Symbolisch: Ohrfeige
Eine Ohrfeige ist natürlich nicht mehr rechtens - aber auch festes Zupacken oder seelische Verletzungen sind nicht erlaubt. Bildrechte: IMAGO / Petra Schneider

Rechtsexperte Gilbert Häfner Gewalt in der Erziehung: Diese Rechte haben Kinder und Jugendliche

05. Mai 2022, 11:26 Uhr

Eine Ohrfeige oder ein Schlag auf den Po: Was zu Zeiten unserer Großeltern noch als Erziehungsmittel galt, ist heute längst nicht mehr erlaubt. Welche Rechte haben Kinder und welche Pflichten Eltern? Wo liegen die Grenzen in der Erziehung? Rechtsexperte Gilbert Häfner klärt auf.

MDR um 4 Rechtsexperte Gilbert Häfner, Experte zum Thema "Alles rechtens?".
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Eine Ohrfeige hat noch niemandem geschadet – solch ein Spruch war zu Zeiten unserer Großeltern nicht selten zu hören. Aber wie ist das heute? Welche Pflichten haben Eltern? Und welche Rechte haben Kinder? Steht ihnen zum Beispiel Taschengeld zu? Dürfen Eltern bestimmen, was die Kinder anziehen oder wie sie sich zurechtmachen? Können Eltern bestimmen, mit wem ihre Kinder ihre Freizeit verbringen? Wann dürfen Kinder und Jugendliche gegen den Willen der Eltern von zu Hause ausziehen? Rechtsexperte Gilbert Häfner, ehemaliger Präsident des Oberlandesgerichts Dresden, kennt die Antworten auf all diese Fragen.

Ist die Ohrfeige heute noch ein erlaubtes Erziehungsmittel?

Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung (§ 1631 Abs. 2 BGB). Daher ist eine körperliche Bestrafung („Züchtigung“), etwa durch Prügel, aber auch durch Ohrfeigen oder Klapse, verboten. Auch festes Zupacken oder Angst auslösendes Bedrängen sind nicht erlaubt, ebenso wenig seelische Verletzungen wie das Bloßstellen oder lächerlich machen des Kindes.

Können Eltern, die ihre Kinder schlagen, bestraft werden?

Schläge, auch Ohrfeigen, sind als Körperverletzung nach § 223 StGB grundsätzlich strafbar. Insoweit droht eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Wer sich zur Züchtigung eines gefährlichen Werkzeugs, etwa eines Rohstocks bedient, muss gar mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren rechnen (§ 224 StGB). Voraussetzung für ein Tätigwerden des Staatsanwaltes ist allerdings bei einfachen Körperverletzungen, als Schlägen mit der bloßen Hand, in der Regel ein Strafantrag des Geschädigten. Von Amts wegen verfolgen die Behörden derartige Delikte nur, wenn ein besonderes öffentliches Interesse besteht. Das ist etwa dann der Fall, wenn es zu einer erheblichen Verletzung gekommen ist oder gar eine Kindesmisshandlung vorliegt.

Dürfen Eltern ihrem 16-jährigen Kind vorschreiben, wann es zu Hause zu sein hat?

Den Eltern obliegt – in aller Regel – die Personensorge (§ 1626 BGB). Sie umfasst u. a. das Recht und die Pflicht, das Kind zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen. Bei der Erfüllung dieser Pflicht ist ihnen ein weiter Ermessensspielraum eingeräumt. Sie können daher auch bei Kindern im jugendlichen Alter festlegen, zu welcher Zeit dieses abends zu Hause zu sein hat. Allerdings empfiehlt es sich, solche Entscheidungen nicht einfach über den Kopf des Kindes hinweg zu treffen, sondern mit ihm darüber sprechen und zu versuchen, gemeinsame Lösungen zu erzielen. Gelingt das jedoch nicht, haben die Eltern das „letzte Wort“. Dieses beinhaltet übrigens auch das Recht, als Erziehungsmaßnahme einen Hausarrest zu verhängen.

