerhaft übernehmen möchte, sollte dies also in einer schriftlichen Vereinbarung festhalten.

*Alle Namen wurden von der Redaktion geändert.

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 30. Dezember 2023 | 08:25 Uhr

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