Der vom Verfassungsschutzbericht im Bereich Rechtsextremismus geführte Sven Liebich steht bei einer Kundgebung vor dem Rathaus.
Der Rechtsextremist Sven Liebich hält regelmäßig Kundgebungen auf dem Marktplatz in Halle ab. (Archivbild) Bildrechte: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Marek Majewsky

Rechtsextremist vor Gericht Staatsanwaltschaft fordert zwei Jahre Haft für Sven Liebich

04. Juli 2023, 15:32 Uhr

Der Rechtsextremist Sven Liebich könnte erstmals hinter Gittern landen. Die Staatsanwaltschaft forderte im Prozess gegen ihn eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Liebich, der regelmäßig Kundgebungen in Halle abhält, wird unter anderem Volksverhetzung und Beleidigung vorgeworfen. Das Urteil am Amtsgericht in Halle wird in der kommenden Woche erwartet.

Im Prozess gegen den Rechtsextremisten Sven Liebich hat die Staatsanwaltschaft zwei Jahre Freiheitsstrafe gefordert. "Da kommt aus guten Gründen nichts von Bewährung", sagte der Staatsanwalt bei Verlesung seines Plädoyers vor dem Amtsgericht in Halle. Liebich habe über viele Jahre persönliche Feindbilder manifestiert, zeige "überhaupt kein Unrechtsbewusstsein" und nehme den Prozess nicht ernst, sagte er. Der Nebenkläger bekräftigte dies in seinem Plädoyer: "Es gibt hier keinen Raum für Bewährung."

Vorwurf der Volksverhetzung und Beleidigung

Seit 2014 veranstaltet Liebich regelmäßig Demonstrationen, viele davon auf dem Marktplatz in Halle. In mehreren Anklagen werden Liebich zahlreiche Straftaten vorgeworfen – unter anderem Volksverhetzung, Hausfriedensbruch und Beleidigung. Der Prozess gegen den aus Merseburg im Saalekreis stammenden Rechtsextremisten war Mitte Mai eröffnet worden. Schon zuvor hatten sich verschiedene Gerichte, auch das Amtsgericht, mit Beschuldigungen gegen ihn auseinandergesetzt. Bislang kam es jedoch nur zu Geld- und Bewährungsstrafen.

Nach Auffassung des Staatsanwalts ist Liebich in einigen Punkten – unter anderem Beleidigung und Volksverhetzung – für schuldig und damit zu Geld- sowie Freiheitsstrafen zu verurteilen. "Ich bin fest davon überzeugt, dass er über Jahre nahezu jede Woche seine Veranstaltung dazu genutzt hat, um andere Menschen zu beleidigen", sagte der Staatsanwalt. In anderen Anklagepunkten, beispielsweise wegen des Vorwurfs des Hausfriedensbruchs, sei Liebich nach Auffassung des Juristen jedoch freizusprechen.

Urteil in der kommenden Woche erwartet

Die Verteidigerin Liebichs verwies in ihrem Plädoyer unter anderem auf die Bedeutung der Meinungsfreiheit. In ihrem Lichte müssten die Vorwürfe gegen Liebich betrachtet werden. In einem Schlusswort betonte auch Liebich die Wichtigkeit von Redefreiheit. Während der Verhandlung und auch im Plädoyer wurde zudem auf den Unterschied zwischen dem Angeklagten und einer Kunstfigur, die seinen Namen trage, hingewiesen.

Die Verkündung des Urteils am Amtsgericht in Halle ist für Donnerstag, 13. Juli, geplant.

Bereits rechtskräftig zu Bewährungsstrafe verurteilt

Im vergangenen war Liebich bereits unter anderem wegen Volksverhetzung und Verleumdung zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten sowie zu 250 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt worden. Der Rechtsextremist hatte Revision eingelegt, diese wurde allerdings abgelehnt.

Mit dem Rechtsextremisten Sven Liebich beschäftigt sich auch der MDR-Podcast "Extrem rechts – Der Hass-Händler und der Staat".

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version des Artikels stand, dass Liebich auch wegen Landfriedensbruchs angeklagt sei. Die Information ist falsch und beruhte auf einer fehlerhaften Agenturmeldung. Richtig ist Hausfriedensbruch. Wir haben den Fehler am 19. Juli 2023 korrigiert.

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dpa, MDR (Felix Fahnert)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 04. Juli 2023 | 15:00 Uhr

47 Kommentare

Denkschnecke vor 42 Wochen

Der nachgewiesen rechtsextremistische Täter, der 2018 in Fretterode einem Journalisten den Schädel mit einem Schraubenschlüssel eingeschlagen hat, wurde im letzen September gerade mal zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt. (Womit wir m.E. den wahren Justizskandal hätten.)
Im Übrigen wird Meinungsfreiheit in Deutschland gar nicht verfolgt - aber Volksverhetzung sehr wohl lt. §130 StGB mit bis zu fünf Jahren. Das hätte auch Herr Liebich vorher wissen können.

DER Beobachter vor 42 Wochen

ossi1231, ich verstehe auch nicht, wo da Recht sein soll, wenn ein seit Jahren Jahr für Jahr angeklagter und einschlägig mehrfach wiederholt verurteilter notorischer Gewaltstraftäter immer so billig wegkommt...

Seiler vor 42 Wochen

Einige Aufreger waren im Netz, wo z.B. in Leipzig die Aktion wohl von der Gegenseite ausgegangen.

In in Quedlinburg soweit zu sehen fühlten sich die Herrschaften mit den Spritzen wegen Bemerkung zur Nebenwirkung im Geschäft gestört.

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