Dürfen Eltern eigentlich bestimmen, wie sich Kinder anziehen oder wie sie sich zurechtmachen?

Das elterliche Sorgerecht umfasst auch das Recht, über die Kleidung zu bestimmen, die das Kind trägt. Dabei haben Eltern einen sehr weiten Ermessensspielraum. Geht es um reine Geschmacksfragen (und nicht um eine witterungsgerechte Kleidung oder den Verzicht auf strafbare Symbole wie Hakenkreuz etc.), sind die Eltern allerdings gut beraten, im Konfliktfall mit dem Kind gemeinsam eine Lösung zu suchen und im Zweifel dessen Kleidungsstil zu akzeptieren, auch wenn er nicht den eigenen, konventionelleren Vorstellungen entspricht. Immerhin ist gerade die Kleidung ein wichtiger Bereich, in dem Jugendliche ihren eigenen Lebensstil entwickeln und zum Ausdruck bringen können. Letztlich gilt aber auch hier: Im Streitfall haben die Eltern die Entscheidungsbefugnis.

Haben Kinder vom Gesetz her einen Anspruch auf Taschengeld?

Kindern ab einem gewissen Alter Taschengeld zu geben, ist durchaus sinnvoll, damit diese frühzeitig den Umgang mit Geld erlernen. Ein Rechtsanspruch auf Taschengeld besteht allerdings nicht. Den Eltern obliegt die Entscheidung, ob und in welcher Höhe sie Taschengeld geben. Insbesondere steht es ihnen frei, das Taschengeld aus erzieherischen Gründen zu kürzen oder zu streichen, etwa um das Kind zu einem bestimmten Verhalten anzuhalten oder es wegen einer Verfehlung zu bestrafen.

Dürfen Eltern bestimmen, was das Kind mit dem Taschengeld macht?

In der Verwendung des Taschengeldes ist das Kind nur dann frei, wenn die Eltern einen bestimmten Zweck nicht vorgegeben oder ausgeschlossen haben. Das gilt unabhängig vom Alter des Kindes, solange es minderjährig ist. So dürfen die Eltern beispielsweise ihrer 15-jährigen Tochter vorschreiben, mit dem Taschengeld ausschließlich Bücher zu erwerben, oder ihrem 17-jährigen Sohn untersagen, Bier davon zu kaufen.

Müssen Kinder ihren Eltern im Haushalt helfen?

Das Kind ist, solange es dem elterlichen Hausstand angehört und von den Eltern erzogen oder unterhalten wird, verpflichtet, in einer seinen Kräften und seiner Lebensstellung entsprechenden Weise den Eltern in ihrem Hauswesen und Geschäft Dienste zu leisten (§ 1619 BGB).

Machen sich Eltern strafbar, wenn sie ihrem minderjährigen Kind zu viele Freiheiten gestatten?

Eltern machen sich wegen Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflichten strafbar, wenn sie Erziehungspflichten nicht ausreichend wahrnehmen und dadurch ein Kind unter 16 Jahren der Gefahr ausgesetzt wird, in seiner körperlichen oder psychischen Entwicklung erheblich geschädigt zu werden, einen kriminellen Lebenswandel zu führen oder der Prostitution nachzugehen (§ 171 StGB). Voraussetzung ist ein "gröblicher" Pflichtenverstoß, der in der Regel erst bei einer wiederholten oder dauerhaften Pflichtenverletzung anzunehmen ist. Der Tatbestand kann beispielsweise erfüllt sein, wenn Eltern ein anhaltendes Schulschwänzen des Kindes dulden oder ihm den ungehinderten Zugang zu jugendgefährdenden Gewalt- oder Pornografie-Darstellungen gewähren. Als Sanktion droht den Eltern eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.

Wem steht die elterliche Sorge bei einer Scheidung zu?

