Baby in einer Kinderwunschklinik von BioTexCom in Kiew, größter Dienstleister für Reproduktionsmedizin in der Ukraine 4 min
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Urteile der Woche Adoption von Stiefkind trotz Leihmutterschaft möglich

06. Januar 2024, 08:41 Uhr

Fast täglich werden im Gerichtssaal wichtige Urteile gesprochen, die Einfluss auf unser Leben haben können. MDR AKTUELL präsentiert Ihnen die drei interessantesten dieser Woche in Kurzform.


Adoption eines Stiefkindes trotz Leihmutterschaft möglich

Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Aktenzeichen: 2 UF 33/23)

Das Ehepaar Kleinmann* wünscht sich seit Jahren ein eigenes Kind – sie wird aber einfach nicht schwanger. Letztlich wenden sich die Kleinmanns an eine ukrainische Kinderwunschklinik. Hier wird eine fremde Eizelle mit dem Sperma des Ehemanns befruchtet. Eine ukrainische Leihmutter trägt das Kind aus. Als das Baby zur Welt kommt, nehmen die Kleinmanns es bei sich in Deutschland auf. Herr Kleinmann erkennt die Vaterschaft an – Frau Kleinmann will das Kind adoptieren. Das lehnt das Familiengericht aber ab, weil Leihmutterschaft in Deutschland verboten ist.

Die Familie legt Beschwerde ein und bekommt Recht vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main: "Die für eine Adoption notwendige sittliche Rechtfertigung kann auch bei einer Leihmutterschaft vorliegen. Voraussetzung ist, dass das Kind im Haushalt beider Wunscheltern erzogen wird und diese als seine sozialen Eltern kennt. Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass die Leihmutter nach der Geburt die nach deutschem Recht erforderliche Einwilligung in die Adoption erklärt hat." Frau Kleinmann darf das Kind adoptieren.


Zu wenig Poolliegen im Hotel können Reisemangel sein

Amtsgericht Hannover (Aktenzeichen: 553 C 5141/23)

Familie Palmenwind* macht Urlaub in einer Ferienanlage auf Rhodos. Die Pauschalreise kostet mehr als 5.200 Euro. Dafür bietet das Hotel seinen Gästen sechs Pools und etwa 500 Liegen. Die werden allerdings permanent von anderen Badegästen mit Handtüchern besetzt. Zwar ist es den Hotelgästen laut Verhaltensregeln untersagt, die Poolliegen länger als 30 Minuten zu reservieren, ohne sie zu nutzen. Das scheint hier aber niemanden zu interessieren. Auch nicht die Hotelleitung, bei der sich Herr Palmenwind mehrfach beschwert und die dagegen nichts unternimmt.

Der Urlauber fordert vom Reiseveranstalter einen Teil des Reisepreises zurück. Das Amtsgericht Hannover gibt der Klage teilweise statt: "Eine Pauschalreise kann mangelhaft sein, wenn der Reiseveranstalter in einer Hotelanlage nur wenige Poolliegen zur Verfügung stellt oder aber nicht einschreitet, wenn andere Reisegäste Liegen längere Zeit reservieren, ohne sie tatsächlich zu nutzen. Es ist in diesem Zusammenhang auch nicht Sache des Reisenden, selbst für Abhilfe zu sorgen, indem er entweder fremde Handtücher eigenmächtig entfernt oder seinerseits Liegen reserviert." Die Palmenwinds bekommen für den Reisemangel 320 Euro zugesprochen.


Abstand zu geparktem Auto mit offener Seitentür muss mindestens einen Meter betragen

Landgericht Saarbrücken (Aktenzeichen: 13 S 8/23)

Wer zahlt eigentlich, wenn ein Pkw gegen die offene Tür eines geparkten Autos fährt? Darum geht es im dritten Fall. Herbert Herbst* ist dabei, sein Auto zu beladen. Das parkt er am Straßenrand vor seinem Wohnhaus. Weil der Kofferraum schon voll ist, will Herr Herbst etwas auf den Rücksitz legen. Als er in der offenen Seitentür steht und sich ins Auto beugt, kracht es hinter ihm. Ein vorbeifahrender PKW ist gegen die Tür gefahren. Herbert Herbst kommt mit dem Schrecken davon, das Auto ist aber stark beschädigt. Deshalb klagt der Mann gegen den Unfallfahrer auf Schadenersatz. Das zuständige Amtsgericht gibt beiden Haltern zu gleichen Teilen die Schuld am Unfall.

Herbst geht daraufhin in Berufung und die Richter am Landgericht Saarbrücken geben ihm recht: "Wer an einem stehenden Fahrzeug vorbeifährt, muss einen angemessenen Seitenabstand einhalten. Grundsätzlich reicht zwar ein Abstand von circa 50 cm zu einem geparkten Pkw aus. Das genügt jedoch dann nicht, wenn auf dem Seitenstreifen neben der Fahrbahn ein Pkw mit geöffneter Fahrzeugtür steht oder in der geöffneten Fahrzeugtür eine Person steht." Das sei aber in dem Moment der Fall gewesen. Der Fahrer des vorbeifahrenden Autos muss den Schaden komplett zahlen.

*Alle Namen wurden von der Redaktion geändert.

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 06. Januar 2024 | 08:20 Uhr

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