Ein Reisepass wird in einen Koffer gepackt. 3 min
Audio: Reisebüros müssen nicht daran erinnern, dass der Reisepass verlängert werden muss Bildrechte: picture alliance/dpa/dpa-tmn | Christin Klose

Urteile der Woche Reisebüro muss nicht an Reisepass-Verlängerung erinnern

19. August 2023, 08:16 Uhr

Fast täglich werden im Gerichtssaal wichtige Urteile gesprochen, die Einfluss auf unser Leben haben können. MDR AKTUELL präsentiert Ihnen die drei interessantesten dieser Woche in Kurzform.


An den Reisepass muss man selbst denken

Amtsgericht München, Az. 171 C 3319/23

Die Pauschalreise nach Dubai ist gebucht, die Koffer von Familie Palme* gepackt, der Weg zum Flughafen angetreten. Und dann kommt das Erwachen. Die Palmes haben keine gültigen Reisepässe und der Urlaub fällt aus. Dumm gelaufen? Auf jeden Fall! Aus Sicht der Palmes ist das allerdings nicht deren Schuld, sondern die des Reisebüros. Das hätte sie nämlich darauf hinweisen müssen, dass bei einer Reise nach Dubai ein gültiger Reisepass notwendig ist und so klagen sie.

Zuständig in diesem Fall sind die Richter des Amtsgerichts München und die sehen es nicht so wie Familie Palme. Eine Schadensersatzpflicht des Reisebüros besteht laut dem Gericht nicht: "Sich über Einreisebestimmungen zu informieren und für einen gültigen Reisepass zu sorgen, ist eine Selbstverständlichkeit. Der Umstand, dass ein Reisedokument benötigt wird, ist nicht allein reiseerfahrenen Touristen bekannt und für solche offenkundig. Schon die allgemeine Lebenserfahrung lässt durch den Begriff 'Reise'-Pass darauf schließen, dass ein entsprechendes Dokument grundsätzlich für Reisen erforderlich ist."


Currywurst mit falschem Fuffziger bezahlt

Amtsgericht Düsseldorf, Az. Ds 377/22

Theo Trickser* ist 16 Jahre alt und hat eine, wie er sich im Nachhinein eingestehen muss, ziemlich dumme Idee. Online kauft er sich Spielgeld – mehrere Scheine. Der Hersteller weist eindringlich darauf hin, dass es sich nicht um ein echtes Zahlungsmittel handelt. Trotzdem will Theo wissen, ob er seine Currywurst an der Imbissbude vielleicht doch mit 50 Euro Falschgeld bezahlen kann. Kurzum: Er wird erwischt. Im Rahmen einer Hausdurchsuchung werden mehr als 22.000 Euro in unechten Banknoten bei ihm gefunden. Seine Aktionen filmt er außerdem für die sozialen Medien.

Theo Trickser wird vor dem Amtsgericht Düsseldorf angeklagt und verurteilt: "Der Angeklagte wird wegen Inverkehrbringens von Falschgeld in Tateinheit mit Betrug zur Ableistung von 30 Sozialstunden verurteilt."

Geschscheine im Gegenlicht 2 min
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Keine Kündigung wegen vergessener Trauerfeier

Arbeitsgericht Lübeck, Az. 1 Ca 323 öD/23

Konni Konfession* ist Kirchenmusiker. Unter anderem bereitet er gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen ein Musical vor. In diese Arbeit ist er so vertieft, dass er vergisst, auf einer Trauerfeier in seiner Gemeinde zu spielen. Den Termin dafür hatte er zuvor noch mit vereinbart. Danach, sagt Konni Konfession selbst, sei er so intensiv mit den Vorbereitungen des Musicals befasst gewesen, dass er kaum noch in seinen Kalender geblickt habe. Am besagten Tag nahm er weder den Anruf des Pfarrers noch den des Beerdigungsunternehmens an – mit Konsequenzen.

Der Kirchenmusiker erhält von der Gemeinde eine fristlose Kündigung, gegen die er klagt. Vor dem Arbeitsgericht Lübeck bekommt er Recht: "Weder eine fristlose noch eine ordentliche Kündigung sind wegen einer vergessenen Veranstaltung rechtmäßig. Es fehlt an einem wichtigen Grund im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Der Kirchgemeinde ist die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses mit dem Mann nicht unzumutbar geworden. Eine beharrliche, vorsätzliche Arbeitsverweigerung kann dem Kirchenmusiker nicht nachgewiesen werden."

*Alle Namen wurden von der Redaktion geändert.

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 19. August 2023 | 06:24 Uhr

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