Eine Bronzestatue der römischen Göttin Justitia mit Waage und Richtschwert in der Hand
Justitia gilt als Symbol der Gerechtigkeit. Bildrechte: picture alliance / dpa | Arne Dedert

Nach Hausverkauf Lebenslanges Wohnrecht für Großmutter auch ohne Eintrag ins Grundbuch

05. August 2023, 05:00 Uhr

Fast täglich werden im Gerichtssaal wichtige Urteile gesprochen, die Einfluss auf unser Leben haben können. MDR AKTUELL präsentiert Ihnen die drei interessantesten dieser Woche in Kurzform.


Lebenslanges Wohnrecht für Großmutter auch ohne Eintrag ins Grundbuch

Oberlandesgericht Oldenburg  (Az: 8 U 174/22)

Emilie Emmerich* hat jahrzehntelang in einem Einfamilienhaus gelebt, das ihrem Mann gehörte. Nach seinem Tod erbt sie nun gemeinsam mit ihren beiden Töchtern das Haus. Die drei einigen sich, es an einen Enkel zu verkaufen. Bedingung ist allerdings, dass die Großmutter dort bis ans Lebensende wohnen bleiben darf. Der Enkel will von einer solchen mündlichen Verabredung später nichts mehr wissen. Nach anderthalb Jahren kündigt er seiner Großmutter das unentgeltliche Nutzungsverhältnis. Schließlich sei sie nicht ins Grundbuch eingetragen. Er verkauft das Haus nun zum doppelten Preis. Daraufhin geht die Großmutter vor Gericht.

Die Richter am Oberlandesgericht Oldenburg entschieden: "Laut Zeugenvernehmung aller Beteiligten bestand klar die Vereinbarung, wonach die Großmutter im Haus wohnen bleiben kann. Daraus ergibt sich ein "schuldrechtliches Wohnrecht". Anders als ein ins Grundbuch eingetragenes Wohnrecht kann dies allerdings gegenüber den Käufern nicht geltend gemacht werden. Wenn der Käufer darauf besteht, muss die Großmutter ausziehen."

In diesem Fall hat sie allerdings Anspruch auf Schadenersatz, der Enkel zahlt die Umzugskosten und die künftige Miete.


Kindergeld wird bei Studium in Australien nur unter Umständen gezahlt

Bundesfinanzhof (Az: III R 11/21)

Kindergeld wird bekanntlich vorbehaltlos gezahlt bis zur Volljährigkeit, danach maximal bis zum 25. Geburtstag, wenn sich das Kind in der Ausbildung befindet. Problemlos ist die Verlängerung, wenn das Kind weiter in Deutschland oder einem anderen EU-Staat wohnt. Wie verhält es sich aber in einem Nicht-EU-Land? Anja Ansbach* ist für ihr Studium nach Australien gegangen. Trotzdem wird das Kindergeld gezahlt. Frau Ansbach verbringt nun auch die ausbildungsfreie Zeit auf der Südhalbkugel.

Der Bundesfinanzhof machte letztlich einen Strich durch die Rechnung: "Eltern können auch dann noch Kindergeld bekommen, wenn ihr Kind in einem Nicht-EU-Land studiert oder dort eine anderweitige Ausbildung macht. Voraussetzung ist aber, dass es während der ausbildungsfreien Zeit überwiegend zu Hause ist. Der Kindergeldanspruch endet, wenn diese Voraussetzung während eines Ausbildungsjahres absehbar nicht mehr erfüllt ist."

Es kann später auch zu Rückforderungen kommen, wenn sich herausstellt, dass der Aufenthalt in dem Nicht-EU-Land von vornherein für länger als ein Jahr geplant war.


E-Scooter-Fahrt unter Cannabiseinfluss kann den Führerschein kosten

Verwaltungsgericht Berlin (Az: VG 11 L 184/23)

Immer mehr Menschen – nicht nur Jugendliche – sind auf den sogenannten E-Scootern unterwegs. Julian Julicke* stellt sich am Abend auf einen solchen Elektroroller und er tritt den Heimweg an. Dabei fährt er allerdings auffällig in Schlangenlinien und schrammt immer wieder knapp an parkenden Autos vorbei. Auch der eine oder andere Rückspiegel der Autos muss dran glauben. Polizisten werden auf den jungen Mann aufmerksam und bitten ihn zur Blutprobe. Dort wird ein THC-Wert von 4,4 Nanogramm pro Milliliter festgestellt – das ist der Wirkstoff aus der Cannabis-Pflanze. Die Fahrerlaubnisbehörde fordert von Herrn Julicke ein medizinisch-psychologisches Gutachten zur Fahreignung. Weil keine Reaktion kommt, wird der Führerschein eingezogen.

Zu Recht, wie man am Verwaltungsgericht Berlin entschied: "Nach bisheriger Rechtsprechung ist die Fahrtüchtigkeit ab einem THC-Wert von 1,0 Nanogramm pro Milliliter beeinträchtigt. Dieser Wert wurde hier um das Vierfache überschritten. Davon abgesehen ist zu berücksichtigen, dass der Mann durch seine Fahrweise den Straßenverkehr klar gefährdet hat."

Die Fahrerlaubnis bleibt in einem solchen Fall eingezogen.

*Alle Namen wurden von der Redaktion geändert.

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL – Das Nachrichtenradio | 05. August 2023 | 05:00 Uhr

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