Das gemeinsame Sorgerecht der verheirateten Eltern bleibt grundsätzlich auch im Falle der Trennung oder Scheidung bestehen. Dabei ist für Entscheidungen in Angelegenheiten, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung sind, das gegenseitige Einvernehmen der Eltern erforderlich. In Angelegenheiten des täglichen Lebens, etwa Fragen des Schulalltags, der Freizeitgestaltung, des Taschengeldes sowie der Bestimmung der Ernährung, der Schlafenszeit und des Fernsehkonsums, darf der Elternteil, bei dem sich das Kind mit Einwilligung des anderen Elternteils oder aufgrund gerichtlicher Entscheidung gewöhnlich aufhält, allein entscheiden. Während der Zeit, in der sich das Kind bei dem anderen Elternteil aufhält, hat dieser die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten der täglichen Betreuung, also etwa bei der Bestimmung der Ernährung, der Schlafenszeit und des Fernsehkonsums.

Unter welchen Voraussetzungen kann einer der geschiedenen Ehepartner vom Sorgerecht ausgeschlossen werden?

Jeder der getrennt lebenden oder geschiedenen Elternteile kann beim Familiengericht beantragen, ihm die elterliche Sorge oder einen Teil davon allein zu übertragen. Das Gericht überträgt die elterliche Sorge allein dem Elternteil, der den Antrag gestellt hat, wenn entweder (1.) der andere Elternteil zustimmt und das Kind - wenn es das 14. Lebensjahr vollendet hat - der Übertragung nicht widerspricht, oder (2.) soweit zu erwarten ist, dass die Aufhebung der gemeinsamen Sorge und die Übertragung auf den den Antrag stellenden Elternteil dem Wohl des Kindes am besten entspricht (§ 1631 BGB). Eine Übertragung des Sorgerechts im Ganzen nach der letztgenannten Alternative wird aber nur in Betracht kommen, wenn die Eltern in Fragen der Personen- und Vermögenssorge generell nicht einigungsfähig sind oder ein Elternteil das Sorgerecht nicht ordnungsgemäß ausüben kann, etwa weil er dazu gesundheitlich nicht im Stande oder charakterlich ungeeignet ist.

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Kann man seinen Kindern den Umgang mit bestimmten Personen verbieten?

Ausschließlich die sorgeberechtigten Eltern dürfen (und müssen) entscheiden, mit welchen Personen ihr Kind Umgang pflegt. So können sie dem Kind namentlich verbieten, den Kontakt zu bestimmten Freunden aufrecht zu erhalten. Einen Rechtsanspruch auf Umgang hat das Kind aber in Bezug auf seine Eltern selbst, was dann relevant werden kann, wenn diese sich trennen oder scheiden lassen. Insoweit haben die Eltern alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. Daneben besteht ein gesetzlich verbrieftes Umgangsrecht auch für andere, dem Kind nahestehende Personen (z. B. Großeltern), wenn der Kontakt dem Kindeswohl förderlich ist (§ 1685 BGB).

Wann hat ein Kind Anspruch auf Unterhalt?

Ein Kind hat solange Anspruch auf Unterhalt gegen seine Eltern, wie es außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Der Unterhaltsanspruch des Kindes endet regelmäßig mit dem Abschluss einer Berufsausbildung, besteht insoweit also meist über die Erlangung der Volljährigkeit hinaus. Eigene Einkünfte des Kindes aus Vermögen und Arbeit, etwa eine Ausbildungsvergütung, mindern den Unterhaltsanspruch und können ihn bei entsprechender Höhe sogar ausschließen. Darüber hinaus muss das Kind, sofern es nicht minderjährig und unverheiratet ist, sogar sein Vermögen selbst – von einem Notgroschen abgesehen – für den eigenen Unterhalt einsetzen. So können etwa die Eltern die Zahlungen an ihren 19-jährigen, auswärts studierenden Sohn einstellen, wenn dieser von der Großmutter das Wertpapierdepot im Wert von 60.000 Euro erbt.

