Ein Mann telefoniert im Auto 3 min
Audio: Kein lebenslanges Fahrverbot für Busfahrer wegen Handy am Steuer Bildrechte: Colourbox.de

Urteile der Woche Gericht: Lebenslanges Fahrverbot für telefonierenden Busfahrer unverhältnismäßig

26. August 2023, 05:00 Uhr

Fast täglich werden im Gerichtssaal wichtige Urteile gesprochen, die Einfluss auf unser Leben haben können. MDR AKTUELL präsentiert Ihnen die drei interessantesten dieser Woche in Kurzform.


Lebenslanges Fahrverbot für telefonierenden Busfahrer unverhältnismäßig

Oberlandesgericht Düsseldorf, Az: VI-6 U 1/23

August Autobus* ist Fahrer bei einem privaten Busunternehmen. Im Juni 2021 filmt ein Gast, wie August Autobus während der Lenkzeit sein Mobiltelefon nutzt. Der Gast informiert die entsprechende Verkehrsgesellschaft. Diese kündigt August Autobus daraufhin fristlos und sperrt den Fahrer auf allen ihren Linien. Gegen beide Entscheidungen klagt der Busfahrer – zunächst vor dem Landgericht Köln und nun auch letztinstanzlich vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf.

Die Richter geben August Autobus recht: "Die lebenslange Sperre ist aufzuheben. Die Verkehrsgesellschaft hat im öffentlichen Personen- und Nahverkehr im betreffenden Landkreis eine marktbeherrschende Stellung. Das behindert den Busfahrer bei der Jobsuche. Zudem ist das Verhalten des Klägers nicht so schwerwiegend, dass ein lebenslanges Fahrverbot gerechtfertigt ist. Selbst in besonders schwerwiegenden Fällen sieht die Straßenverkehrsordnung bei einer verbotswidrigen Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt nur ein mehrmonatiges Fahrverbot vor."


Fahrer muss keinen Schadensersatz für geschrotteten Lamborghini leisten

Oberlandesgericht Dresden, Az: 13 U 2371/22

Toni Turbo bekommt von seiner Frau Thea etwas ganz besonderes geschenkt, und zwar einen 150.000 Euro teuren Lamborghini. Zumindest für eine halbstündige Ausfahrt. Im Oktober 2018 löst Toni Turbo seinen Gutschein ein mit verheerenden Folgen. Der PS-Liebhaber verliert die Kontrolle über den Wagen, entwurzelt zwei Bäume und rammt einen dritten frontal. Das Ergebnis: Totalschaden. Das Autohaus verlangt von Familie Turbo nun Schadenersatz und klagt. Allerdings erfolglos. Sowohl das Landgericht, als auch das Oberlandesgericht Dresden sehen bei Toni Turbo keine Schadenersatzpflicht: "Es ist nicht ersichtlich, dass der Beklagte den Unfall vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Für den Schaden muss er nicht zahlen."


Rundfunkbeitrag muss trotz Kritik an Programmqualität gezahlt werden

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof München, AZ: 7 BV 22.2642

Vera Verdrießlich ist genervt. Monat für Monat zahlt sie Rundfunkgebühren, dabei nutzt sie keines der Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die Frau aus Rosenheim begründet dies mit mangelnder Programmvielfalt und aus ihrer Sicht generellem strukturellen Versagen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Deshalb möchte sie ihren Beitrag nicht mehr zahlen und klagt vor mehreren Instanzen bis zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof München und verliert. "Der Rundfunkbeitrag wird ausschließlich als Gegenleistung für die Möglichkeit des Rundfunkempfangs erhoben. Ziel des Beitrags ist es, eine staatsferne bedarfsgerechte Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sicherzustellen. Einwände gegen Qualität oder Vielfalt der Programminhalte können die Erhebung des Rundfunkbeitrags nicht in Frage stellen."

*Alle Namen wurden von der Redaktion geändert.

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 26. August 2023 | 08:20 Uhr

Mehr zum Thema Recht

Weitere Ratgeber-Themen