Eine Bronzestatue der römischen Göttin Justitia mit Waage und Richtschwert in der Hand
Justitia gilt als Symbol der Gerechtigkeit. Bildrechte: picture alliance / dpa | Arne Dedert

Urteile der Woche Böller gelten als Spielwaren

31. Dezember 2022, 05:00 Uhr

Fast täglich werden im Gerichtssaal wichtige Urteile gesprochen, die Einfluss auf unser Leben haben können. MDR AKTUELL präsentiert Ihnen die drei interessantesten dieser Woche in Kurzform.


Böller sind Spielwaren

Oberlandesgericht Naumburg (Az. 9 U 192/10)

Bert Bremser* ist Vermieter der Räume, in denen Mieter Lukas Laune sein Spielwarengeschäft betreibt. Bremser will seinem Mieter den Verkauf von Pyrotechnik verbieten. Seiner Meinung nach dürfen laut Mietvertrag ausschließlich Spielwaren verkauft werden. Silvesterfeuerwerk zähle nicht dazu, da es weitgehend nur an Personen über 18 Jahre verkauft werden darf.

Anders sehen das die Richter des Oberlandesgerichts Naumburg: "Spielzeug umfasst nicht nur Gegenstände, mit denen Kinder spielen. Auch Erwachsene und Tiere spielen. So beschäftigen sich auch und gerade Erwachsene mit Karten- oder Computerspielen. Auch Feuerwerkskörper werden über Jahrzehnte hinweg sowohl von Kindern und Jugendlichen als auch von Erwachsenen geschätzt. Spielen bedeutet einzig und allein, sich zum Vergnügen, Zeitvertreib und allein aus Freude an der Sache selbst auf irgendeine Weise zu betätigen. Auch Feuerwerk dient allein dem Vergnügen des Betrachters."

Lukas Laune darf in seinem Spielwarengeschäft Pyrotechnik verkaufen.


Betriebskostenabrechnungen können Silvester bis 18 Uhr eingeworfen werden

LG Hamburg (Az. 316 S 77/16)

Mit dem Ablauf des Kalenderjahres enden regelmäßig auch gewisse Fristen. Familie Fuchs erhält vom Vermieter ihre Betriebskostenabrechnung aus dem Vorjahr am Silvestertag um 17:34 Uhr. Der Brief wird um diese Zeit in den Briefkasten geworfen.

Ob das für eine rechtzeitige Zustellung ausreicht, musste das Landgericht Hamburg entscheiden: "Ein Zugang ist nicht zwingend erforderlich. Vielmehr genügt die Möglichkeit zur Kenntnisnahme durch den Mieter. Das ist bei einem Einwurf vor 18 Uhr, und zwar auch am Silvestertag gegeben. In diesem Zusammenhang muss beachtet werden, dass in der jüngsten Zeit generell verlängerte Zustellungszeiten gelten. Mit einer Zustellung von Briefen durch die Post kann an Werktagen zwischen 8 Uhr und 18 Uhr gerechnet werden."

Konkret bedeutet das: Kommt Ihre Betriebskostenabrechnung für 2021 nicht heute, am 31.12. bis 18 Uhr an, ist die Frist des Vermieters abgelaufen und eine mögliche Nachzahlung hinfällig.


Nachbargebäude durch Querschläger in Brand gesetzt – Zünder haftet!

Oberlandesgericht Stuttgart (Aktenzeichen 10 U 219/07)

Zoran Zündel liebt Silvesterfeuerwerk. In seinem Haus in der Nähe von Stuttgart zündet er mehrere Leuchtraketen – gesteckt aus einem Schneehaufen. Eine Rakete verirrt sich allerdings. Sie steigt zunächst fünf Meter gerade nach oben, schwenkt dann zur Seite und dringt durch eine Spalte in der Außenwand in eine ca. zwölf Meter entfernte Scheune ein. Dort wird Stroh und Getreide gelagert. Ausgerechnet hier explodiert sie und setzt innerhalb kürzester Zeit das Gebäude in Brand.

Die Konsequenz: ein Schaden in Höhe von 410.000 Euro, den Zoran Zündels Versicherung zunächst nicht zahlen will. Muss sie aber, sagen die Richter des Oberlandesgerichts Stuttgart: "Zoran Zündel haftet nicht für den Schaden. Die einzig festzustellende, bei objektiver Sicht vorliegende Gefahr des Eindringens einer Feuerwerksrakete in die Scheune war für ihn nicht erkennbar. Eine andere Gefahr beim Zünden einer Feuerwerksrakete in der Nähe der Scheune bestand, nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme, in diesem Fall objektiv nicht. Bei dem Brand handelt es sich um ein Unglück und nicht um einen schuldhaft verursachten Unfall."

Die Versicherung muss den Schaden in Höhe von 410.000 Euro begleichen.

*Alle Namen wurden von der Redaktion geändert.

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 31. Dezember 2022 | 06:00 Uhr

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