Müssen Eltern ihrem mittellosen Kind die Miete für eine eigene Wohnung finanzieren, wenn es mit 18 Jahren ausziehen möchte?

Mit Eintritt der Volljährigkeit (am 18. Geburtstag) kann das Kind in allen eigenen Angelegenheiten selbst bestimmen. Es darf also das Kinderzimmer räumen und eine Wohnung anmieten oder sich einer Wohngemeinschaft anschließen, ohne seine Eltern um Erlaubnis zu fragen. Hierdurch erlischt auch der Unterhaltsanspruch des Kindes nicht. Allerdings dürfen die Eltern auch gegenüber volljährigen Kindern bestimmen, in welcher Weise sie Unterhalt gewähren (§ 1612 Absatz 2 BGB). Bieten sie ihm an, weiterhin in ihrer Wohnung zu hausen und an den gemeinsamen Mahlzeiten teilzunehmen, kann das Kind nicht verlangen, dass ihm der Unterhalt für Wohnen und Nahrung durch Geldzahlungen gewährt wird.

Die Eltern entdecken, dass ihr Kind ärztliche Atteste fälscht, um der Schule fernbleiben zu können. Welche Konsequenzen kann das haben?

Ist das Kind bereits strafmündig, also 14 Jahre oder älter, kommt eine Strafbarkeit des Kindes wegen Urkundenfälschung oder unbefugten Ausstellens von Gesundheitszeugnissen in Betracht. Entdecken Eltern, dass ihr Sohn Atteste fälscht, um die Schule schwänzen zu können, sind sie zwar nicht verpflichtet, diesen anzuzeigen oder sonst an der Strafverfolgung – z. B. durch eine Zeugenaussage – mitzuwirken. Sie sind aber gehalten, durch geeignete Maßnahmen, etwa ernsthafte Ermahnungen und verstärkte Kontrolle des Kindes, dafür Sorge zu tragen, dass Wiederholungsfälle vermieden werden. Dulden Eltern dagegen ein solches Verhalten des Sohnes über einen gewissen Zeitraum hinweg, können sie unter Umständen selbst wegen Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht bestraft werden.

An welche Stelle können sich Kinder, Jugendliche und/oder Eltern wenden, wenn Konflikte nicht mehr einvernehmlich gelöst werden können?

Ist die innerfamiliäre Atmosphäre so gestört, dass vertrauensvolle Gespräche zwischen Eltern und Kind nicht mehr möglich sind und steht auch im Verwandten- und Bekanntenkreis keine Person zur Verfügung, die vermittelnd tätig werden kann, stehen den Betroffenen verschiedene Beratungsmöglichkeiten zur Verfügung: In vielen Städten gibt es regionale Sorgentelefone, bei denen man sich beraten lassen kann. Die Beratungsstellen des Vereins Nummer gegen Kummer e.V.  bieten z. B. von Montag bis Samstag, 14.00 bis 20.00 Uhr unter der Nr. 116 111 kostenlose und anonyme Beratungen an. Daneben können sich sowohl Kinder als auch Eltern an das örtliche Jugendamt wenden. Adressen von regionalen Jugend- und Erziehungsberatungsstellen findet man unter www.bke-jugendberatung.de.

Weitere Informationen: - Broschüre "Meine Erziehung - Da rede ich mit!", herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz, Download unter: www.bmj.de/publikationen oder zum Bestellen unter Publikationsversand der Bundesregierung, Postfach 481009, 18132 Rostock, Telefon: (030) 18 272 272 1

- Broschüre "Das Kindschaftsrecht", herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz (s.o.)

- Broschüre "Eltern und ihre Kinder", herausgegeben vom Bayrischen Staatsministerium der Justiz, zu bestellen oder herunterzuladen unter www.bestellen.bayern.de oder per Telefon: (089) 122220.

Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | MDR um 4 | 05. Mai 2022 | 17:00 Uhr

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